Qualitätsmanagement an Realschulen und allgemeinbildenden Gymnasien
Seit 2006 sind die Selbst- und Fremdevaluation als Teil eines umfassenden Qualitätsmanagements im Schulgesetz verankert. Weitere Instrumente sind die Zielvereinbarungen und das Bilanzgespräch der Schule mit der Schulaufsicht. Die Kosten bei den 683 untersuchten Schulen betrugen im 5-Jahres-Zeitraum 51,6 Mio. Euro.
Nahezu alle Schulen waren fremdevaluiert. Zwei Drittel urteilten, dass die Fremdevaluation positiv auf den Schulentwicklungsprozess wirke. Allerdings empfanden sie den Zeitaufwand hierfür als zu hoch. Auch waren sie mit dem 5-Jahres-Rhythmus nicht einverstanden. Ein Drittel der Schulen erachtete eine einmalige Evaluation als ausreichend, ein weiteres Drittel wünschte sich einen längeren Zeitraum zwischen den Evaluationen.
Die Ergebnisse von Diagnose- und Vergleichsarbeiten, Versetzungsquoten, Durchschnittsnoten der Abschlussklassen oder Anzahl der Schulabbrecher wurden nicht in den Evaluationsbericht aufgenommen. Diese Kennzahlen fehlten als Teil der Qualitätsdiskussion an den Schulen.
Die Zielvereinbarungen waren teils oberflächlich oder unvollständig dokumentiert. Praktikable Vorgaben für die Dokumentation fehlten. Der bei der Evaluation festgestellte Entwicklungsbedarf schlug sich bei den Zielvereinbarungen nicht genügend nieder.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hatte die Landesregierung gebeten, die Schulen für die Fremdevaluation zukünftig datengestützt und risikoorientiert auszuwählen und das Zeitintervall zwischen den Fremdevaluationen flexibler zu gestalten. Ferner sollte geprüft werden, inwieweit weitere relevante Qualitätsfaktoren und Kennzahlen in den Qualitätsmanagementprozess eingebunden werden können. Hierzu sollten geeignete Kennzahlen in die Evaluationsberichte aufgenommen sowie die Zielvereinbarungen zeitnah nach der Fremdevaluation getroffen und deutlicher an den defizitären Handlungsfeldern ausgerichtet werden.
Des Weiteren sollte über den Entwicklungs- und Umsetzungsstand des strategischen Bildungsmonitoring sowie der datengestützten Qualitätsentwicklung für das Bildungssystem in Baden-Württemberg berichtet werden.
- Drucksache 16/811 (20.10.2016)
- Plenarprotokoll 16/27 S. 1462-1477 (08.03.2017)
- Drucksache 16/5019 (18.10.2018)
- Plenarprotokoll 16/74 S. 4519-4520 (08.11.2018)
- Drucksache 16/7730 (13.02.2020)
- Plenarprotokoll 16/114 S. 7094-7096 (12.03.2020)
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, dass vor dem Hintergrund von Qualitätsproblemen sowie systemischen und konzeptionellen Schwachstellen im Schulbereich Baden-Württembergs das Neue Qualitätskonzept (NQK) entwickelt wurde. Es sei mit Gründung der beiden neuen Einrichtungen – dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) – zum 1. März 2019 umgesetzt worden. Ziel des Neuen Qualitätskonzeptes sei es, auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und verlässlicher Daten, eine gezielte Qualitätsentwicklung anzustoßen und sicherzustellen.
Das IBBW sei daher beauftragt, ein strategisches Bildungsmonitoring aufzubauen. Voraussetzungen einer gezielten Qualitätsentwicklung und eines strategischen Bildungsmonitoring seien die systematische Erfassung von Daten zu zentralen bildungspolitischen Zielen und Fragestellungen. Auf Basis der gewonnenen Daten sollen zukünftig regelmäßige Statusgespräche zwischen Schulleitungen und Schulaufsicht im Sinne von Ziel- und Leistungsvereinbarungen stattfinden.
Die datengestützte Schulentwicklung werde mit der Entwicklung eines sogenannten „schulbezogenen Datenblatts“ als zentralem Instrument für die Qualitätsentwicklung jeder einzelnen Schule und die Statusgespräche auf Ebene der Schulaufsicht angestrebt.
Die Schulen des Landes sollen für ihre Evaluationen sowohl auf professionell entwickelte Evaluationsinstrumente als auch eine webbasierte, nutzer- und bedienerfreundliche Befragungssoftware zurückgreifen können.
