Wegweiser zur Denkschrift 2024 - Rechnungshof Baden-Württemberg präsentiert Denkschrift 2024
- Der Wegweiser zur Denkschrift bietet eine Übersicht und wesentliche, knappe Informationen zu allen Denkschriftbeiträgen in der Reihenfolge der Druckfassung
- Der Rechnungshof gibt in 20 Einzelbeiträgen zahlreiche Hinweise zur Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Landesverwaltung
Beitrag Nr. 1:
Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2022 (S. 19 ff.)
Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes 2022 geordnet
Der Rechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes für 2022 geprüft und keine wesentlichen Beanstandungen getroffen. In seiner Denkschrift 2024 stellt er fest, dass der Haushaltsvollzug geordnet war.
Das Land erwirtschaftete 2022 einen Überschuss von 4,7 Mrd. Euro - den bisher höchsten in der Geschichte des Landes. Die Ausgabereste stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2 Mrd. Euro auf 9,6 Mrd. Euro. Dabei handelt es sich um Mittel, die 2022 im Haushalt bewilligt wurden, jedoch nicht abgeflossen sind. Sie wurden in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Zumindest für die Bereiche mit jährlich steigenden Resten empfiehlt der Rechnungshof zu prüfen, ob im anstehenden Doppelhaushalt 2025/2026 die Haushaltsansätze abgesenkt werden können.
Beitrag Nr. 2:
Vermögensrechnung 2022 (Seite 29 ff.)
Die Vermögensrechnung wurde weiter optimiert
Im Dezember 2023 wurde die Vermögensrechnung 2022 durch die Landesregierung vorgelegt. Ihr Volumen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Mrd. Euro (0,8 Prozent) und beträgt nun 272,9 Mrd. Euro.
Das Vermögen des Landes wird zum Stichtag 31.12.2022 auf 87,5 Mrd. Euro beziffert. Hiervon entfallen auf das Anlagevermögen 69,4 Mrd. Euro und auf das Umlaufvermögen 18,1 Mrd. Euro. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten übersteigen das Vermögen des Landes um 185,5 Mrd. Euro. Der Unterschiedsbetrag wird auf der Aktivseite ausgewiesen. Sein Anteil an der Summe der Vermögensrechnung beträgt 68,0 Prozent. Die herausragende Position der Vermögensrechnung stellen mit 206,5 Mrd. Euro (75,7 Prozent) die Rückstellungen für Pensionen und andere Verpflichtungen dar. Die Korrektur der Gebäudewerte aufgrund der Feststellungen des Rechnungshofs in der Denkschrift 2020 wurde vollzogen. Erstmals sind auch die Kunstgegenstände vollständig in der Vermögensrechnung abgebildet.
Beitrag Nr. 3:
Entwicklung des Landeshaushalts (Seite 40 ff.)
Steuereinnahmen 2023 zurückgegangen, Verschuldung auf Höchststand
Baden-Württemberg hat 2023 insgesamt 68 Mrd. Euro eingenommen. Auf Steuern entfielen knapp 46 Mrd. Euro. Die Steuereinnahmen lagen allerdings um 800 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert. In den Jahren 2021 und 2022 hatten sich noch jeweils Steigerungen gegenüber dem Vorjahr ergeben. Die Gesamtausgaben betrugen 66 Mrd. Euro in 2023. Ein gutes Drittel davon entfiel auf das Personal und die Versorgungsberechtigten. 2023 hat das Land 1,3 Mrd. Euro an Konjunkturkrediten aufgenommen. Dadurch stieg die Verschuldung auf 60 Mrd. Euro und somit auf den höchsten Stand seit Gründung des Landes. Die Rücklagen sind 2023 wieder gestiegen und betrugen zum Jahresende 8,8 Mrd. Euro.
Beitrag Nr. 4:
Schuldenbremse (Seite 65 ff.)
