Erklärung der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zu finanziellen Fragen der Corona-Krise

Typ: Abschließendes Statement

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder begrüßt das schnelle Handeln auf allen staatlichen Ebenen zur Bewältigung der Corona-Krise. Die aktuelle Lage ist eine außergewöhnliche Notsituation, die umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern erfordert. Die damit verbundenen Folgen sind einschneidend und zudem eine große Herausforderung für private und öffentliche Haushalte.

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder sieht die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ausnahmeregelung der Schuldenbremse als erfüllt an. Allerdings können die finanziellen Hilfsmaßnahmen des Staates die wirtschaftlichen Folgen der Krise nur abfedern, nicht aber kompensieren. Unabhängig hiervon empfiehlt die Konferenz, die zur Krisenbewältigung erforderlichen Haushaltsmittel nicht nur durch neue Kreditaufnahmen, sondern auch durch Umschichtungen, Einsparungen von Ausgaben und die Ausschöpfung bestehender Einnahme-möglichkeiten zu finanzieren. Bund und Länder müssen im Haushaltsvollzug und in den weiteren Haushaltsplanungen bei Aufrechterhaltung erforderlicher Investitionen entsprechende Prioritäten setzen. Hierzu gehören auch Maßnahmen zur Begrenzung der Personalausgaben. Ferner sollten die von den Rechnungshöfen in ihren Veröffentlichungen aufgezeigten Empfehlungen zur Verbesserung der Haushaltslage konsequent umgesetzt werden. Der für eine zügige Rückzahlung der neuen Kredite notwendige Tilgungsplan sollte im Einklang mit der wirtschaftlichen Entwicklung kontinuierlich überprüft und ggf. angepasst werden.


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