Denkschrift 1998

Mit dieser Denkschrift 1998 legt der Rechnungshof seine nach § 97 LHO geforderten Bemerkungen dem Landtag vor. Sie fassen die Ergebnisse sowohl seiner Prüfungen als auch die der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter zusammen, soweit sie für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sind. Die Denkschrift will weder ein erschöpfender Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs, noch eine reine Sammlung besonders auffälliger Haushaltsverstöße der Landesregierung sein.

Der Hinweis auf eine mögliche Aufnahme von Sachverhalten in die Denkschrift löst häufig Änderungen in der Verwaltungspraxis aus. So wurden beispielsweise Ergebnisse einer Querschnittsuntersuchung zu den landeseigenen Heizwerken von der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung in einem umfangreichen Maßnahmenpaket umgesetzt, das später jährliche Einsparungen in Millionenhöhe erwarten läßt. Eine Darstellung dieser Sachverhalte in der Denkschrift 1998 unterblieb deshalb.

Die Haushaltslage des Landes hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter verschlechtert; daran ändern auch nichts erste, hoffnungsvolle Anzeichen eines anhaltenden Konjunkturaufschwungs und zaghaft steigende Steuereinnahmen. Schließlich mußten gegenüber der Finanzplanung für den Zeitraum von 1996 bis 2000 die Erwartungen bei den Steuereinnahmen für 1998/1999 mehrfach zurückgenommen werden; die Einschnitte erreichen für diese Jahre ein Volumen von rd. 5 Mrd. DM.

Nicht gelungen ist es, im Berichtszeitraum die Personalkosten als entscheidend zu veränderndes Ausgabevolumen nachhaltig zu senken. Die Verwaltung tut sich schwer, den Personalabbau unter einem neuen Blickwinkel zu vollziehen. Die Landesregierung hat zwar den Vorschlag des Rechnungshofs aus der beratenden Äußerung "Organisation und Wirtschaftlichkeit der Versorgungsverwaltung" aufgegriffen, das Personal als ganzheitlichen Personalkörper der Landesverwaltung zu verstehen. Entsprechend dem hier geforderten "Konzerndenken" soll ein Teil des in der Versorgungsverwaltung nicht ausgelasteten Personals zur Polizei und in den Bereich der Justiz umgesetzt werden, wo noch Bedarf besteht. Im Haushaltsplan sind erste Stellenübertragungen vorgesehen. In der  praktischen Umsetzung gibt es aber noch erhebliche Probleme.
 
Von den im vergangenen Jahr angekündigten beratenden Äußerungen wurden dem Landtag und der Landesregierung inzwischen drei vorgelegt, nämlich

  • Organisation und Wirtschaftlichkeit der Versorgungsverwaltung (DS 12/2693)
  • Kosten und Organisation der Asylbewerberunterbringung (DS 12/1944)
  • Verwaltungsorganisation im Bereich der Staatlichen Schlösser und Gärten (DS 12/2744).

Das vierte Projekt - Aufwendungen des Landes für Privatschulen - wurde in die vorliegende Denkschrift (Beitrag Nr. 5) aufgenommen. Die Beratung von Landtag und Landesregierung wird auch in Zukunft einen wesentlichen Teil der Arbeitskapazität des Rechnungshofs in Anspruch nehmen.

Auf die Vorarbeiten für diese Denkschrift hat der Ende März 1998 ausgeschiedene Präsident Dr. Lonhard noch wesentlichen Einfluß genommen.

Karlsruhe, den 25. Juni 1998
Rechnungshof Baden-Württemberg
Frank


Einleitung


Die parlamentarische Beratung der Denkschrift 1997 (DS 12/1822) mit Bemerkungen zur LHR 1995 ist abgeschlossen. Der Landtag hat in seiner 43. Sitzung am 11.03.1998 die in der LHR für das Hj. 1995 nachgewiesenen üpl. und apl. Ausgaben und die vom RH in seiner Denkschrift darüber hinaus festgestellten weiteren Überschreitungen genehmigt (Art. 81 Satz 3 LV) und der Landesregierung gemäß Art. 83 Abs. 1 LV Entlastung erteilt (DS 12/2502). Er hat die Regierung ferner ersucht (§ 114 Abs. 2 und 4 LHO), bestimmte Maßnahmen zu treffen und ihm hierüber zu berich-ten (DS 12/2508). Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 1 zu dieser Denkschrift. Der Landtag hat in der Sitzung am 11.03.1998 ferner beschlossen, den Präsidenten des RH hinsichtlich der Rechnung des RH für das Hj. 1995 nach § 101 LHO zu entlasten (DS 12/2503).