Land nimmt 1,3 Mrd. Euro neue Schulden in 2023 auf
Seit 2020 gilt die Schuldenbremse in Baden-Württemberg. Danach sind neue Schulden zum Ausgleich des Haushalts grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen gelten z. B. zur Bewältigung von Notlagen und zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen. Zwischen 2020 und 2023 hat das Land zulässigerweise 8 Mrd. Euro an Konjunkturkrediten aufgenommen. Die zulässige Höhe dieser Neuschulden wird zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung anhand von wirtschaftlichen Prognosen festgestellt. Nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres wird sie auf Basis der tatsächlichen eingetretenen wirtschaftlichen Entwicklung nochmals neu berechnet. Kommt es zu einer Abweichung zwischen tatsächlicher Kreditaufnahme und der nachträglich Zulässigen, wird der Differenzbetrag auf ein Kontrollkonto gebucht. Zum Jahresende 2022 hatte das Kontrollkonto einen Stand von minus 1,8 Mrd. Euro. Das Land hat also 1,8 Mrd. Euro mehr an Konjunkturkrediten aufgenommen, als nachträglich zulässig. Auch für das Jahr 2023 ist eine weitere Minusbuchung zu erwarten. Der Rechnungshof empfiehlt, künftig einen weiteren Anstieg des Kontos zu vermeiden.
Beitrag Nr. 5:
Einzelaspekte des DigitalPakts Schule (Seite 73 ff.)
Förderverfahren und Medienentwicklungspläne künftig optimieren - Lehrkräfte von IT-Administration entlasten und wieder im Unterricht einsetzen
Eine Online-Umfrage des Rechnungshofs bei den über 3.000 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landes bestätigt, dass der DigitalPakt Schule Wirkung zeigt: Die Nutzung digitaler Medien für den Unterricht hat zugenommen, die Kompetenz der Schülerinnen und Schüler im Umgang damit hat sich nach Einschätzung der Schulen verbessert. Verbesserungspotenzial gibt es allerdings bei der Abwicklung des Förderprogramms, da ein Medienbruch bei der Antragstellung zu Mehraufwand führt und das Verfahren grundsätzlich schlanker ausgestaltet werden sollte. Die für die Förderung notwendigen Medienentwicklungspläne sind unverhältnismäßig aufwendig und kosteten mehr Ressourcen als notwendig. Zudem können diese Pläne nicht digital-statistisch ausgewertet werden. Der Rechnungshof empfiehlt, die Pläne zu vereinfachen, standardisieren und digital auszuwerten. Schulträger-Aufgaben bei der IT-Administration werden an über 40 Prozent der Schulen allein oder unter Beteiligung von Lehrkräften erledigt. Diese sollten von solchen fachfremden Aufgaben entlastet und wieder im Unterricht eingesetzt werden.
Beitrag Nr. 6:
Informationstechnik bei Vermögen und Bau Baden-Württemberg (S. 83 ff.)
Parallelstrukturen abbauen, Informationssicherheit verbessern und Digitalisierungsprojekte wirtschaftlich gestalten
Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg (VB-BW) ist das Kompe-tenzzentrum und die Serviceeinrichtung für die Immobilien des Landes. VB-BW betreibt eigenverantwortlich IT und erbringt Leistungen durch eigenes IT-Personal, wofür grundsätzlich die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) zuständig ist. Der Ser-verbetrieb und die Anwenderunterstützung sollten daher künftig von der BITBW wahrgenommen werden. Eine Überprüfung der Serverräume zeigte, dass diese nicht immer den Anforderungen an die Informationssicherheit entsprechen.
VB-BW übernimmt für den Landesbetrieb Bundesbau Baden-Württemberg (BB-BW) IT-Aufgaben. Die Verrechnung zwischen VB-BW und BB-BW erfolgt mittels einer Abrech-nungspauschale, welche seit 20 Jahren nicht überprüft und aktualisiert wurde. Digitalisierungsprojekte bei den Staatlichen Schlössern und Gärten sollten evaluiert und die Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Die Landesregierung sollte verbindliche Regelungen und ein gemeinsames Verständnis bei Sicherheitsvorfällen schaffen.
Beitrag Nr. 7:
Ausgaben des Landes für das Förderprogramm „Start-up BW Acceleratoren“ (S. 90 ff.)
