Jahresbericht 2026
Mit dem vorliegenden Jahresbericht legt der Rechnungshof Baden-Württemberg seine wesentlichen Prüfungsergebnisse und Empfehlungen vor. Unser Ziel bleibt es, Impulse für eine moderne, wirksame und wirtschaftliche Verwaltung zu geben. Denn diese Aspekte sind zentral, um das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Staates zu stärken.
Mit der neuen Landesregierung beginnt für Baden-Württemberg eine Legislaturperiode, die von bedeutenden finanz- und strukturpolitischen Herausforderungen geprägt sein wird. Digitalisierung, Bürokratieabbau, Transformation der Wirtschaft, Investitionen in Klimaschutz und eine leistungsfähige Infrastruktur erfordern klare Prioritäten und einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Und gerade in Zeiten wachsender finanzieller Belastungen kommt einer nachhaltigen Haushalts- und Finanzpolitik besondere Bedeutung zu. Öffentliche Mittel müssen wirtschaftlich, wirksam und zielgerichtet eingesetzt werden, um die Handlungsfähigkeit des Landes dauerhaft zu sichern. Der Rechnungshof steht hier als Partner für einen konstruktiven Dialog bereit.
Das Land hält die derzeit geltenden Regelungen der Schuldenbremse ein. Der Rechnungshof sieht es als wichtiges und richtiges Signal der neuen Landesregierung an, dass diese auf die Möglichkeit einer strukturellen Kreditaufnahme verzichten will.
Bürokratieabbau und digitalisierte Verfahren sind zwei Punkte der Föderalen Modernisierungsagenda, die der Bund und die Länder beschlossen haben. Aus Sicht des Rechnungshofs sind dies zentrale Kernelemente für das Land. In zahlreichen Beiträgen in diesem Jahresbericht zeigen wir daher in diesen Bereichen Handlungs- und Verbesserungsbedarfe auf.
Die Ergebnisse dieses Berichts richten sich nicht allein an Landtag und Landesregierung. Sie betreffen alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs, denn solide öffentliche Finanzen sind eine wesentliche Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt, wirtschaftliche Stabilität und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Bei den Kolleginnen und Kollegen des Rechnungshofs sowie allen Beteiligten in der Landesverwaltung bedanke ich mich für die Mitwirkung an diesem Jahresbericht.
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Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes entsprach 2024 im Wesentlichen den gesetzlichen Vorgaben und war geordnet. Der Rechnungsüberschuss wurde 2024 mit 2,8 Mrd. € festgestellt. Die Ausgabereste sanken gegenüber dem Vorjahr um 0,5 auf 9,0 Mrd. €.
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Die Vermögensrechnung 2024 weist ein Vermögen des Landes von 87,6 Mrd. € aus. Dem stehen Verbindlichkeiten von 59,2 Mrd. € und Rückstellungen von 232,8 Mrd. € gegenüber. Die Datengrundlage der Vermögensrechnung wurde durch eine Ausdifferenzierung beim Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten weiter verbessert.
Der Wert der Anlagen im Bau Infrastruktur war zum 31.12.2022 um mindestens 695 Mio. € zu hoch ausgewiesen. Das Infrastrukturvermögen wurde um den Wert der zu hoch ausgewiesenen Anlagen im Bau zu niedrig dargestellt und auch nicht abgeschrieben. Der Zeitraum der nicht umgebuchten Werte reicht bis 2006 zurück.
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Die Steuereinnahmen 2025 waren 1,9 Mrd. € höher als im Vorjahr 2024. Dennoch war der Finanzierungssaldo mit 0,5 Mrd. € negativ.
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Das Land hält die derzeit geltenden Regelungen der Schuldenbremse ein. Der Rechnungshof begrüßt, dass die neue Landesregierung auf die Möglichkeit einer strukturellen Kreditaufnahme verzichten will.
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Die Digitalisierungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung verlaufen nach wie vor zu langsam. Auch wenn die Ergebnisse noch nicht in der Breite sichtbar sind, gab es in den vergangenen beiden Jahren jedoch wichtige Fortschritte auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. Bund und Länder entwickeln gemeinsame Standards, bieten Produkte zur technischen Unterstützung an und schaffen damit den Rahmen für abgestimmte und gleichgerichtete Digitalisierungsvorhaben. Dabei spielt die Registermodernisierung eine zentrale Rolle. Das Land hat eigene Lösungen entwickelt, mit denen die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten erleichtert wird.
