Unser Auftrag:

Wir prüfen die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die Rechnung des Landes Baden-Württemberg. Durch unsere Prüfungen und Beratungen unterstützen wir Landtag, Regierung und Verwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Wir identifizieren uns mit unserem Auftrag und sind uns der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit bewusst. Eine wirkungsvolle Finanzkontrolle trägt zum bestmöglichen Einsatz und zur Schonung der finanziellen Ressourcen des Landes bei.

Aufgaben

Prüfungsaufgaben

Aufgabe der Finanzkontrolle ist die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden- Württemberg. Dabei ist die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns die zentrale Aufgabe. Wir lenken somit unseren Blick auf die Verwendung der Steuergelder. Treten hierbei Probleme auf, machen wir diese transparent und sprechen Empfehlungen - also konkrete Verbesserungsmöglichkeiten - aus. Zur Entlastung der Landesregierung berichten wir dem Landtag und der Landesregierung einmal jährlich über wesentliche die Ergebnisse.

Den Umfang und Inhalt der Prüfungen können wir selbst bestimmen. Sämtliche Behörden und Einrichtungen des Landes, die mit öffentlichen Geldern aus dem Landeshaushalt oder mit Rundfunkbeiträgen ihre Aufgabe wahrnehmen können einer Prüfung unterzogen werden. Außerdem prüfen wir auch Landesbetriebe, Universitäten, Unternehmensbeteiligungen des Landes sowie den Südwestrundfunk (SWR). Die Prüfung des Südwestrundfunks findet meist in Kooperation mit dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz statt. 

Wir prüfen auch bei Stellen außerhalb der Landesverwaltung, etwa wenn diese Landesmittel verwalten oder Zuwendungen vom Land erhalten.

Beratungsaufgaben

Neben dem Prüf- und Berichtsauftrag kommt noch die Aufgabe der Beratung hinzu. Dies bedeutet, dass wir aufgrund von vorhandenen Prüfungserfahrungen den Landtag, die Landesregierung oder einzelne Ministerien beraten. Damit schaffen wir eine Möglichkeit, diese Akteure in ihrem wirtschaftlichen Handeln zu unterstützen und zu verbessern, aber auch die Ausführung des Landeshaushalts nachhaltig zu kontrollieren.

Auf Ersuchen des Landtages oder der Landesregierung können wir mit einer Beratung beauftragt werden. Eine Verpflichtung einen solchen Beratungsauftrag anzunehmen besteht jedoch nicht. In der Regel werden die Beratungsaufträge wahrgenommen, wenn dies für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes von Bedeutung ist. In diesen Fällen erfolgt die Beratung dann mittels eines Gutachtens.