Land förderte 14 technologie- und branchenspezifische Zentren (Acceleratoren), ohne Überblick der Wirtschaftlichkeit des Programms oder Erreichung der Förderziele
Um die Entwicklung innovativer Start-ups zu beschleunigen und zu professionalisieren, förderte das Land von 2021 bis 2023 insgesamt 14 Acceleratoren mit 6,3 Mio. Euro. Das Wirtschaftsministerium konnte den Erfolg der Förderung dabei nicht fundiert bewerten. Es sollte daher geeignete Kennzahlen für die Erfolgskontrolle festlegen. Weiter sollte die
Abwicklung der Fördermaßnahmen optimiert werden; Medienbrüche im Verfahren erschweren die Bearbeitung. Da das Wirtschaftsministerium die Neutralität der Beteiligten im Förderverfahren nicht gewährleisten kann, sollten Verflechtungen der Akteure mit anderen Unternehmen bei der Auswahl der Förderprojekte berücksichtigt werden. Auch wurde die Möglichkeit nicht genutzt, EU-Mittel einzusetzen. Landesmittel sollten nachrangig oder ergänzend gewährt werden. Weitere Verbesserungsmöglichkeiten sieht der Rechnungshof in der Konkretisierung der Förderkriterien sowie der Einhaltung der Förderbestimmungen. Die Förderung auswärtiger Start-ups sollte gemessen und bewertet werden.
Beitrag Nr. 8:
Modernisierung des IT-Einsatzes bei Förderungen in der Landwirtschaft (S. 97 ff.)
Ministerium Ländlicher Raum: IT-Projekte besser managen und an die Anwenderseite denken
Zur Modernisierung der IT-Abwicklung landwirtschaftlicher Förderprogramme des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurde 2010 das „Projekt Infrastruktur und Architektur der Förder- und Ausgleichsleistungen“ gestartet. Dieses Projekt ist seit 2022 offiziell abgeschlossen, es wird aber noch mehrere Jahre dauern, bis alle Förderprogramme auf das neue Verfahren umgestellt sind.
Die geplanten Kosten des Projekts wurden deutlich überschritten. Die ursprünglich mit 10,5 Mio. Euro veranschlagten Sachkosten belaufen sich auf nunmehr über 27 Mio. Euro. Zusammen mit den Personalkosten schlägt das Projekt mit insgesamt fast 50 Mio. Euro zu Buche. Das Ministerium hat den Projektumfang deutlich unterschätzt. Vor künftigen Projekten sollte der Leistungsumfang, beispielsweise das Angebot an Förderprogrammen, kritisch hinterfragt sowie vorhandene Abläufe optimiert werden. Das neue Verfahren ist aus Anwendersicht grundsätzlich geeignet, Förderprogramme korrekt und sicher abzuwickeln. Bemängelt wird von Anwenderinnen und Anwendern jedoch die Benutzerfreundlichkeit und Systemverfügbarkeit. Das Ministerium sollte die Anwenderseite beim weiteren Veränderungsprozess stärker einbinden, die Systemverfügbarkeit verbessern und ein ausreichendes Know-how sicherstellen.
Beitrag Nr. 9:
Informationstechnik bei ForstBW (Seite 105 ff.)
IT von ForstBW sollte sich an die IT-Standards des Landes annähern
Die Forstverwaltung in Baden-Württemberg wurde zum 01.01.2020 neu organisiert. Dabei entstand neben der Landesforstverwaltung auch die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ForstBW, deren IT-Bereich völlig neu aufgesetzt werden musste. Da die AöR mit ihrer Informationstechnik nicht der Nutzungspflicht des zentralen Landes-IT-Dienstleisters BITBW unterliegt, wurde die einzurichtende IT-Infrastruktur auf Basis einer reinen Cloud-Umgebung realisiert. Diese wird hauptsächlich von einem großen internationalen Anbieter bereitgestellt.