Anhänge

Die Schulden des Landes sind 1997 erneut um 2,1 Mrd. DM auf jetzt 55,5 Mrd. DM angewachsen. Die haushaltsmäßige Nettokreditaufnahme war um 65 Mio. DM höher als im Vor-jahr.


Anhänge
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Bei den Hausdiensten der Universitäten gibt es erhebliche Rationalisierungspotentiale. Auf der Grundlage der vom Rechnungshof empfohlenen Bedarfsbemessung für das Personal bei den Hausmeisterdiensten und der Verbesserungsvorschläge für die Bewachungs- und Garderobendienste sind Einsparungen mit einem finanziellen Volumen von rd. 6 Mio. DM jährlich möglich. Die Umsetzung der Rationalisierungsvorschläge setzt teilweise Investitionen voraus; der - mittelfristig erreichbare - Stellenabbau kann im Rahmen des sog. Solidarpakts realisiert werden.


Anhänge

Die finanziellen Aufwendungen des Landes für die Privatschulen betragen mehr als eine halbe Milliarde DM jährlich. Der weitaus größte Teil entfällt auf die Zuschüsse zum Schulbetrieb, deren Höhe im Vordergrund der politischen Diskussion steht. Darüber hinaus trägt das Land aber in erheblichem Umfang weitere Aufwendungen für die Versorgung von Lehrern, die Fortbildung, den Schulhausbau sowie die Schulaufsicht und -verwaltung


Anhänge

IuK-Projekte in der Straßenbauverwaltung werden nur mangelhaft und schleppend realisiert; sie verteuern sich dadurch erheblich. Weder mit dem “Leistungs- und Kostenabrechnungssystem im Straßenbetriebsdienst” noch mit dem “Projektinformationssystem Straßenbau” wurden die angestrebten Ziele erreicht. Der Aufwand für die Straßendatenbank sollte reduziert werden.


Anhänge

Eine öffentliche Parallelausschreibung hat gezeigt, daß Beschaffung, Finanzierung und Betrieb des Bürokommunikationssytems im Rechnungshof durch eine Privatfirma wirtschaftlich ist. Die Erfahrungen aus diesem Pilotprojekt können bei ähnlichen Vorhaben in der Landesverwaltung hilfreich sein.


Anhänge

Einzelplan 02: Staatsministerium

Die Landeszentrale für politische Bildung könnte bei Konzentration des Bildungsangebots ihre Personal- und Sachmittel effizienter einsetzen. Insgesamt könnten zehn Stellen eingespart oder für andere Zwecke verwendet werden. Die Kostentransparenz der Bildungsmaßnahmen sollte durch Kalkulationen im Sinne einer Kosten- und Leistungsrechnung erhöht werden.


Anhänge

Einzelplan 05: Justizministerium

Bei 27 kleinen Amtsgerichten und zwei Zweigstellen lag der Personaleinsatz 1996 um 23 Voll-kräfte oder 11 % über dem Durchschnitt aller Amtsgerichte.


Anhänge

Einzelplan 06: Finanzministerium

Die Neuordnung des öffentlichen Personennahverkehrs, namentlich die Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs, hat neue Chancen und Risiken eröffnet. Markt und Wettbewerb im Eisenbahnbereich sind bisher nur in Ansätzen erkennbar.


Anhänge

Einzelplan 07: Wirtschaftsministerium

Ungeachtet der schwierigen finanzwirtschaftlichen Lage des Landes und der Kürzungen bei den Haushaltsmitteln für die Förderung der wirtschaftsnahen Forschungs-einrichtungen ist beabsichtigt, den Ausbau eines der beiden Institute der Hahn-Schickard-Gesellschaft für angewandte Forschung e.V. am Standort Stuttgart mit einem Millionenaufwand zu unterstützen. Der mit dem Ausbau beabsichtigte Zweck kann wesentlich kostengünstiger erreicht werden, wenn beide Institute in Villingen-Schwenningen zusammengeführt werden.


Anhänge

Die Förderung aus dem Fonds für die überbetriebliche Mittelstandsförderung sollte unter Verzicht auf einzelne Fördertatbestände konzeptionell überdacht werden. Die Mittel sollten zielgerichteter eingesetzt werden.


Anhänge

Die Förderung aus dem Umweltschutz- und Energiesparprogramm ist in weitem Umfang zu Unrecht erfolgt, sie sollte neu konzipiert werden.


