Stiftungsprofessuren und andere drittmittelfinanzierte Professuren an baden-württembergischen Hochschulen

Professuren und ihre Ausstattung werden an den staatlichen Hochschulen regelmäßig aus den der Hochschule zugewiesenen Stellen und Haushaltsmitteln finanziert. Ergänzend besteht für die Hochschulen die Möglichkeit, Mittel privater oder kommunaler Stifter für die Einrichtung von Professuren und ihre Ausstattung einzuwerben (Stiftungsprofessuren). Grundlage der Stiftungsprofessur ist regelmäßig ein Vertrag zwischen dem Stifter und der Hochschule. Daneben haben viele Hochschulen Professuren im Rahmen von Förderprogrammen (Programmprofessuren) eingerichtet, die aus Mitteln des Bundes, der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder der Alexander-von-Humboldt-Stiftung im Rahmen von Förderprogrammen finanziert werden (Programmprofessuren). Grundlage dieser Programmprofessuren sind Bewerbungen, die an die Drittmittelgeber gerichtet werden, und Bewilligungen, die von diesen ausgesprochen werden.

Der Rechnungshof untersuchte die im Studienjahr 2022/2023 bestehenden 94 Stiftungsprofessuren und 146 Programmprofessuren und prüfte dabei insbesondere die Nachhaltigkeit der Finanzierung. Insgesamt fließen den Hochschulen für Stiftungsprofessuren und Programmprofessuren jährlich rund 48 Mio. Euro zu.

Die Prüfung des Rechnungshofs ergab, dass die Hochschulen beim Einwerben dieser Professuren erfolgreich sind. Die drittmittelfinanzierten Professuren stellen eine wichtige Ergänzung von Forschung und Lehre dar.

Allerdings müssen die Hochschulen die Nachfinanzierung dieser Professuren und ihrer Ausstattung nach Auslaufen der Stiftung bzw. Förderung verlässlich sicherstellen. In Einzelfällen waren Stiftungsprofessuren nicht für die gesamte Laufzeit auskömmlich finanziert. Eine Handreichung des Ministeriums, wie bei der Einrichtung von Stiftungsprofessuren im Einzelnen zu verfahren ist, lag nur für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften vor. Eine hochschulartenübergreifende Handreichung oder ein Mustervertrag wurden vom Wissenschaftsministerium bis jetzt nicht zur Verfügung gestellt. Das Wissenschaftsministerium sollte die Hochschulen bei der Einwerbung, Vereinbarung und Ausgestaltung von Stiftungsprofessuren und anderen drittmittelfinanzierten Professuren sowie der haushaltsmäßigen Abwicklung noch intensiver unterstützen.


Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Hochschulen bei der Einwerbung, Vereinbarung und Ausgestaltung von Stiftungsprofessuren und Programmprofessuren sowie der haushaltsmäßigen Abwicklung in geeigneter Weise (beispielsweise durch eine hochschularten-übergreifende Handreichung und gegebenenfalls einen Mustervertrag) zu unterstützen.


Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass das Wissenschaftsministerium mittlerweile ein Merkblatt für die Einrichtung von Stiftungsprofessuren vorgelegt habe, das die Hochschulen bei der rechtssicheren Umsetzung von Stiftungsprofessuren Unterstütze. Über die Handreichung hinausgehend könnten sich die Hochschulen bei Fragen rund um das Thema Stiftungs- und Programmprofessuren an das Wissenschaftsministerium wenden. 


Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 16.10.2025 beendet.


Bewertung Zielerreichung

Die Landesregierung hat die Empfehlungen des Rechnungshofs aufgegriffen und umgesetzt.


dazugehöriger Beitrag

Die baden-württembergischen Hochschulen sind beim Einwerben von Stiftungsprofessuren und Programmprofessuren erfolgreich. Solche drittmittelfinanzierten Professuren sind eine wichtige Ergänzung von Forschung und Lehre.

Die Hochschulen müssen die Nachfinanzierung dieser Professuren und ihrer Ausstattung nach Auslaufen der Stiftung bzw. Förderung verlässlich sicherstellen. Das Wissenschaftsministerium sollte die Hochschulen bei der Einwerbung und Verwaltung dieser Professuren noch intensiver unterstützen.

 


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