Organisation der Lehrkräftefortbildung in Baden-Württemberg

Der Rechnungshof prüfte die Lehrkräftefortbildung beim Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung unter organisatorischen Gesichtspunkten. Schwerpunkte waren der Einsatz von Lehrkräften für Verwaltungsaufgaben, der Prozess der Verfügung von Anrechnungsstunden, die Vergütung der Fachberater Unterricht und die Struktur der sogenannten Fachteams.

Er bemängelte den überwiegenden Einsatz von Lehrkräften für die Organisation von Fortbildungen. Bei den hierbei anfallenden Aufgaben handelte es sich häufig um Verwaltungstätigkeiten, die eine Qualifikation als Lehrkraft nicht zwingend erfordert. Der Rechnungshof empfahl, für die entsprechenden Aufgaben Verwaltungspersonal einzusetzen und die frei werdende Lehrkräfte wieder in den Schuldienst zu bringen, um dem Lehrermangel entgegenzuwirken.

Lehrkräfte werden für ihren Einsatz als Fortbildnerin und Fortbildner vom Unterricht freigestellt und erhalten hierfür Anrechnungsstunden. Der Prozess von der Ressourcenplanung bis zur Verfügung konkreter Anrechnungsstunden war zu komplex und zeitaufwendig. Daher empfahl der Rechnungshof, die Zuständigkeiten für einzelne Aufgaben zu optimieren und die Zeitplanung besser aufeinander abzustimmen. Der Prozess sollte zudem anschließend digitalisiert werden.

Für die Tätigkeit als Fachberaterin bzw. Fachberater Unterricht im gehobenen Dienst wurde eine vergleichsweise geringe Zulage gewährt. Die Fachberaterinnen bzw. Fachberater im höheren Dienst werden hingegen auf einer Funktionsstelle in A15 geführt. Die unterschiedliche Vergütung hat Auswirkungen auf die Fluktuation bei den Fortbildnerinnen und Fortbildnern. Durch ein neues Zulagensystem für alle Fachberater sollte die derzeitige Situation verbessert werden.

Die Fachteamstruktur zur Strukturierung des Fortbildungsangebots war personalintensiv und überdimensioniert. Durch einen Abbau der Parallelstrukturen könnte der Personaleinsatz und der Umfang der Unterrichtsbefreiung reduziert werden.


Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,

1. die Ausgabereste bei der Lehrkräftefortbildung abzubauen und die Ansätze im Entwurf des Staatshaushaltsplans 2027 bedarfsgerecht abzusenken;

2. den Einsatz von Lehrkräften für Verwaltungsaufgaben in der Lehrkräftefortbildung entlang der Empfehlungen des Rechnungshofs zu reduzieren;

3. den Prozess der Gewährung von Anrechnungsstunden entlang der vom Rechnungshof aufgezeigten Vereinfachungsmöglichkeiten zu überarbeiten und anschließend möglichst weitgehend zu digitalisieren;

4. die Verwaltungsvorschrift Fachberaterinnen und Fachberater zu aktualisieren und die Einsatzbereiche der Fachberaterinnen/Fachberater Unterricht klar zu definieren;

5. die Vergütung der Fortbildnerinnen und Fortbildner haushaltsneutral neu zu gestalten und dabei sowohl für den gehobenen als auch den höheren Dienst Zulagen vorzusehen;

6. die Fachteamstruktur zu straffen und regionale Parallelstrukturen abzubauen;

7. Fortbildungen verstärkt auch außerhalb der Kernzeit des Unterrichts anzubieten.


Reaktion der Landesregierung


Parlamentarische Erledigung

Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag bis zum 30.09.2026 zu berichten.


dazugehöriger Beitrag

Für die Organisation der Lehrkräftefortbildung werden überwiegend Lehrkräfte eingesetzt, obwohl ein Teil der Aufgaben auch durch Verwaltungspersonal wahrgenommen werden könnte. Um die Aus- und Fortbildung zu vernetzen, wurden mehr als 650 sogenannte „Fachteams“ aus Lehrkräften gebildet, die dafür anteilig vom Unterricht freigestellt werden. Mit einem verstärkten Einsatz von Verwaltungspersonal und schlankeren Strukturen der Fachteams könnte ein Beitrag zur Stärkung der Unterrichtsversorgung geleistet werden.

Lehrkräfte, die Fortbildungen anbieten, werden ebenfalls anteilig vom Unterricht freigestellt. Dies erfolgt derzeit in einem komplexen und langwierigen Prozess, der sich wesentlich vereinfachen ließe. Schulen und Lehrkräfte erhielten dadurch rechtzeitig Planungssicherheit.


Anhänge