Jahresbericht 2025

Seit 1. Januar 2025 haben wir uns neu aufgestellt. Die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter wurden - unter Beibehaltung der Standorte - in den Rechnungshof integriert. Ziel war und ist, Arbeitsprozesse zu optimieren und eine Prüfungs- und Beratungstätigkeit „aus einem Guss“ zu ermöglichen. Damit haben wir einen wichtigen Schritt für eine effiziente und schlanke Aufgabenerledigung gemacht. 

Das Land steht haushaltspolitisch weiterhin vor großen Herausforderungen. Die Steuern als die Haupteinnahmequelle des Haushalts entwickeln sich aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht mit der Dynamik, die wir in der Vergangenheit gewohnt waren. Die aktuelle Mittelfristige Finanzplanung des Landes weist für die Jahre 2027/2028 - also für die Zeit nach dem aktuellen Doppelhaushalt 2025/26 - Deckungslücken von jeweils knapp 5 Mrd. Euro aus. Der Druck, die neuen Möglichkeiten, welche sich aufgrund der Öffnung der grundgesetzlichen Schuldenbremse ergeben, voll auszuschöpfen ist somit vorhanden. Dennoch sollten zugunsten einer generationengerechten Finanzpolitik diese neuen Spielräume nicht ausgereizt werden. An eine nachhaltige und verantwortungsvolle Haushaltsführung wurde auch von Seiten der Rechnungshöfe der Länder in einer gemeinsamen Erklärung appelliert.

Die Verwaltung steht hinsichtlich des demographischen Wandels und zunehmend komplexeren Aufgaben vor einer herausfordernden Situation. Bei unseren Prüfungen ist es uns wichtig, Hinweise für mehr Effizienz und Prozessoptimierung zu geben. Zugleich ist es auch notwendig Nachweise über den ordnungsgemäßen Einsatz unserer Steuermittel sicherzustellen. Insbesondere mit diesen Aspekten hat sich der Rechnungshof in diesem Jahresbericht in den 20 Beiträgen befasst. Die weitere Digitalisierung ist unabdingbar für die Zukunftsfähigkeit unserer Verwaltung. So fehlt es etwa an einer übergeordneten Strategie für die Rechenzentren des Landes. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Dies gilt auch für die technische und bauliche Infrastruktur.

Bei den Kolleginnen und Kollegen des Rechnungshofs sowie allen Beteiligten in der Landesverwaltung bedanke ich mich für die Mitwirkung an diesem Jahresbericht.


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Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes 2023 entsprach im Wesentlichen den Vorgaben des Staatshaushaltsgesetzes und war geordnet. Der Rechnungsüberschuss 2023 wurde mit 2,3 Mrd. Euro festgestellt. Die Ausgabereste beliefen sich 2023 auf 9,5 Mrd. Euro.


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Das Vermögen des Landes beläuft sich auf 85,5 Mrd. Euro. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten betragen zusammen 282,5 Mrd. Euro. Sie übersteigen das Vermögen des Landes um 197,0 Mrd. Euro. Dieser negative Saldo erhöht sich um rund 11,5 Mrd. Euro. Die Migration der Werte der Anlagenbuchhaltung in das neue Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen verlief ordnungsgemäß.


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Die Steuereinnahmen 2024 waren 1,9 Mrd. Euro höher als ein Jahr zuvor. Dennoch war der Finanzierungssaldo 2024 mit 1,1 Mrd. Euro negativ.


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Der Rechnungshof rät, neue Verschuldungsmöglichkeiten aus der reformierten Schuldenbremse zunächst nicht in Anspruch zu nehmen.


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Die Landesverwaltung verfügt über mehrere Rechenzentren, die jedoch weitgehend isoliert und ohne strategische Koordinierung betrieben werden. Sie hat keinen Gesamtüberblick über die Kapazitäten und die Auslastung ihrer Rechenzentren. Eine Steuerung im Sinne einer Rechenzentrums-Strategie ist auf dieser Basis nicht möglich. Bei einigen Rechenzentren besteht hinsichtlich des baulichen und technischen Zustands dringender Handlungsbedarf, der bereits seit Jahren bekannt ist.

Der Betrieb der Rechenzentren muss den sich wandelnden Bedarfen der Nutzer und den Anforderungen der digitalen Souveränität gleichermaßen gerecht werden. Die BITBW hat damit begonnen, sich zu einem Cloud-Dienstleister zu entwickeln. Dadurch können perspektivisch Abhängigkeiten von Dritten reduziert werden.


