Prüfungshinweise an den Rechnungshof

Hinweise von außen sind für uns wichtige Informationsquellen

Allgemeine Anfragen und Hinweise auf prüfungswürdige Sachverhalte, wie etwa Steuergeldverschwendung, können Sie uns jederzeit per E- Mail übermitteln. Sofern Ansatzpunkte für Prüfungen vorliegen, werden Ihre Hinweise aufgenommen. Es können jedoch nicht alle Anregungen aufgegriffen werden. Eine Prüfpflicht besteht allerdings nicht, der Rechnungshof entscheidet nach eigenem Ermessen über seine Prüfungen.

Wir weisen darauf hin, dass dem Rechnungshof lediglich das Prüfungsrecht für Behörden und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg obliegt. Für kommunale Stellen sind die kommunalen Rechnungsprüfungsämter und die Gemeindeprüfungsanstalt zuständig. Einrichtungen und Behörden des Bundes werden durch den Bundesrechnungshof geprüft.

Rechnungshof Baden-Württemberg
Stabelstraße 12
76133 Karlsruhe