Denkschrift 2024

Mit der Denkschrift 2024 legt der Rechnungshof seine Feststellungen zur Landeshaushaltsrechnung 2022 gemäß § 97 Landeshaushaltsordnung vor. In 20 Beiträgen berichten wir über die Ergebnisse unserer Prüfungen, die im Wesentlichen im Jahr 2023 durchgeführt wurden. Das breite Spektrum der Denkschrift ist Abbild unseres Auftrags, die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu prüfen. Wir leisten unseren Beitrag dazu, dass die Mittel der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler des Landes ordnungsgemäß verwendet werden. Es ist aber auch unser Anspruch, durch unsere Prüfungen und Empfehlungen auf die Möglichkeit hinzuweisen, Prozesse zu optimieren und Strukturen zu verschlanken. Wichtig ist uns dabei der zeitgemäße Einsatz von IT-Verfahren.

In diesem Jahr liegt der Fokus unserer Prüfungen insbesondere auf der Digitalisierung der Verwaltung, der Zielsetzung und Umsetzung von Förderprogrammen, verschiedenen Aspekten aus dem Bereich Steuer sowie der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz.

So haben wir uns in den Beiträgen „Einzelaspekte des DigitalPakts Schule“ und „Ausgaben des Landes für das Förderprogramm ‚Start-up BW Acceleratoren‘“ mit der Abwicklung der Förderung befasst und unter anderem medienbruchfreie Verfahren empfohlen. Bei ForstBW sowie beim Landesbetrieb Vermögen und Bau haben wir den IT-Einsatz insgesamt unter die Lupe genommen. Im Beitrag „Modernisierung des IT-Einsatzes bei Förderungen in der Landwirtschaft“ zeigen wir auf aus welchen Gründen die ursprüngliche Zeit- und Kostenplanung überschritten wird.

Unsere Prüfungsthemen spiegeln thematische Herausforderungen wider, denen sich das Land stellt, etwa im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Herausgreifen möchte ich die Beiträge zur Nachhaltigkeit im Zuwendungsbau und zu den Ladepunkten für Dienst-Kfz. Das Land hat sich dabei ehrgeizige Ziele gesetzt. Wir geben bei diesen Prüfungen Anregungen, wie die Maßnahmen nicht nur wirkungsvoller, sondern mit geringerem Aufwand umgesetzt werden könnten.

Über die Beiträge dieser Denkschrift hinaus wurden im vergangenen Jahr zahlreiche Prüfungsmitteilungen erstellt und den geprüften Einheiten übermittelt. In den Prüfungen, welche der Rechnungshof und die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter - teils gemeinsam - durchgeführt haben, hat sich insbesondere bei den Förderprogrammen gezeigt, dass Förderziele präziser definiert und die Kontrolle der Zielerreichung optimiert werden müssen. Auch haben wir immer wieder festgestellt, dass Regelungen des Beschaffungs- und Vergabewesens nicht eingehalten werden. Diesen Aspekten werden wir auch in Zukunft unser Augenmerk widmen.

Weiter haben wir in diesem Jahr in Sonderberichten zum Krisenmanagement in der Landesverwaltung und zu den Pensionsverpflichtungen beim Südwestrundfunk Stellung genommen. Beide Berichte können auf der Homepage des Rechnungshofs abgerufen werden.

Allen Kolleginnen und Kollegen des Rechnungshofs Baden-Württemberg danke ich für ihren Einsatz und das Engagement. Gleiches gilt für die Kolleginnen und Kollegen der Landesverwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit.

 


Anhänge

Der Haushaltsvollzug entsprach 2022 im Wesentlichen den Vorgaben des Staatshaushaltsgesetzes und war geordnet. Der Rechnungsüberschuss wurde mit 4,7 Mrd. Euro festgestellt. Die Ausgabereste beliefen sich 2022 auf 9,6 Mrd. Euro.


Anhänge

Wie für ein Flächenland wie Baden-Württemberg üblich übersteigen die Rückstellungen und Verbindlichkeiten auf der Passivseite das Vermögen auf der Aktivseite deutlich. Die Differenz beträgt 185,5 Mrd. Euro. Die der Vermögensrechnung zugrundeliegenden Daten wurden weiter optimiert.


Anhänge

Der Finanzierungssaldo des Landes war 2023 positiv, obgleich die Brutto-Steuereinnahmen um 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken sind. Die Zahl der Stellen ist 2023 um 1.444 angewachsen. Die Nettokreditaufnahme betrug 1.253 Mio. Euro. Der Stand der Rücklagen und Sondervermögen ist weiterhin auf hohem Niveau.


Anhänge

Das Kontrollkonto zur Schuldenbremse hatte zum Jahresende 2022 einen negativen Stand. Für 2023 ist eine weitere Minusbuchung zu erwarten. Der Rechnungshof empfiehlt, einen weiteren Anstieg des negativen Saldos des Kontrollkontos zu vermeiden.