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Einzelplan 03: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand bei kommerziellen Großveranstaltungen sind zulässig. Es sei ein legitimes Ziel, die wirtschaftlichen Nutznießer der Polizeieinsätze an den Kosten zu beteiligen.

Einsätze bei kommerziellen Großveranstaltungen sind ressourcenintensiv und deshalb eine besondere Belastung für die Polizei. Beim Profifußball sind die entstehenden Kosten mit Abstand am höchsten. Die Kosten tragen bislang allein die Steuerzahler. Das Land sollte die Vorlage aus Karlsruhe nutzen und eine gebührenrechtliche Regelung schaffen, um auch die Veranstalter zur Finanzierung heranzuziehen.


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Auf Rhein und Neckar übernimmt die Wasserschutzpolizei des Landes auf Grundlage einer 1955 geschlossenen Vereinbarung die schifffahrtspolizeilichen Aufgaben für den Bund. Inzwischen geht die Aufgabenwahrnehmung weit über die damalige Vereinbarung hinaus. Die Kosten, die dem Land entstehen, erstattet der Bund nicht.

Auf ihrem gemeinsamen Rheinabschnitt unterhalten Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eigenständige Wasserschutzpolizeistrukturen. Eine Kooperation wie mit Frankreich findet nicht statt.


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Einzelplan 04: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Für die Organisation der Lehrkräftefortbildung werden überwiegend Lehrkräfte eingesetzt, obwohl ein Teil der Aufgaben auch durch Verwaltungspersonal wahrgenommen werden könnte. Um die Aus- und Fortbildung zu vernetzen, wurden mehr als 650 sogenannte „Fachteams“ aus Lehrkräften gebildet, die dafür anteilig vom Unterricht freigestellt werden. Mit einem verstärkten Einsatz von Verwaltungspersonal und schlankeren Strukturen der Fachteams könnte ein Beitrag zur Stärkung der Unterrichtsversorgung geleistet werden.

Lehrkräfte, die Fortbildungen anbieten, werden ebenfalls anteilig vom Unterricht freigestellt. Dies erfolgt derzeit in einem komplexen und langwierigen Prozess, der sich wesentlich vereinfachen ließe. Schulen und Lehrkräfte erhielten dadurch rechtzeitig Planungssicherheit.


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Die Ressourcen der Schulpsychologischen Dienste könnten effizienter eingesetzt werden. Eine Priorisierung von Aufgaben, um den wichtigsten pädagogisch-psychologischen Anliegen schnellstmöglich gerecht zu werden, besteht nicht. Auch Mindestangebote, an denen der Personalbedarf ausgerichtet werden kann, sind nicht definiert. Vermehrte Verwaltungsaufgaben führen zu weniger Ressourcen für die Kernaufgaben der Schulpsychologie.


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Einzelplan 06: Ministerium für Finanzen

Das Landeszentrum für Datenverarbeitung hat die rund 20.500 steuerlichen IT-Arbeitsplätze in den Finanzämtern modernisiert. Durch eine konsequente Standardisierung und unter Einsatz von Open-Source-Produkten entstand ein zukunftsfähiger IT-Arbeitsplatz mit moderner IT-Umgebung. Diese Erfahrungen sollten in die Weiterentwicklung des Standardarbeitsplatzes der Landesverwaltung einfließen. Bei der Telefonie und beim Identitäts- und Berechtigungsmanagement sollten Finanz- und Innenressort eng zusammenarbeiten.


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Einzelplan 09: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration

Die Leistungen für den Unterhaltsvorschuss werden von Bund, Land und Kommunen gemeinsam finanziert. Diese teilen sich auch die Einnahmen aus erfolgreichen Rückgriffen bei Unterhaltspflichtigen, allerdings nicht zu gleichen Anteilen. Der Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes obliegt den Kommunen. Diese rechnen Ausgaben und Einnahmen mit dem Land ab. Das Land rechnet anschließend mit dem Bund ab.

Obwohl es verbindliche Vorgaben gibt, ist die Abrechnung der Kommunen mit dem Land in allen Verfahrensschritten fehleranfällig. Die festgestellten Mängel sind teils systemisch und damit wiederkehrend. Aufgrund fehlerhafter Abrechnungen der Kommunen sind dem Land finanzielle Nachteile entstanden, die vermeidbar gewesen wären.


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Die Zentren für Psychiatrie haben keine einheitlichen Kennwerte für Bauinvestitionen eingeführt. Frühzeitige Kostenansätze waren oft nicht belastbar. Es bestehen Regelungslücken zur Anwendung des Vergaberechts. Bei den Planungshonoraren wurden Einsparpotenziale nicht genutzt.