Anhänge

Einzelplan 09: Ministerium für Soziales und Integration

Das Förderprogramm Integrationsmanagement hat zu einer flächendeckenden Struktur der sozialen Betreuung und Begleitung von Geflüchteten geführt. Der vorgesehene innovative Case-Management-Ansatz mit individuellen Integrationsplänen spielte in der praktischen Umsetzung keine wesentliche Rolle. Wird die Förderung fortgeführt, sollte zuvor eine Bedarfsprognose durchgeführt und das Programm modifiziert werden.


Anhänge

Einzelplan 12: Allgemeine Finanzverwaltung

Im DV-gestützten Verfahren zur Feststellung von verbleibenden Verlustabzügen waren gravierende Fehler aufgetreten. 203 Stichproben bei nur sieben Finanzämtern ergaben zu hohe Verlustabzüge von mehr als 14,6 Mio. DM.


Anhänge

In bedeutenden Nachzahlungsfällen haben die Finanzämter Steuererklärungen häufig erst mit Verzögerungen von vielen Monaten bis hin zu mehreren Jahren bearbeitet. Die organisatorischen Möglichkeiten, eine zeitnähere Bearbeitung solcher Fälle zu erreichen, sind nicht ausgeschöpft.


Anhänge

Die Steuerfahndung ist organisatorisch und personell nur unzureichend in der Lage, ihre Aufgabe zu erfüllen. Angesichts gestiegener Fallzahlen und der zunehmenden Komplexität der Fälle droht das Legalitätsprinzip vom Kapazitätsprinzip überlagert zu werden. Die Steuerfahndung hinkt der Entwicklung der DV-Technik in Ausstattung und Anwendung hinterher.


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Wegen mangelnder Abstimmung zwischen den beteiligten Verwaltungen sowie fehlenden Kostenbewußtseins kam es zu überhöhten und unwirtschaftlichen Aufwendungen für Instandsetzungen, denen nur geringe Mieteinnahmen gegenüberstehen. Die Erkenntnisse belegen die Notwendigkeit eines konsequenten Immobilienmanagements.


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Einzelplan 14: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Die Fachhochschulen beschäftigen neben den Assistenten zahlreiche weitere Angestellte als wissenschaftliche Mitarbeiter. Der Gesetzgeber hat bisher die allgemeine Einführung der Kategorie des wissenschaftlichen Mitarbeiters bei den Fachhochschulen aus guten Gründen ausdrücklich abgelehnt; die Praxis der Fachhochschulen steht damit im Widerspruch zur geltenden Personalstruktur. Diese Entwicklung erfordert eine politische Entscheidung, welche Personalstruktur für die Fachhochschulen gewollt ist.


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Bei der Erfüllung der Lehrverpflichtung an den Kunstakademien ist für mehr Transparenz zu sorgen. Für die Anstellung der Professoren sollten zeitgemäße, den besonderen Verhältnissen an künstlerischen Hochschulen angepaßte Formen gewählt werden. Die in Freiburg untergebrachte Malklasse der Kunstakademie Karlsruhe ist insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen wieder in die Akademie zu integrieren.


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Bei der Verwaltung des Schüler-BAföG durch die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung wurden erhebliche Mängel bei der Verfahrenssicherheit festgestellt. Durch Gesetzesänderung sollte die Subsidiarität von Kindergeldansprüchen verankert werden.


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Die Optimierung einer Kläranlage setzt die Betrachtung des Gesamtsystems - bestehend aus Entwässerungssystem, Regenwasserbehandlung und Kläranlage - voraus. Bei einer Beschränkung auf gesetzlich erforderliche Maßnahmen könnten die Fördermittel effizienter eingesetzt werden.


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Die Landesanstalt für Umweltschutz vergibt in großem Umfang Werkverträge. Der größte Teil wird entgegen den Vorstellungen des Vergaberechts freihändig vergeben. Die Steuerung und Kontrolle der Vergaben ist zu verbessern.


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Die 1975 eingeführte Ausgleichszulage wird für 60 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Baden-Württemberg gewährt. Erweiterungen des Fördergebiets, Richtlinienänderungen und unklare Definitionen über Flächenkriterien führ-ten in Einzelfällen zu überhöhten Zuwendungen und Mehrfachförderungen.


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Bei Renaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern werden häufig Aufwendungen für rückständige Unterhaltung von den zuwendungsfähigen Kosten nicht abgesetzt.


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