Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Verstöße innerhalb des Rechnungshofs Baden-Württemberg  können bei der internen Meldestelle angezeigt werden. Eingaben sind anonym  oder persönlich möglich. Die Stelle arbeitet unabhängig. Nach der Meldung eines etwaigen Verstoßes, wird dieser durch die Stelle geprüft.
Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz, welches die Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße melden, umsetzt.  

Rechnungshof Baden-Württemberg
Stabelstraße 12
76133 Karlsruhe