Der Rechnungshof erkennt an, dass ForstBW mit der gewählten Lösung über eine leistungsfähige IT verfügt. Allerdings gehen mit der vollständigen Auslagerung der IT-Infrastruktur eine weitgehende Abhängigkeit sowie erhebliche technische und finanzielle Risiken einher. Aus diesem Grund empfiehlt der Rechnungshof, mittelfristig den Grad der Abhängigkeit von externen IT-Dienstleistern zu reduzieren und die IT von ForstBW näher an die Standards der Landesverwaltung heranzuführen. Sobald auf Landes- oder Bundesebene geeignete Lösungen zur Verfügung stehen, sollte ein Wechsel geprüft werden.
Beitrag Nr. 10:
Förderung von Schulen an anerkannten Heimen (S. 112 ff.)
Abrechnungsrückstände abbauen und Verfahrensvereinfachungen bei der Abstellung der Lehrkräfte angehen
Mit rund 240 Mio. Euro fördert das Land jährlich die Personal- und Sachkosten von 80 privaten Schulen an Heimen. Das Förderverfahren, insbesondere die Berechnung der Personal- und Sachkostenzuschüsse, ist für die Regierungspräsidien und Schulträger sehr aufwendig, komplex und zeitintensiv. Das zur Unterstützung eingesetzte IT-Verfahren erfüllt die fachlichen Anforderungen nicht. Dies führt zu Abrechnungsrückständen gegenüber den Schulträgern. Die aufgeschobenen Zahlungsverpflichtungen für den Landeshaushalt belaufen sich auf rund 50 Mio. Euro. Hinzu kommt eine fachlich nicht zu begründende Teilung der Ressortzuständigkeiten: die Finanzierung erfolgt über das Sozialministerium, die inhaltlich-fachliche Zuständigkeit liegt beim Kultusministerium. Fach- und Finanzkompetenz sollten im Kultusministerium gebündelt werden. Die Abrechnungsrückstände gilt es sukzessive, aber schnellstmöglich abzubauen. Weitere Möglichkeiten zur Verfahrensvereinfachung bei der Abstellung und Abrechnung der Lehrkräfte sollten geprüft werden.
Beitrag Nr. 11:
Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher (S. 119 ff.)
Förderverfahren sollten digital und mit angemessenem Aufwand abgewickelt werden
Das Land förderte Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen in zwei Auflagen mit insgesamt 16 Mio. Euro. Einschließlich der Verwaltungskosten für die Abwicklung der Förderverfahren lagen die Ausgaben bei insgesamt 19,3 Mio. Euro. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Verwaltungskosten bei der ersten Auflage des Programms 16 Prozent, bei der Neuauflage 26 Prozent der bewilligten Fördersumme betrugen. Bei der Neuauflage wurde mehr als ein Viertel der Anträge abgelehnt, ein Großteil aufgrund ausgeschöpfter Fördermittel. Dies verursachte einen hohen Verwaltungsaufwand, ohne zur Zielerreichung des Programms beizutragen. Bei der Neuauflage konnte mit den Maßnahmen bereits vor Veröffentlichung der Förderbedingungen begonnen werden, mit der Folge einer Antragsflut, welche zu Mitnahmeeffekten von 1 Mio. Euro führte. Diese Maßnahmen wären auch ohne eine Zuwendung des Landes umgesetzt worden. Der Bearbeitungsaufwand für Förderverfahren sollte optimiert werden und in einem angemessenen Verhältnis zur Förderung stehen. Die Förderverfahren sollten digital und möglichst medienbruchfrei abgewickelt werden.
Beitrag Nr. 12:
Abzug von außergewöhnlichen Belastungen nach §§ 33, 33b Einkommensteuergesetz (Seite 127 ff.)
Risikomanagementsystem anpassen und Steuererklärungsvordruck verständlicher gestalten
Nach § 33 Einkommensteuergesetz können bestimmte Aufwendungen, die z. B. durch Behinderung, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Todesfall verursacht werden, als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden. Pflegende können für eine pflegebedürftige Person unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen (§ 33b Einkommensteuergesetz).