Onlinedienste sind dennoch auch künftig kein Selbstläufer. Daher gilt es, weiterhin konsequent auf Standardisierung und Kompatibilität zu setzen. Von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Digitalisierung ist zudem die Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Kommunen.
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Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) nutzt das Digitalisierte Abrechnungs- und Informationssystem DAISY, um die Gehälter für rund 290.000 Bedienstete des Landes zu berechnen. Die dafür notwendigen Personaldaten werden von den personalverwaltenden Dienststellen digital oder über andere Wege an das LBV übermittelt. Unsere Prüfung hat gezeigt, dass die noch vorhandenen Medienbrüche beseitigt und Abrechnungsdaten durchgängig digital an das LBV übertragen werden sollten. Das LBV sollte hierzu die vorhandenen digitalen Dienste konsolidieren und anwenderzentriert weiter ausbauen. Die personalverwaltenden Dienststellen sollten im Gegenzug mittels Stichtagsregelung verpflichtet werden, die bereitgestellten digitalen Dienste unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben zu nutzen.
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Der Rechnungshof stellte häufig Vergabeverstöße bei öffentlich geförderten Baumaßnahmen fest, die auch der Komplexität der vergaberechtlichen Bestimmungen für private Zuwendungsempfänger geschuldet waren. Die Bewilligungsstellen reagierten auf die Feststellungen kaum, Rückforderungen unterblieben zumeist. Mittlerweile wurden die Regelungen deutlich vereinfacht. Zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Zuwendungsempfänger und Bewilligungsstellen könnte eine ermessenslenkende Rückforderungsregelung beitragen.
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Die vier Landesbetriebe Gewässer und das Ministerium haben keinen zentralen Überblick über die zu betreuenden wasserbaulichen Anlagen. Eine einheitliche und landesweite Erfassung ist notwendig. Für die Mitarbeitenden sollte Klarheit hinsichtlich der anzuwendenden Regelwerke geschaffen werden. Zur Überwachung und Prüfung der Anlagen sollte ein landesweit einheitliches, digitales Fristenmanagement eingeführt werden. Der bei den Landesbetrieben Gewässer eingeführte digitale Gewässerunterhaltungsplan bietet großes Potenzial für eine weitere Entlastung der Verwaltung.
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Die Bedarfsplanung für die Ausstattung der Polizei war lange auf einzelne Haushaltsjahre ausgerichtet. Eine mehrjährige, vorausschauende Planung - auch mit Blick auf den Haushalt - war damit nicht möglich. Die Prozesse waren umständlich und zeitintensiv, die Ergebnisse blieben zu lange unverbindlich. Dies hat nicht nur die Beschaffung erschwert, sondern auch zu hohen Ausgaberesten geführt. Seit 2024 stellt die Polizei ihren Bedarfsplanungsprozess neu auf und setzt ihn sukzessive um.
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Einzelplan 04: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Einen Erprobungszeitraum für die 94 laufenden Schulversuche hat das Kultusministerium in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht festgelegt. Die Verfahren und Prozesse zur Einrichtung und Durchführung von Schulversuchen sind je nach Abteilung und Referat des Kultusministeriums unterschiedlich und nicht standardisiert. Ein Wirkungscontrolling mit eindeutigen, überprüfbaren Zielen und Bewertungskriterien sowie einheitlichen Mindeststandards ist bislang nicht etabliert.
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Von den in den Auslandsschuldienst beurlaubten Lehrkräften stammen rund 20 % und damit überproportional viele aus Baden-Württemberg. Diese Quote sollte verringert werden. Bei Rückkehr dieser Lehrkräfte in den baden-württembergischen Schuldienst sollten ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen bei der Auswahl des Orts und der Art des Einsatzes berücksichtigt werden.