Weiterhin plane das IBBW im Rahmen der Bildungsberichterstattung für Baden-Württemberg regelmäßige Monitoringberichte zu ausgewählten Themen bereitzustellen. Daneben sollen die Ergebnisse der landesweiten Vergleichsarbeiten und Lernstandserhebungen publiziert werden.
Mit einer Änderung des Schulgesetzes werde auch das IT-Verfahren ASV-BW an den öffentlichen Schulen ab dem Schuljahr 2022/2023 verpflichtend eingeführt.
- Drucksache 16/4800 (19.09.2018)
- Drucksache 16/7282 (15.11.2019)
- Drucksache 16/9572 (17.12.2020)
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den abschließenden Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 04.02.2021 beendet.
- Drucksache 16/9766 (21.01.2021)
- Plenarprotokoll 16/143 S. 8927-8931 (04.02.2021)
Bewertung Zielerreichung
Die Landesregierung hat im Rahmen ihres Neuen Qualitätskonzeptes wesentliche Forderungen des Rechnungshofes zum Qualitätsmanagement aufgegriffen. Insbesondere das geplante neue Evaluationskonzept mit aufwandsarmen, datengestützten Verfahren für die Schulen trägt den Empfehlungen des Rechnungshofs Rechnung.
Qualitätsmanagement an Schulen ist sinnvoll. Die Mehrheit der Realschulen und allgemeinbildenden Gymnasien beurteilte die Fremdevaluation überwiegend positiv. Jedoch sollte das Zeitintervall zwischen den Evaluationen flexibler genutzt werden. Die Zielvereinbarungen sollten sich stärker auf die defizitären Handlungsfelder fokussieren.
1 Ausgangslage
Das Qualitätsmanagement ist ein wichtiger bildungspolitischer Baustein, um die öffentlichen Schulen zukunftsfähig zu erhalten und Schulentwicklungsprozesse voranzutreiben. Im Schulgesetz von Baden-Württemberg wurden 2006 die Instrumente der Selbst- und Fremdevaluation als Teil eines umfassenden Qualitätsmanagements verankert. Wesentliche Qualitätsinstrumente sind die Selbst- und Fremdevaluation sowie die Zielvereinbarungen und Bilanzgespräche. Jede Schule soll zur Bewertung ihrer Schul- und Unterrichtsqualität regelmäßig Selbstevaluationen durchführen. Das Landesinstitut für Schulentwicklung evaluiert in angemessen zeitlichen Abständen die Schulen (Fremdevaluation). Die evaluierten Schulen sind verpflichtet, aus dem Fremdevaluationsbericht Zielvorstellungen und Maßnahmen zur Schulentwicklung abzuleiten. Diese werden der Schulaufsicht vorgelegt und in einer Zielvereinbarung schriftlich dokumentiert. Der Status der Zielerreichung soll in jährlichen Bilanzgesprächen zwischen Schule und Schulaufsicht besprochen und dokumentiert werden. Seit dem Schuljahr 2008/09 läuft die Regelphase der Fremdevaluation an den öffentlichen Schulen.
Der Rechnungshof hatte sich bereits in der Denkschrift 2010 (Beitrag Nr. 9, Landtagsdrucksache 14/6609) mit der Evaluation an allgemeinbildenden Schulen befasst. Seither wurden die systematische Qualitätsentwicklung der Schulen und die Fremdevaluation des Landesinstituts für Schulentwicklung verbessert und die Kosten verringert. Dieser Prozess dauert an.
Der Fokus dieser Prüfung lag nicht bei den internen Prozessen des Landesinstituts, sondern auf den Wirkungen der Fremdevaluation, den Zielvereinbarungen und den Bilanzgesprächen der Schulen mit der Schulaufsicht.
Grundlage der aktuellen Erhebungen war eine Online-Umfrage bei allen öffentlichen Realschulen und allgemeinbildenden Gymnasien sowie bei den zuständigen Schulaufsichtsbehörden. Daneben wurden die Ergebnisse der Evaluationsberichte mit den Zielvereinbarungen der Schulen abgeglichen und analysiert. In einem weiteren Schritt wurde der Aufwand der Schulen und der Schulaufsicht für das Qualitätsmanagement ermittelt. Von besonderem Interesse war, wie in der Schulpraxis die Evaluationsergebnisse umgesetzt und nachhaltig verfolgt wurden.
2 Prüfungsergebnisse
2.1 Einschätzung der Fremdevaluation durch die Schulen und Schulaufsichtsbehörden
Von den untersuchten Schulen waren zum Erhebungszeitpunkt 93 Prozent fremdevaluiert. Zwei Drittel der Schulen urteilten, dass die Fremdevaluation den Schulentwicklungsprozess überwiegend positiv beeinflusst habe. Bei der Bewertung, ob der Aufwand für die Qualitätsmanagement-Prozesse angemessen war, ergaben sich Unterschiede. Den Zeitaufwand für die Fremdevaluation empfanden 61 Prozent der Schulen als eher zu hoch.
