EU-Report 2008

Typ: Abschließendes Statement

Die Verantwortung für den EU-Haushalt trifft nicht nur die Organe der Europäischen Union (EU), sondern ebenso die Mitgliedstaaten selbst. Dies gilt insbesondere für die geteilte Mittelverwaltung, bei der die Kommission den Mitgliedstaaten Haushaltsvollzugsaufgaben überträgt. Darauf haben auch das Europäische Parlament und die Kommission wiederholt hingewiesen. Hiervon betroffen sind vor allem die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Strukturfonds.

Die beiden Bereiche erfassen rd. 80 % der Ausgaben des EU-Haushalts. Beide Institutionen hatten eine eigenständige Berichterstattung der Mitgliedstaaten über die Erhebung und Verwendung von Mitteln der Europäischen Union in  ihrem Bereich angeregt. In einigen Mitgliedstaaten wie z. B. in den Niederlanden, Österreich, Ungarn oder der Tschechischen Republik haben die jeweiligen obersten Rechnungskontrollinstitutionen in der näheren Vergangenheit diese Bitte aufgegriffen. Ihre Berichterstattung richtete sich dabei zunächst entsprechend ihres nationalen Auftrages an die jeweiligen Parlamente, zugleich informierten sie die Institutionen der Europäischen Union.

Die Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder fassten den Beschluss, einen gemeinsamen Bericht zu den Finanzen der Europäischen Union im Mitgliedstaat Deutschland zu erstellen. Er soll den Deutschen Bundestag und die Parlamente der Länder sowie die Öffentlichkeit einerseits über die Finanzbeziehungen Deutschlands zur Europäischen Union und andererseits über die von der externen Finanzkontrolle durchgeführten Prüfungen unterrichten. Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland sind sowohl der Bund als auch die Länder in die Bewirtschaftung von Mitteln der Europäischen Union einbezogen.

Ihre jeweiligen Rechnungshöfe nehmen insoweit eigenständig Aufgaben der externen Finanzkontrolle für diesen Bereich wahr. Die Herausgeber legen hiermit den EU-Report deutscher Rechnungshöfe 2008 vor. Die Kapitel 1 bis 8 wurden - unter Berücksichtigung von Anregungen der Rechnungshöfe der Länder - durch den Bundesrechnungshof erstellt. Die inhaltliche Verantwortung für die Beiträge des Kapitels 9 liegt bei dem jeweils zuständigen Rechnungshof.


Link http://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/archiv/arch_bae_2.htm
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