Anhänge

Einzelplan 04: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Der DigitalPakt Schule zeigt Wirkung. Die Nutzung digitaler Medien für den Unterricht hat deutlich zugenommen. Die Kompetenz der Schülerinnen und Schülern im Umgang mit digitalen Medien hat sich nach Einschätzung der Schulen verbessert.

Die für eine Förderung notwendigen Medienentwicklungspläne sollten künftig vereinfacht, standardisiert und digital ausgewertet werden. Lehrkräfte sollten von nicht pädagogischen Aufgaben bei der IT-Administration, die vom Schulträger zu erfüllen sind, entlastet und wieder im Unterricht eingesetzt werden. Bei der Abwicklung der Förderung führte ein Medienbruch zu vermeidbarem Mehraufwand.

 


Anhänge

Einzelplan 06: Ministerium für Finanzen

Vermögen und Bau Baden-Württemberg (VB-BW) hält zur Aufgabenerledigung eigene IT-Systeme vor, für deren Betrieb grundsätzlich die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) verantwortlich wäre. Zudem setzt VB-BW eigenes IT-Personal für die Anwenderbetreuung ein, obwohl diese Leistung parallel bei der BITBW beauftragt ist. Bei verschiedenen Digitalisierungsprojekten zeigten sich Mängel bei der Planung und der Umsetzung.


Anhänge

Einzelplan 07: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Das Land unterstützte von 2021 bis 2023 insgesamt 14 technologie- und branchenspezifische Zentren (Acceleratoren) mit rund 6,3 Mio. Euro. Diese sollen die Entwicklungsprozesse innovativer Start-ups professionalisieren und beschleunigen. Das Wirtschaftsministerium hat keinen Überblick darüber, ob die mit der Förderung angestrebten Ziele erreicht wurden und das Programm wirtschaftlich abgewickelt wurde. Es hat die Chance nicht ergriffen, EU-Mittel für diesen Förderzweck zu nutzen.

 


Anhänge

Einzelplan 08: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Mit dem 2010 gestarteten „Projekt Infrastruktur und Architektur der Förder- und Ausgleichsleistungen“ (PIA) sollte der IT-Einsatz bei Förderungen modernisiert werden. Ursprünglich war das Projektende für 2014 vorgesehen. Obwohl das Projekt bereits seit April 2022 offiziell abgeschlossen ist, sind noch immer nicht alle Inhalte fertiggestellt. Das abzulösende IT-Verfahren wird zur Datensicherung noch bis mindestens 2032 betrieben werden müssen.

Statt der anfangs erwarteten 10,5 Mio. Euro sind bislang 27 Mio. Euro Sachkosten angefallen. Die Gesamtkosten - einschließlich Personal - liegen mittlerweile bei fast 50 Mio. Euro. In den kommenden Jahren werden weitere Mehrkosten entstehen.

 


Anhänge

ForstBW hat ihre IT als vollständig cloudbasierte Lösung aufgebaut, die hauptsächlich bei einem externen IT-Dienstleister betrieben wird. Als Konsequenz hat ForstBW nicht die uneingeschränkte Hoheit über ihre Daten. Dies ist nicht mit den Zielen der digitalen Souveränität vereinbar.

Der IT-Rat des Landes hat im Januar 2024 bekräftigt, die digitale Souveränität des Landes stärken und ausbauen zu wollen. Damit verbunden sollen die Herstellerabhängigkeiten im IT-Bereich reduziert werden.

 


Anhänge

Einzelplan 09: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration

Das Förderverfahren für die Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und Berufsbildungswerken ist sowohl für die Schulträger als auch für die Regierungspräsidien aufwendig und zeitintensiv. Das derzeit zur Unterstützung eingesetzte IT-Verfahren erfüllt die fachlichen Anforderungen nicht. Die Abrechnungen verzögern sich regelmäßig um mehrere Jahre. Die aufgeschobenen Zahlungsverpflichtungen für den Landeshaushalt belaufen sich auf rund 50 Mio. Euro.

Um die Förderung zu vereinfachen, könnte stärker als bisher mit Pauschalen gearbeitet werden. Auch die Vorgehensweise beim Einsatz von Lehrkräften aus dem Landesdienst an diesen Schulen könnte überdacht werden.

 


Anhänge

Einzelplan 10: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Das Förderverfahren war aufwendig und die Bearbeitung nicht vollständig digitalisiert. Die Verwaltungskosten für die Abwicklung der Förderung waren hoch. Bei der Neuauflage des Programms konnte mit den Maßnahmen bereits vor Veröffentlichung der Förderbedingungen begonnen werden. Dies führte zu einer Antragsflut und Mitnahmeeffekten. Die Erfolgskontrolle des Programms wurde im Wege einer Förderung finanziert und nicht als Dienstleistungsauftrag vergeben.


Anhänge

Einzelplan 12: Allgemeine Finanzverwaltung

Das Risikomanagementsystem der Steuerverwaltung sollte im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 Einkommensteuergesetz angepasst werden.

