Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Südwesten

Typ: Abschließendes Statement

Die Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Südwesten ist abgeschlos-sen. So hat der Südwestrundfunk (SWR) die Forderung der am Staatsvertrag beteiligten Länder zur Rundfunkneuordnung durch die Schaffung von auf die Landesgrenzen bezogenen Sendegebieten und von für beide Länder einheitlichen Programmstrukturen in Hörfunk und Fernsehen erfüllt. Allerdings hat die Neuordnung dazu geführt, dass sich die personenbezogenen Aufwendungen anstaltsweit erhöht haben und dass insbesondere die Programmbereiche deutlich hinter den Vorgaben zum Stellenabbau zurückliegen. Dies ist u.a. auf Programmausweitungen zurückzuführen. Organisation und betriebliche Strukturen des SWR sollten weiter verbessert werden. Zu diesem Ergebnis kommen die Rechnungshöfe von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.


Link http://www3.landtag-bw.de/scr/initiativen/ini_check.asp?WP=13&Drs=312
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