Das Risikomanagementsystem ließ in den untersuchten Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 bei bestimmten außergewöhnlichen Belastungen Aufwendungen von insgesamt 24 Mio. Euro ungeprüft zum Abzug zu. Dies war nicht sachgerecht, da eine Prüfung durch die Finanzämter zu Steuermehreinnahmen in Millionenhöhe geführt hätte. Die Steuerpflichtigen beachteten vielfach nicht, wie für gepflegte Personen eine Behinderung mit dem Merkzeichen „H“ (Hilflos) im Steuererklärungsvordruck einzutragen ist. Dadurch wurde in mindestens 4.000 Fällen des Veranlagungsjahrs 2021 ein zu niedriger Pflege-Pauschbetrag gewährt.
Der Rechnungshof fordert, auf Bund-/Länderebene darauf hinzuwirken, dass das Risikomanagementsystem geeignet ausgestaltet wird. Die Eintragungssystematik zum Pflege-Pauschbetrag sollte baldmöglichst verständlicher und bürgerfreundlicher gestaltet werden.
Beitrag Nr. 13:
Umgang der Steuerverwaltung mit digitalen Prüflisten (MÜSt-Übersichten) (Seite 131 ff.)
Digitale Prüflisten konsequent aufarbeiten
Zur maschinellen Überwachung von Steuerfällen setzt die Steuerverwaltung ein IT-Verfahren ein. Das Verfahren überwacht bestimmte, noch nicht endgültige Steuerfestsetzungen und fasst die Überwachungstatbestände u. a. in drei digitalen Prüflisten zusammen. Diese Listen sind mindestens einmal jährlich zu prüfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass gegebenenfalls bisher nicht realisierte Steuern noch erhoben werden können. Das Ergebnis ist zu dokumentieren. Die Finanzämter kamen den Vorgaben der Prüfung und Dokumentation jedoch nur unzureichend nach. Fehlende oder unzutreffende IT-Eingaben sowie unterlassene Prüfungshandlungen führten vielfach zu unbegründeten Einträgen auf den Listen. Aufgrund der bestehenden Bearbeitungsdefizite haben die Listen inzwischen einen erheblichen Umfang angenommen.
Der Rechnungshof empfiehlt, eine konsequente Aufarbeitung durch Begleitung des Finanzministeriums sowie die entsprechende Schulung der Bediensteten.
Beitrag Nr. 14:
Besteuerung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Seite 137 ff.)
Bearbeitungsqualität verbessern und Grundstücksverzeichnisse elektronisch übermitteln
Die Bearbeitung der Steuerfälle mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ist in den Finanzämtern zentralisiert. Zur Unterstützung stehen den zuständigen Bediensteten Sachverständige der Steuerverwaltung zur Verfügung. Der Rechnungshof untersuchte die Bearbeitung von Fällen mit Betriebsaufgaben, -übergaben oder -veräußerungen sowie mit Veräußerungen oder Entnahmen von Grundstücken. Die Qualität der Bearbeitung war unzureichend. Die Sachverständigen der Steuerverwaltung werden nicht in dem gebotenen Umfang zur Fallbearbeitung hinzugezogen. Die Steuerpflichtigen haben detaillierte Verzeichnisse über ihre im Eigentum stehenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke zu führen, sind dabei aber nicht verpflichtet, die Verzeichnisse elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Das ist unpraktikabel und führt zu vermeidbarem Mehraufwand. Der Rechnungshof fordert, die Bearbeitungsqualität zu verbessern und die Bediensteten für die Hinzuziehung der Sachverständigen zu sensibilisieren. Das Ministerium sollte sich weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Land- und Forstwirte ihre Grundstücksverzeichnisse künftig elektronisch an die Steuerverwaltung übermitteln.
Beitrag Nr. 15:
Ladepunkte für Dienstwagen an Landesgebäuden (S. 143 ff.)
