Organisation

Der Rechnungshof gliedert sich in die Präsidialabteilung, die Prüfbereiche der Präsidentin und des Vizepräsidenten sowie fünf  Prüfabteilungen. Die Prüfabteilungen sind für bestimmte Ressorts der Landesregierung zuständig oder nehmen Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wahr.

Abteilung P/Prüfbereich der Präsidentin

prüft den Landtag, das Staatsministerium und den Landesbeauftragten für Datenschutz. Weitere Aufgaben sind Sonderprüfungen sowie die Auswertung von Prüfungserkenntnissen.

Abteilung P/Prüfbereich des Vizepräsidenten

prüft im Bereich Kultus, Jugend und Sport. Daneben ist eine Stabstelle für Grundsatzfragen der Finanzbeziehungen dort eingerichtet.

Abteilung P/Verwaltung

ist zuständig für zentrale Verwaltungsaufgaben im Bereich Personal, Haushalt, Organisation und Informationstechnik sowie Grundsatzangelegenheiten.

Der Schwerpunkt liegt in der Unterstützung der Hausspitze als auch der gesamten Finanzkontrolle bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. 

Abteilung 1

prüft im Bereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Dazu gehören sämtliche Hochschulen, kulturelle Einrichtungen und Studierendenwerke sowie die Universitätsklinika. 

Weitere Prüfbereiche sind die Justiz sowie der Südwestrundfunk (SWR) und die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. 

Abteilung 2

prüft im Bereich des Ministeriums für Finanzen sowie die Betätigungen des Landes bei Betrieben und Unternehmen, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. 

Weitere Prüfbereiche sind Grundsatzfragen der Haushaltspolitik und des Haushaltsrechts, die Gesamtrechnungsprüfung mit Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung, Landesbetriebe, allgemeine Haushaltsthemen und Steuern.

Abteilung 3

prüft im Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sowie des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz. 

Weiterer Prüfbereich sind Querschnittsprüfungen im Bereich Personal.

Abteilung 4

prüft im Bereich des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen sowie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. 

Weitere Prüfbereiche sind als Querschnittsaufgaben Organisations-, Personalbedarfs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie Prüfungen der IT-Organisation und des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung.

Abteilung 5

prüft im Bereich des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, des Ministeriums für Verkehr und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen.

Weitere Prüfbereiche sind Zuwendungen des Landes für Baumaßnahmen sowie die Staatliche Hochbauverwaltung.