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Die Haushaltsführung und das Ausgabengebaren des Landesmedienzentrums sind teilweise hoch problematisch. In großem Umfang wird gegen haushaltsrechtliche Vorschriften verstoßen. So wurden vergleichsweise hochpreisige Ausstattungsgegenstände und zahlreiche Deko-Artikel beschafft, großzügig interne sowie Gästebewirtungen finanziert oder Ausflüge bezuschusst. In vielen Fällen sind der dienstliche Zweck und die Notwendigkeit der Ausgaben nicht erkennbar. Der Fuhrpark ist überdimensioniert. Das Landesmedienzentrum hat Kryptowerte erworben, deren dienstlicher Nutzen zweifelhaft ist und die mittlerweile weitgehend wertlos sind.
Das bestehende System der Aufsicht hat die Missstände nicht verhindert. Das Landesmedienzentrum bedarf einer wesentlich engeren Steuerung als bisher. Es sollte, sofern es nicht in bestehende Behörden eingegliedert werden kann, als nachgeordnete Behörde eingerichtet werden.
Kommunale und Landesaufgaben im Medienzentrenverbund sollten entflochten werden.
Kommunale und Landesaufgaben im Medienzentrenverbund sollten entflochten werden.
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Die Systematik der Verteilung der Haushaltsmittel für die Sportschulen sollte neu bewertet und geordnet werden.
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Einzelplan 05: Ministerium der Justiz und für Migration
Die Informationstechnik der Justiz in Baden-Württemberg ist grundsätzlich gut aufgestellt. Die Zusammenarbeit mit dem zentralen IT-Dienstleister BITBW funktioniert. Bei der länderübergreifenden Standardisierung, Modernisierung und Weiterentwicklung der IT nimmt die baden-württembergische Justiz teils eine führende Rolle ein. Wie in der gesamten Landesverwaltung ist die Fachverfahrensmodernisierung auch für die Justiz ein drängendes Thema.
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Das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wurde vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2017 umfassend reformiert. Die baden-württembergische Justiz hat die neuen Regeln effektiv umgesetzt. Der dadurch verursachte Mehraufwand konnte allerdings nicht in allen Jahren durch Mehreinnahmen des Landes gedeckt werden. Der Rechnungshof sieht Verbesserungspotenziale insbesondere bei der Fortbildung der Richter und Rechtspfleger, der wirtschaftlichen Verwertung eingezogener Sachen und der Verwahrung beschlagnahmter Kraftfahrzeuge.
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Einzelplan 06: Ministerium für Finanzen
Die Staatliche Toto-Lotto GmbH hält sieben Regionaldirektionen, die als eigenständige Tochtergesellschaften agieren. Diese Struktur ist nicht effizient. Sie führt zu zahlreichen Doppelungen und unnötigen Kosten. Es sollte zumindest auf eine Reduzierung der Zahl der Regionaldirektionen sowie perspektivisch auf deren Eingliederung in die Staatliche Toto-Lotto GmbH hingewirkt werden.
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Einzelplan 07: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Das Wirtschaftsministerium bildet seine Förderprogramme vielfach nicht transparent ab. In der Folge sind die Förderaktivitäten für Dritte nicht nachvollziehbar. Die Clusterung von Einzelförderprogrammen führt systemisch zu erheblichen Defiziten bei der Datenqualität im Führungsinformationssystem für das Fördercontrolling (FIS). Zudem ist keine Gesamtsteuerung etabliert, was die Koordination und Überwachung der Einzelförderprogramme zusätzlich erschwert. Das FIS ist in seiner aktuellen Form eine weitgehend nutzlose Datensammlung, die den Entscheidungsträgern nicht als Informations- und Steuerungswerkzeug dienen kann. Durch die Schaffung von Transparenz und eine konsequente Digitalisierung von Förderprogrammen kann die Effizienz verbessert werden, was letztlich zu einer Reduzierung von Bürokratie und einer höheren Wirkung der Fördermittel führt.
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Von 2021 bis 2024 förderte das Land über das Programm Invest BW 657 Investitions- und Innovationsvorhaben mit 291 Mio. €. Durch eine unzureichende Konzeptionierung des Förderprogramms setzte es dabei Landesmittel teilweise weder sparsam noch wirtschaftlich ein. Zudem wurden Projekte als förderfähig eingestuft, deren Wirksamkeit für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg fraglich ist.