Ausbau der landeseigenen Lade-Infrastruktur muss intensiviert werden
Bis 2030 will das Land 14.000 landeseigene Ladepunkte vorhalten. Bis dahin ist es jedoch noch ein weiter Weg. Der Rechnungshof stellte weniger als 600 Ladepunkte auf Grundstücken des Landes fest (Stand 2022). Etwa die Hälfte davon ist öffentlich nutzbar. Die anderen Ladepunkte sind nur für Dienstfahrzeuge des Landes vorgesehen. Die Betreibergesellschaft erhält für jedes Fahrzeug bzw. „E-Parken-Karte“ monatlich 60 Euro (Flatrate) und fordert darüber hinaus seit 2023 eine Betriebskostenpauschale von 129 Euro je Ladepunkt. Bei elektrischen Fahrleistungen von beispielsweise 500 Kilometer je Monat führt dies zu Ladekosten, die um ein Vielfaches höher sind als an öffentlichen Ladepunkten. Viele Dienststellen haben daher die bereits geplante Errichtung eines eigenen Ladepunkts zurückgestellt. Andere stellten die Nutzung der bereits errichteten Ladepunkte wieder ein. Die Nutzung der Ladepunkte muss günstiger und attraktiver werden. Außerdem muss der Ausbau der landeseigenen Lade-Infrastruktur intensiviert werden.
Beitrag Nr. 16:
Leitungen Dritter im Straßenkörper von Landesstraßen (S. 151 ff.)
Das Land sollte ein landesweit einheitliches digitales Vertragsmanagement in der Straßenbauverwaltung einführen
Im Straßenkörper liegt insbesondere in Ortsdurchfahrten eine Vielzahl von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen, z. B. für Wasser, Abwasser, Strom. Bei Maßnahmen an Landesstraßen sind daher vielfach Leitungen Dritter mitbetroffen. Die Nutzung der Straßen durch Leitungen Dritter wird über Verträge oder Bescheide zwischen dem Land als Straßenbaulastträger und dem für die Leitungen verantwortlichen Unternehmen bzw. der Kommune geregelt. Der Rechnungshof stellte fest, dass das Vertragsmanagement der Straßenbauverwaltung uneinheitlich und teilweise unzureichend ist. Es gibt keinen hinreichenden Überblick über bestehende Verträge und Leitungen, nur teilweise wird eine Datenbank eingesetzt. Weiterhin wurden in einigen Fällen keine schriftlichen Verträge abgeschlossen oder Kosten nicht eingefordert.
Das Verkehrsministerium sollte ein einheitliches digitales Vertragsmanagementsystem einführen, auf das alle Ebenen der Straßenbauverwaltung Zugriff haben.
Beitrag Nr. 17:
Wirtschaftlichkeit der Masterstudiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten in Baden- Württemberg (S.158 ff.)
Angebot von Studiengängen an Nachfrage orientieren
Der Rechnungshof hat über 700 konsekutive Masterstudiengänge an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften geprüft. Hiervon verzeichneten über 120 Masterstudiengänge dauerhaft keine oder nur eine sehr geringe Nachfrage mit weniger als 10 Immatrikulationen pro Jahr. Zudem werden einige gleiche oder ähnliche Studiengänge in nachfrageschwachen Bereichen landesweit mehrfach angeboten. Aus Sicht des Rechnungshofs ist es wirtschaftlich nicht vertretbar, dass einige Hochschulen dauerhaft Masterstudiengänge anbieten, die auf keine oder fast keine Nachfrage stoßen. Die vorgehaltenen Ressourcen erzeugen nur wenig Nutzen und fehlen an anderer Stelle. Gesetzgeber und Landesregierung sollten nach Auffassung des Rechnungshofs sicherstellen, dass die Hochschulen auf die schwache Nachfrage durch Verzicht auf diese Studiengänge, ihre Aufhebung oder die Konzentration von Fächern an einzelnen Hochschulstandorten reagieren. Dafür schlägt der Rechnungshof eine Ergänzung des Landeshochschulgesetzes vor.
Beitrag Nr.18:
Stiftungsprofessuren und andere drittmittelfinanzierte Professuren an baden-württembergischen Hochschulen (S. 165 ff.)
