Rechnungshof empfiehlt Schulleitungen besser zu unterstützen

  • Beratende Äußerung des Rechnungshofs zu „Unterstützungsleistungen für Schulleitungen“ vorgelegt
  • Umfrage unter Schulleiterinnen und Schulleitern zeigt mangelnde Balance zwischen pädagogischer Führung und Verwaltungsmanagement
  • Rechnungshof empfiehlt die Einführung einer einheitlichen Schulverwaltungssoftware und ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Entlastung der Schulleitungen

Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof plädiert in einer aktuellen Beratenden Äußerung an die Landesregierung und den Landtag dafür, die Schulleiterinnen und Schulleiter im Land besser zu unterstützen. „Weniger Verwaltungsaufgaben und mehr Zeit für die pädagogische Arbeit“, beschreibt Rechnungshofpräsident Max Munding das Ziel der Vorschläge. Zu oft seien die Schulleitungen mit Tätigkeiten belastet, die eigentlich zu den Aufgaben der Schulträger gehörten und von deren Personal auch kostengünstiger erledigt werden könnten.

Basis der Beratenden Äußerung des Rechnungshofs ist eine Umfrage an allen öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Land. Von 3.300 angeschriebenen Schulleitungen haben sich 2.300 beteiligt. Mehr als zwei Drittel der Schulleiterinnen und Schulleiter sehen die Gefahr, dass die Balance zwischen pädagogischer Führung und Verwaltungsmanagement verloren geht und fühlen sich oft allein gelassen. Auch nach Auffassung des Rechnungshofs sind die schulischen Managementaufgaben seit der letzten Untersuchung 2003 umfangreicher und komplexer geworden und lassen immer weniger Zeit für pädagogische Tätigkeiten.

Um die Schulleitungen von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, schlägt der Rechnungshof eine Reihe von Maßnahmen vor. Beispielsweise lasse sich der Arbeitsaufwand bei statistischen Erhebungen und Auswertungen durch die zügige und flächendeckende Einführung einer einheitlichen Schulverwaltungssoftware spürbar minimieren. Bis heute seien die Schulleitungen in den meisten Fällen gezwungen, Daten mehrfach einzugeben und zu versenden.

Weiter rät der Rechnungshof, benachbarte Schulen zu Verwaltungsgemeinschaften zusammenzufassen und auch Grundschulen in die regionalen Schulentwicklungsprogramme einzubeziehen. Zudem bemängeln die Prüfer, dass bislang kein Konzept für die landesweite Unterstützung der Schulleitungen an großen Schulen durch Schulverwaltungsassistenten vorliege. Dabei ließen sich zahlreiche rein administrative Aufgaben von den Schulleiterinnen und Schulleitern auf kostengünstigere kommunale Mitarbeiter übertragen.

Insgesamt bewertet der Rechnungshof die Situation der Schulleitungen anhand seiner Untersuchung wie bereits 2003 als verbesserungswürdig. „Die Angaben der Schulleiterinnen und Schulleiter zeigen, dass der Kernauftrag, Leitungs- und Gestaltungsaufgaben wahrzunehmen, unter den gegebenen Bedingungen allenfalls hinreichend erfüllt werden kann“, so der zuständige Rechnungshofdirektor Dr. Georg Walch. Das Kultusministerium, das die Situationsbeschreibung grundsätzlich teile, müsse nun mit den Experten in der Schulverwaltung und den Schulen vor allem solche Verbesserungen zügig angehen, die Personalressourcen für die pädagogischen Schwerpunktaufgaben der Schulleitungen freigeben könnten.