Pflege-Pauschbeträge wurden vielfach in unzutreffender Höhe berücksichtigt. Die Eintragungssystematik zum Pflegegrad auf dem Formular „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“ sollte verständlicher und damit bürgerfreundlicher gestaltet werden.

 


Anhänge

Unerledigte, vorläufige sowie verjährungsbedrohte Steuerfestsetzungen sind zur Vermeidung drohender Steuerausfälle mithilfe digitaler Prüflisten zu überwachen. Die Finanzämter kommen dieser Vorgabe nur unzureichend nach. Die Listeneinträge sollten konsequent aufgearbeitet und die Bediensteten hinsichtlich der festgestellten Bearbeitungsdefizite geschult werden.


Anhänge

Die Bearbeitungsqualität der Fälle mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ist nicht zufriedenstellend. Zur Qualitätssteigerung sollten die Land- und Forstwirtschaftsbezirke der Finanzämter insbesondere die Sachverständigen der Steuerverwaltung verstärkt hinzuziehen. Außerdem sollte sich das Ministerium für Finanzen weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Land- und Forstwirte ihre Grundstücksverzeichnisse künftig elektronisch an die Steuerverwaltung übermitteln. Hinsichtlich der IT-Unterstützung besteht bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft weiterhin Optimierungsbedarf.


Anhänge

Das Land hat sich im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz zum Ziel gesetzt, bis 2030 jeden vierten Stellplatz zu elektrifizieren. Hierfür müssten bis 2030 noch mehr als 13.000 Ladepunkte eingerichtet werden. Die Nutzung der landeseigenen Ladepunkte war bisher grundsätzlich teurer als die der öffentlichen. Einzelne Ladepunkte wurden gar nicht genutzt, da die Nutzungskosten unwirtschaftlich hoch oder keine Dienst-Kfz vorhanden waren.


Anhänge

Einzelplan 13: Ministerium für Verkehr

Das Vertragsmanagement der Straßenbauverwaltung ist uneinheitlich und teilweise unzureichend. Es gibt keinen hinreichenden Überblick über bestehende Verträge und Leitungen. In der Vergangenheit abgeschlossene Rahmenverträge waren dem Verkehrsministerium nicht bekannt. In einigen Fällen wurden keine schriftlichen Nutzungsverträge sowie Bau- und Kostenvereinbarungen abgeschlossen und Kosten nicht eingefordert. Das Land sollte ein landesweit einheitliches digitales Vertragsmanagement in der Straßenbauverwaltung einführen.


Anhänge

Einzelplan 14: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Es ist wirtschaftlich nicht vertretbar, dass einige baden-württembergische Hochschulen dauerhaft Masterstudiengänge anbieten, die auf keine oder fast keine Nachfrage stoßen. Die dafür vorgehaltenen Ressourcen erzeugen nur wenig Nutzen und fehlen an anderer Stelle, vor allem in den dauerhaft überausgelasteten Bereichen. Gesetzgeber und Landesregierung sollten sicherstellen, dass die Hochschulen auf die schwache Nachfrage durch Verzicht auf diese Studiengänge, ihre Aufhebung oder die Konzentration von Fächern an einzelnen Hochschulstandorten reagieren.

 


Anhänge

Die baden-württembergischen Hochschulen sind beim Einwerben von Stiftungsprofessuren und Programmprofessuren erfolgreich. Solche drittmittelfinanzierten Professuren sind eine wichtige Ergänzung von Forschung und Lehre.

Die Hochschulen müssen die Nachfinanzierung dieser Professuren und ihrer Ausstattung nach Auslaufen der Stiftung bzw. Förderung verlässlich sicherstellen. Das Wissenschaftsministerium sollte die Hochschulen bei der Einwerbung und Verwaltung dieser Professuren noch intensiver unterstützen.

 


Anhänge

Die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart und die Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg bieten unabhängig voneinander Studiengänge zur Schauspielausbildung an. Der Rechnungshof empfiehlt den beiden Einrichtungen, miteinander zu kooperieren und dabei Einsparpotenziale zu realisieren. Das Wilhelma-Theater in Stuttgart sollte häufiger für Theateraufführungen und Gastspiele genutzt werden.

Das Land sollte bei der Bemessung der künftigen Förderung der Akademie für Darstellende Kunst die vorhandenen Rücklagen berücksichtigen und auf eine stärkere Beteiligung der Stadt Ludwigsburg an den laufenden Kosten der Akademie hinwirken.

 


Anhänge

Einzelplan 18: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen

Nur wenige der Förderprogramme des Landes für den kommunalen Hochbau tragen den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung. Das vom Land entwickelte digitale Planungswerkzeug N!BBW soll dazu beitragen, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitskriterien selbstverständlicher Teil bei Planung und Ausführung von geförderten Baumaßnahmen an Gebäuden wird. Das Planungswerkzeug ist jedoch nicht in der Lage, diese Funktion zu erfüllen.


Anhänge