Rechnungshof: Land muss die Verwendung der Mittel für den Unterhalt der Landesstraßen besser steuern

  • Rechnungshof legt Beratende Äußerung „Straßenbetriebsdienst an Landesstraßen“ vor
  • Die Mittelverteilung richtet sich vor allem nach den Ausgaben der Vorjahre ohne Bezug zu den zu leistenden Arbeiten
  • Das Land muss die Mittelbereitstellung schrittweise auf eine ergebnisorientierte Steuerung und Mittelverteilung umstellen

Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof Baden-Württemberg hat heute dem Landtag und der Landesregierung seine Beratende Äußerung zum Straßenbetriebsdienst an Landesstraßen vorgelegt. Darin empfiehlt der Rechnungshof umfangreiche Verbesserungsmöglichkeiten bei der Verteilung der Mittel für den Unterhalt der Landesstraßen an die Land- und Stadtkreise.

Mit der Verwaltungsstrukturreform zum 01.01.2005 ging der bauliche und betriebliche Unterhalt der Landesstraßen von der Straßenbauverwaltung des Landes an die Land- und Stadtkreise über. Ziel der Reform war u. a., Synergien mit den kreiseigenen Bauhöfen zu erzeugen. Die 35 Landkreise und die 9 Stadtkreise sind beim betrieblichen Unterhalt für die Wartung, Reinigung, Grünpflege einschließlich der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen, die Reinigung der Straßenausstattungen sowie den Winterdienst zuständig. Der bauliche Unterhalt umfasst kleinflächige Instandsetzungsarbeiten. Das Land weist den Land- und Stadtkreisen für die Aufgabe des betrieblichen Unterhalts nach einem Verteilungsschlüssel Mittel zu. Die Mittel des baulichen Unterhalts werden den Kreisen entsprechend ihrer jeweiligen Streckenkilometer an Landesstraßen zugewiesen.

2015 stellte das Land den Land- und Stadtkreisen für den betrieblichen Unterhalt 70,6 Mio. Euro zur Verfügung. Für den baulichen Unterhalt erhielten die Land- und Stadtkreise 8 Mio. Euro.

Die Mittelverteilung ermöglicht weder ein Straßenbetriebsdienst-Controllling noch ein Qualitätsmanagement. Für die Land- und Stadtkreise bietet das System keinen Anreiz, die Ausgaben zu reduzieren und die Mittel sparsam einzusetzen. Das Land kann nicht beurteilen, ob die eingesetzten Mittel angemessen sind und die Leistungen der einzelnen Land- und Stadtkreise in vergleichbarer Qualität erfolgen. Das Land muss die Mittelbereitstellung auf eine ergebnisorientierte Steuerung und Mittelverteilung umstellen. Dafür sind die notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Darüber hinaus muss das Land den Anlagenbestand erheben, den Turnus der Leistungen vorgeben sowie die Kosten der einzelnen Leistungen bestimmen.

Grundlage für die Kostenkalkulation sollte eine Mediananalyse sein. Danach werden die Kosten für die jeweilige Leistung am Median der Kosten aller Land- oder Stadtkreise ausgerichtet. Liegt ein Land- oder Stadtkreis mit seinen Kosten für eine Leistung unter den nach dem Median zugewiesenen Mitteln, ist davon auszugehen, dass er die Leistung bereits wirtschaftlich erledigt. Im umgekehrten Fall erhält ein Land- oder Stadtkreis weniger Mittel zugewiesen, als bei ihm Kosten anfallen. Er müsste die „Unterdeckung“ selbst tragen. Dies ist als Anreiz zu verstehen, die Arbeitsabläufe zu überdenken.

Aufbauend auf der ergebnisorientierten Steuerung muss die Straßenbauverwaltung des Landes ein Qualitätsmanagement einrichten. Es muss eine systematische Qualitätssicherung und punktuelle Qualitätskontrollen der Arbeitsausführungen der Land- und Stadtkreise umfassen. Ein sofortiger Wechsel von der ausgaben- zu einer ergebnisorientierten Mittelzuweisung ist nicht realisierbar. Der Rechnungshof empfiehlt deshalb eine schrittweise Einführung. In einer Pilotphase sollten die kostenträchtigen Leistungen der Grünpflege und der ebenfalls kostenintensive Winterdienst umgestellt werden.

Das Ministerium für Verkehr stimmt den Empfehlungen des Rechnungshofs im Wesentlichen zu. Es wird diese aufgreifen und umsetzen.