Die Schulaufsichtsbehörden bewerteten die Fremdevaluation und die auf ihr aufbauenden Zielvereinbarungen zumeist positiv. Allerdings verging zwischen der Übergabe des Fremdevaluationsberichts an die Schule und dem Abschluss einer Zielvereinbarung mit der Schulaufsicht durchschnittlich mehr als ein Kalenderjahr.
Zwei Drittel der Schulen waren mit dem 5-Jahres-Rhythmus der Fremdevaluation nicht einverstanden. Beinahe ein Drittel der Schulen erachteten eine einmalige Evaluation als ausreichend, das andere Drittel wünschte sich einen längeren Zeitraum als fünf Jahre.
2.2 Aufwand für das Qualitätsmanagement
Der Aufwand für das Qualitätsmanagement einer Schule wurde auf einen 5-Jahres-Zeitraum berechnet, dem Turnus der regelmäßigen Fremdevaluationen. Der Betrag setzt sich aus den Kostenträgern „Internes Qualitätsmanagement“, „Fremdevaluation“, „Zielvereinbarung“ und „Bilanzgespräch“ zusammen. In dieser Aufstellung ist der anteilige Aufwand der Schulaufsicht und des Landesinstituts für Schulentwicklung enthalten. Für eine öffentliche Realschule ergeben sich 66.900 Euro, für ein allgemeinbildendes Gymnasium 83.300 Euro.
Der Gesamtaufwand bei den öffentlichen Realschulen und allgemeinbildenden Gymnasien beträgt im 5-Jahres-Zeitraum 51,6 Mio. Euro. Hiervon entfallen auf die Realschulen 21,4 Mio. Euro und auf die Gymnasien 30,2 Mio. Euro.
In den vergangenen Jahren wurde der Evaluierungsprozess deutlich optimiert. Es war sinnvoll, Schulen nach einem einheitlichen Raster zu untersuchen, um eine Vergleichbarkeit herzustellen. Die Problematik des gesamten Qualitätsprozesses ist weniger die Untersuchung und Messung der Schulqualität durch ein externes Institut, sondern die wirksame Umsetzung und Realisierung von guter Schule bei den Akteuren vor Ort.
Der Aufwand für die Fremdevaluation sollte weiter gestrafft werden, nachdem alle Schulen zumindest einmal von externen Fachleuten begutachtet wurden und den Umgang mit Zielvereinbarungen praktiziert haben. Eine zentrale Qualitätssicherungsinstanz ist weiterhin geboten.
2.3 Fremdevaluation enthält nicht alle nötigen Kennzahlen
Die Fremdevaluation berücksichtigt nicht alle Qualitätskriterien einer Schule. Ergebnisse von Diagnose- und Vergleichsarbeiten, Versetzungsquoten, Durchschnittsnoten der Abschlussklassen oder Anzahl der Schulabbrecher werden derzeit in den Evaluationsbericht nicht aufgenommen. Diese Kennzahlen fehlen als Teil der Qualitätsdiskussion an den Schulen.
2.4 Standards für Dokumentation und Zielvereinbarungen fehlen
Die Schulen bemängelten, dass einheitliche Instrumente für die Dokumentation und die Qualitätsentwicklung fehlen würden. Es gäbe keinen landesweiten Standard für ein Qualitätshandbuch, jede Schule müsse ein solches selbst entwickeln.
Die Zielvereinbarungen waren teils oberflächlich oder unvollständig dokumentiert. Die Komplexität der Formulare scheint viele Schulen, aber auch die Schulaufsicht zu überfordern.
2.5 Zielvereinbarungen in Folge der Fremdevaluation
Mehr als die Hälfte der untersuchten Schulen hatten Zielvereinbarungen mit ihrer Schulaufsichtsbehörde abgeschlossen. Den Zeitaufwand für die Zielvereinbarung hielten die meisten Schulen für angemessen.
Bei der Fremdevaluation gibt es für die einzelnen Merkmale folgende vier Qualitätsstufen:
- Entwicklungsstufe - hier liegt ein Verbesserungsbereich vor.
- Basisstufe - hier sind begonnene Entwicklungen und erste Teilerfolge feststellbar.
- Zielstufe - die Schule hat den erwarteten Qualitätsstandard erreicht und für sich geeignete Wege und passende Maßnahmen gefunden, die im Alltag Funktionalität herstellen und zum Nutzen der Beteiligten sind.