Nachhaltige Finanzierung sicherstellen
Professuren und ihre Ausstattung werden an den staatlichen Hochschulen regelmäßig aus den der Hochschule zugewiesenen Stellen und Haushaltsmitteln finanziert. Ergänzend besteht die Möglichkeit, Mittel privater oder kommunaler Stifter für die Einrichtung von Professuren und ihre Ausstattung einzuwerben (Stiftungsprofessuren). Daneben haben viele Hochschulen Professuren im Rahmen von Förderprogrammen (Programmprofessuren) eingerichtet.
Der Rechnungshof hat die im Studienjahr 2022/2023 bestehenden 94 Stiftungsprofessuren und 146 Programmprofessuren untersucht und dabei insbesondere die Nachhaltigkeit der Finanzierung geprüft. Insgesamt fließen den Hochschulen für Stiftungsprofessuren und Programmprofessuren jährlich rund 48 Mio. Euro zu. Die Prüfung des Rechnungshofs ergab, dass die Hochschulen beim Einwerben dieser Professuren erfolgreich sind. Die drittmittelfinanzierten Professuren stellen eine wichtige Ergänzung von Forschung und Lehre dar. Allerdings müssen die Hochschulen die Nachfinanzierung dieser Professuren und ihrer Ausstattung nach Auslaufen der Stiftung bzw. Förderung verlässlich sicherstellen. Auch sollte das Wissenschaftsministerium die Hochschulen bei der Einwerbung und Verwaltung dieser Professuren noch intensiver unterstützen.
Beitrag Nr. 19:
Schauspielausbildung an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart und an der Akademie für Darstellende Kunst Baden- Württemberg (S.171 ff.)
Verstärkte Kooperationen beider Einrichtungen empfohlen
Der Rechnungshof hat die Schauspielausbildung an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Stuttgart und die Schauspielausbildung an der Akademie für Darstellende Kunst in Ludwigsburg geprüft. Nach Ansicht des Rechnungshofs ist es zweifelhaft, ob die Gründung der Akademie für Darstellende Kunst neben dem Angebot einer Schauspielausbildung an der Musikhochschule notwendig war. Es wird jedoch anerkannt, dass beide Angebote, mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten nachgefragt werden und ihren jeweiligen Absolventen sehr gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt verschaffen. Der Rechnungshof empfiehlt den beiden Einrichtungen, künftig miteinander zu kooperieren und Einsparpotenziale zu realisieren. Das Wilhelma-Theater in Stuttgart, das zur Musikhochschule gehört, sollte häufiger für Theateraufführungen und Gastspiele genutzt werden. Das Land sollte nach Auffassung des Rechnungshofs bei der Bemessung der künftigen Förderung der Akademie für Darstellende Kunst die vorhandenen Rücklagen berücksichtigen und auf eine stärkere Beteiligung der Stadt Ludwigsburg an den laufenden Kosten der Akademie hinwirken.
Beitrag Nr. 20:
Klimaschutz und Nachhaltigkeit beim staatlich geförderten kommunalen Hochbau (S. 179 ff.)
Förderprogramme nach gesetzlichen Zielen ausrichten
Nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sollen alle Förderprogramme für kommunale Hochbaumaßnahmen den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung tragen. Der Rechnungshof prüfte die Umsetzung dieser Vorschrift bei verschiedenen Hochbauförderprogrammen und führte eine stichprobenartige Auswertung einzelner Maßnahmen durch. Dabei wurde festgestellt, dass nur wenige Förderprogramme des Landes für den kommunalen Hochbau den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung tragen. Weiterhin ist mit dem vom Land entwickelten digitalen Planungswerkzeug N!BBW eine sichere Erfolgs- und Wirkungskontrolle in Bezug auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit nicht möglich, da eine Überprüfung der eingetragenen Daten durch einen unabhängigen Dritten oder einen im N!BBW angelegten, qualitativen Plausibilitätscheck nicht vorgesehen ist. Der Rechnungshof empfiehlt, das Bewertungssystem N!BBW zugunsten eines nach der Größe der Zuwendungsbaumaßnahme differenzierten Systems aufzugeben oder so anzupassen, dass es den Förderressorts eine wirksame Erfolgs- und Wirkungskontrolle hinsichtlich der Grundsätze des nachhaltigen Bauens ermöglicht.