EU-Report deutscher Rechnungshöfe 2012

Typ: Abschließendes Statement

Die Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder1 veröffentlichten am 15. Januar 2009 in der Landesvertretung Schleswig-Holsteins in Berlin ihren ersten gemeinsamen EU-Report 2008. Dieser Report informierte den Deutschen Bundestag und die Parlamente der Länder sowie die Öffentlichkeit über bedeutsame Fakten zu den Finanzen der Europäischen Union (EU) sowie den Finanzbeziehungen zwischen der EU und dem Mitgliedstaat Deutschland. Außerdem gab er einen Überblick über die Verwaltung und die Kontrolle von EU-Mitteln in der Union und in Deutschland.

Der dritte Teil des Reports enthielt die Prüfungsergebnisse der externen Finanzkontrolle, d. h. der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder (ausgenommen Nordrhein-Westfalen). Der Schwerpunkt lag auf der Kontrolle der EU-Mittel, bei denen die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten Haushaltsvollzugsaufgaben überträgt (geteilte Mittelverwaltung). Dies betrifft rund 80 % der Ausgaben des EU-Haushalts, insbesondere die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik und die Strukturfonds. Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland sind sowohl der Bund als auch die Länder für die Bewirtschaftung dieser Mittel zuständig. Die Rechnungshöfe nehmen für diesen Bereich innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeit eigenständig Aufgaben der externen Finanzkontrolle wahr.

Nunmehr legen die damals beteiligten Rechnungshöfe den zweiten EU-Report vor. Er orientiert sich inhaltlich grundsätzlich an der Struktur des EU-Reports 2008, ist jedoch insbesondere zu den Themen „Haushalt der EU“ und „Strukturfonds, Förderperiode 2007 bis 2013“ aktualisiert und an die wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen der letzten Jahre angepasst worden.

Der EU-Report 2012 enthält aber auch neue Themen:

So geht er z. B. auf die Finanz- und Schuldenkrise in der EU und die in diesem Zusammenhang neu entwickelten wirtschafts- und finanzpolitischen Instrumente ein.

Auch die Zusammenarbeit zwischen den deutschen Rechnungshöfen wurde verbessert: Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesrechnungshofes und mehrerer Landesrechnungshöfe hat ein IT-gestütztes Informationssystem entwickelt. Diese EU-Datenbank ist seit Mitte 2010 in Betrieb. Sie verbessert die Unterrichtungspraxis zwischen dem Europäischen Rechnungshof, dem Bundesrechnungshof und allen Landesrechnungshöfen.

Der Bundesrechnungshof hat die Kapitel 1 bis 10 des EU-Reports 2012 federführend unter Berücksichtigung von Anregungen der Landesrechnungshöfe erstellt. Die Ausführungen zu den Reformen in der europäischen Haushalts- und Wirtschaftspolitik aufgrund der EU-Finanz- und Staatsschuldenkrise haben der Bundesrechnungshof und der Hessische Rechnungshof gemeinsam erarbeitet.

Das Kapitel 11 enthält die Prüfungsfeststellungen der externen nationalen Finanzkontrolle zur Bewirtschaftung von EU-Mitteln durch die Behörden in Deutschland. Die inhaltliche Verantwortung für diese Beiträge liegt bei dem jeweils genannten Rechnungshof.


Link http://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/archiv/arch_bae_2.htm