- Exzellenzstufe - die Schule hat in einzelnen Bereichen eine besonders hohe Qualität entwickelt und überprüft diese regelmäßig selbst.
Von den Schulen wird erwartet, dass sie langfristig in den meisten Merkmalen die „Zielstufe“ erreichen. Aufgefallen sind Schulen, bei denen einerseits bei der Fremdevaluation Merkmale der „Entwicklungsstufe“ zugeordnet wurden, andererseits bei der nachfolgenden Zielvereinbarung hierzu keine Ziele vereinbart wurden. Dieses betraf 50 Prozent der entsprechend bewerteten Realschulen und 40 Prozent der Gymnasien.
2.6 Entwicklungsbedarf der evaluierten Schulen
Im aktuellen Bildungsbericht Baden-Württemberg hat das Landesinstitut für Schulentwicklung die Schulen in Entwicklungsbedarfsgruppen eingeordnet. Ein hoher Entwicklungsbedarf wurde bei Schulen gesehen, bei denen mehr als die Hälfte der evaluierten Merkmale der „Entwicklungsstufe“ oder der „Basisstufe“ zugeordnet wurden. Ein eher hoher Entwicklungsbedarf lag vor, wenn 30 Prozent bis 50 Prozent der Merkmale diesen Stufen zugeordnet waren.
Diese Klassifizierung haben wir auf die evaluierten Schulen mit abgeschlossen Zielvereinbarungen übertragen. 31 Prozent der Realschulen und 39 Prozent der Gymnasien wiesen einen eher geringen oder geringen Entwicklungsbedarf auf und haben lediglich in Teilbereichen Verbesserungsbedarf. Nahezu zwei Drittel der Schulen entsprachen nicht dem langfristig angestrebten Ziel, in den meisten Merkmalen die „Zielstufe“ zu erreichen. Diese Schulen haben einen hohen oder eher hohen Entwicklungsbedarf.
3 Empfehlungen
3.1 Schulen für Fremdevaluation risikoorientiert auswählen
Die Schulen für die Fremdevaluation sollten zukünftig datengestützt und risikoorientiert ausgewählt werden. Das Zeitintervall zwischen den Fremdevaluationen sollte flexibler gestaltet werden.
3.2 Qualitätsfaktoren und Kennzahlen für den Qualitätsprozess prüfen
Das Kultusministerium sollte prüfen, inwieweit weitere relevante Qualitätsfaktoren und Kennzahlen in den Prozess des Qualitätsmanagements eingebunden werden können und hierzu geeignete Kennzahlen (z. B. Abschlussnoten, Versetzungsquote usw.) in die Evaluationsberichte aufnehmen.
3.3 Einheitliche Standards für Dokumentation und Zielvereinbarungen bereitstellen
Das Kultusministerium sollte einheitliche Standards und praxistaugliche Instrumente für die Dokumentation der Qualitätsprozesse und die Zielvereinbarungen selbst bereitstellen.
3.4 Zielvereinbarungen auf defizitäre Handlungsfelder ausrichten und alsbald nach Fremdevaluation treffen
Die Schulen und die Schulaufsicht sollten ihre Zielvereinbarungen deutlicher an den defizitären Handlungsfeldern ausrichten und ihre Zielvereinbarung zeitnah nach der Fremdevaluation treffen.
4 Stellungnahme des Ministeriums
Das Kultusministerium wertet diese Prüfung als sehr hilfreich für die weiteren Verbesserungen am Qualitätsmanagementsystem für die allgemeinbildenden Schulen. Es werde bei der Neuausrichtung der Fremdevaluation ab dem zweiten Schulhalbjahr 2015/16 den Aufwand für die Fremdevaluation im Sinne der Rechnungshofvorschläge weiter straffen.
Die Einbeziehung von Kennzahlen in die Evaluationsberichte werde inzwischen ebenfalls intensiv diskutiert. Problematisch sei jedoch, dass Kennzahlen ohne Einbeziehung sozioökonomischer Einflussfaktoren eine Bewertung der Schulqualität verfälschen könnten.
Um den Schulen die verpflichtende Qualitätsdokumentation zu erleichtern, gäbe es nun im zweiten Durchgang der Fremdevaluation eine neue Checkliste zur Bereitstellung schulischer Dokumente.
Die Zielvereinbarungen zwischen Schule und Schulaufsicht sollen, wie vom Rechnungshof angeregt, zügiger stattfinden und sich auch an den defizitären Handlungsfeldern ausrichten.
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