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Einzelplan 08: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Das Land zahlt seit 2020 auf Antrag jährlich rund 9,4 Mio. € an rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende zum Ausgleich der Mehrbelastungen, die sich bei der Bewirtschaftung des Körperschaftswalds aus der besonderen Allgemeinwohlverpflichtung ergeben. Durch Einführung einer Bagatellgrenze könnten jährlich rund 25 % der Antragsvorgänge und der damit verbundene Verwaltungsaufwand entfallen. Weiter kann durch ein vereinfachtes, antragsfreies und automatisiertes Verwaltungsverfahren der Mehrbelastungsausgleich künftig effizienter abgewickelt werden.
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Einzelplan 09: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Mit dem „Rückgriff“ werden staatliche Unterhaltsvorschussleistungen von den säumigen Unterhaltspflichtigen zurückgefordert. In Baden-Württemberg sind dafür die 45 kommunalen Unterhaltsvorschusskassen zuständig. Die dezentrale Organisation ist insbesondere bei komplexen Fällen, wie etwa einem Auslandsrückgriff, nicht effizient. Die Aussagekraft der Rückgriffsquote, die als zentraler Indikator für den Erfolg des Rückgriffs verwendet wird, ist eingeschränkt.
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Die Förderprogramme der Landesstrategie Quartier 2030 werden in ihrer aktuellen Ausgestaltung den Anforderungen an Wirkung und Wirtschaftlichkeit nicht durchgängig gerecht. Sie sollten in der bestehenden Form nicht fortgeführt werden.
Förderbedarf und Förderinhalte sollten in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden kritisch überprüft werden. Förderstrukturen sollten vereinfacht und Doppelstrukturen abgebaut werden. Künftig sollte stärker als bisher auf die Zielgenauigkeit der Förderung geachtet werden.
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Einzelplan 10: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Das gutachterliche Verfahren zur Bewertung des Eingriffs in das Landschaftsbild ist sehr aufwendig und die Ermittlung der Höhe des Ersatzgelds nicht objektiv nachvollziehbar. In Anbetracht der steigenden Anzahl an Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen ist es wichtig, das Verfahren zur Festsetzung der Ersatzgelder zu vereinfachen und damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten. Das Ersatzgeld sollte in angemessener Höhe und auf der Grundlage landeseinheitlicher objektiver und klar nachvollziehbarer Kriterien erhoben werden.
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Einzelplan 12: Allgemeine Finanzverwaltung
Der Sanierungsbedarf der geprüften fünf Universitäten ist von 1,7 Mrd. € (2003) auf mehr als 4,7 Mrd. € angestiegen. Statt der vom Rechnungshof empfohlenen Flächenkonsolidierung sind die Nutzungsflächen um 4 % gestiegen. Um den wachsenden Sanierungsbedarf abzubauen, sind jährlich mehr als 2 % des Neubauwerts der Gebäude, das sind mehr als 270 Mio. €, für Bauunterhalt und Sanierung erforderlich.
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Das Land plante die Baustelleneinrichtung mehrerer Neubaumaßnahmen unzureichend und nicht rechtzeitig. Dies führte zu vermeidbaren Mehrkosten. Zudem wurden Nebenleistungen von Bauunternehmen und Planungsleistungen für Baustellen doppelt beauftragt und vergütet.
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Einzelplan 14: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Die Hochschulen des Landes waren in den vergangenen Jahren mehrfach Ziel von Cyberangriffen. Zur Abwehr bedarf es wirksamer Informationssicherheitsmanagementsysteme. Die überwiegend dezentralen Strukturen der Hochschul-IT sind nur bedingt geeignet, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Mit einer stärkeren Zentralisierung insbesondere von IT-Basisdiensten und mehr Kooperation sowohl zwischen den Hochschulen als auch mit anderen Akteuren der Informationssicherheit könnte den wachsenden Herausforderungen begegnet werden.
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Die elf Landesmuseen und das Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe erzielen jährliche Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Entgelten für Führungen und Veranstaltungen von rund 6,6 Mio. €. Diese Einnahmen decken lediglich 6 % der laufenden Aufwendungen der Museen.
Der Rechnungshof empfiehlt den Landesmuseen, ihre Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Entgelten für Führungen und Veranstaltungen zu erhöhen und spätestens alle 3 Jahre anzupassen. Ziel sollte sein, mindestens 10 % der laufenden Betriebsausgaben zu decken. Das System der Ermäßigungen sollte vereinfacht werden.
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