Gemeinsame Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Südwestrundfunks (SWR) 2003 durch die Rechnungshöfe der am Staatsvertrag über den SWR beteiligten Länder
Typ: Abschließendes Statement
Prüfungsrechte
Nach § 35 Abs. 1 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk (SWR-StV) prü- fen die Rechnungshöfe der beteiligten Länder die Haushalts- und Wirtschaftsführung des SWR gemeinsam. Dabei umfasst die Prüfung die gesamte Haushaltsund Wirtschaftsführung der Anstalt sowie die Wirtschaftsführung bei solchen Unternehmen des privaten Rechts, an denen der SWR unmittelbar, mittelbar oder zusammen mit anderen Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts mit der Mehrheit beteiligt ist und deren Gesellschaftsvertrag diese Prüfungen durch die Rechnungshöfe vorsieht. Während mit Haushaltsführung die Ausführung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans gemeint ist, beschreibt Wirtschaftsführung dar- über hinaus die betriebswirtschaftliche Betätigung. Neben der Einhaltung der Haushalts- oder Wirtschaftspläne geht es um die Begründung und den Beleg von Einnahmen und Ausgaben, um die Anwendung wirtschaftlicher und sparsamer Verfahrensweisen und um die Aufgabenerfüllung mit möglichst geringem Aufwand.
Prüfungsgegenstand
Nachdem bei der letzten Prüfung der Rechnungshöfe eine Bestandsaufnahme der im Zuge der Fusion getroffenen Maßnahmen im Vordergrund stand, lag nunmehr der Schwerpunkt auf der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung in ausgewählten Bereichen, insbesondere des Marketings und der Immobilienwirtschaft. Daneben haben die Rechnungshöfe eine Prüfung der Betätigung des SWR und seiner Tochtergesellschaft SWR-Holding GmbH (Holding) bei der Maran Film GmbH (Maran) und eine Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Schwetzinger Festspiele GmbH vorgenommen. Da in beiden Fällen die Interessen Dritter betroffen sein können, haben die Rechnungshöfe die Prüfungsfeststellungen in einen vertraulichen Teil II der Prüfungsmitteilungen aufgenommen.
Durchführung der Prüfung
Die Rechnungshöfe haben ihre Feststellungen in einem gemeinsamen Entwurf einer Prüfungsmitteilung dargestellt und der Anstalt im Rahmen einer Schlussbesprechung am 13. Juli 2005 und eines schriftlichen Beantwortungsverfahrens mehrfach Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese wurde in Kurzform unter Ziffer III. und ausführlicher unter Ziffer IV. in die Prüfungsmitteilungen aufgenommen.
Link http://www.landtag-bw.de/WP13/Drucksachen/4000/13_4865_D.PDF