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Einzelplan 12: Allgemeine Finanzverwaltung

Die Bearbeitungsqualität der Fälle mit Verlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist nicht zufriedenstellend. Zur Qualitätssteigerung sollte ein elektronisches Übermittlungsverfahren für Verlustbescheinigungen inländischer Banken eingeführt werden. Ferner sollte ein Leitfaden für Kapitalerträge bei ausländischen Online-Brokern erstellt werden. Bei ausländischen Verlusten ist auf die konsequente Einbindung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Internationales Steuerrecht zu achten.


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Die Bearbeitung von Steuerfällen mit liebhabereiverdächtigen Tätigkeiten ist aufwendig. In 74 Prozent der geprüften Fälle war die Arbeitsweise der Finanzämter zu beanstanden. Sie sollte geändert und die Bearbeitungsqualität dadurch nachhaltig verbessert werden.


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Das Land betreibt seit 2017 einen großen Aufwand für die Zertifizierung von Neubauten. Acht Neubauten erhielten eine Auszeichnung für ihre Nachhaltigkeit. Insbesondere bei kleineren Baumaßnahmen steht der Nutzen für das Land jedoch in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Aufwand. Die tatsächlichen Nachhaltigkeitswirkungen werden durch die Zertifizierung nicht immer zutreffend abgebildet.


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Einzelplan 13: Ministerium für Verkehr

Das Verkehrsministerium förderte zahlreiche Vorhaben als Ad-hoc-Förderung auf individuellen Antrag der Zuwendungsempfänger ohne Förderprogramm. Bei Ad-hoc-Fördervorhaben muss die Einhaltung der haushaltsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben mangels einer Förderrichtlinie in jedem Einzelfall geprüft und dokumentiert werden. Das Ministerium hat dies nicht ausreichend berücksichtigt. Eine transparente, rechtssichere und wirtschaftliche Vergabe der Fördermittel war nicht immer gewährleistet.


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Bei der Förderung von Busbetriebshöfen mit Gesamtkosten bis 30 Mio. Euro verzichtet das Ministerium auf die Vorlage von Wirtschaftlichkeitsnachweisen. Rein qualitative Erläuterungen ohne bewertbare Zahlen können diese nicht ersetzen. Für alle Fördervorhaben sind angemessene Wirtschaftlichkeitsnachweise einzufordern.


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Einzelplan 14: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Die 21 staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind mit ihren flexiblen, nachfrageorientierten Studiengängen und ihrer starken regionalen Verankerung ein unverzichtbarer Teil der baden-württembergischen Hochschullandschaft.

Sie gehen sparsam und effizient mit ihren Ressourcen um - dies gilt insbesondere für die Lehrverpflichtung und die Besoldung der Professorinnen und Professoren, für ihre schlanke Verwaltung und den weitgehenden Verzicht auf einen staatlich finanzierten Mittelbau. Verbesserungspotenziale sieht der Rechnungshof gegenwärtig beim Studienbewerber-Marketing, bei der Anwendung des Nebentätigkeitsrechts und bei den Rahmenbedingungen für die drittmittelfinanzierte Forschung.

Skeptisch ist der Rechnungshof, ob sich das Modell des Landesbetriebs als die geeignete Betriebsform für Hochschulen für angewandte Wissenschaften erwiesen hat. Von der Umwandlung weiterer Hochschulen in Landesbetriebe sollte daher abgesehen werden.


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Das Haus der Geschichte bleibt mit den Besucherzahlen hinter seinen Möglichkeiten zurück. Der Rechnungshof schlägt vor, die Strategie des Hauses der Geschichte zu überprüfen und neu zu definieren. Zudem sollten die vertraglichen Regelungen hinsichtlich des Hotels Silber und der Zweigmuseen überprüft sowie weitere Kooperationen im Verwaltungsbereich mit anderen Landesmuseen angestrebt werden. Da sich die 2009 erfolgte Umwandlung in einen Landesbetrieb nicht bewährt hat, regt der Rechnungshof die Rückumwandlung in eine kameralistisch geführte Einrichtung an.


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Einzelplan 18: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen

Die teilweise schon seit 2020 eingesetzten Instrumente der Wohnraumoffensive erweisen sich als weitgehend unwirksam. Dies zeigt sich bereits an der schwachen Nachfrage und einem folglich geringen Mittelabfluss. Der Vollzug der Programme ist darüber hinaus unwirtschaftlich. Teilweise waren die Verwaltungskosten für die Abwicklung deutlich höher als die bewilligten und ausbezahlten Mittel.


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