Wirtschaftlichkeit der Masterstudiengänge an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg

  •  Zukünftig sollte die unwirtschaftliche Nutzung von Personal- und Lehrressourcen im Bereich der Masterstudiengänge vermieden werden
  • Der Rechnungshof schlägt vor, schwach nachgefragte Studiengänge aufzuheben oder an einem Hochschulstandort zu bündeln

 

Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof hat die Nutzung von und die Nachfrage nach mehr als 700 Masterstudiengängen an den Universitäten und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden- Württemberg geprüft. Hiervon verzeichneten mehr als 120 Studiengänge weniger als 10 Immatrikulationen pro Jahr. Dabei werden einige der stark unterausgelasteten Studiengänge landesweit mehrfach in gleicher oder ähnlicher Form angeboten. Die betroffenen Studienbereiche erbringen darüber hinaus nur in sehr geringem Umfang Lehre für andere Studiengänge. Besonders betroffen sind geisteswissenschaftliche Studiengänge an den Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen.

Obwohl die geringe Nachfrage seit langem bekannt ist, werden von den betroffenen Universitäten und vom Wissenschaftsministerium keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen. Als reaktionsschnell erwiesen sich dagegen die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die schnell und effektiv auf Nachfrageveränderungen reagieren.
Mehr als 100 der untersuchten Studiengänge haben eine sehr hohe Bewerberquote von mehr als 5 Bewerbern pro Studienplatz oder weisen eine dauerhafte Überauslastung von mehr als 120 Prozent der angebotenen Studienplätze auf. Diese sehr stark nachgefragten Studiengänge werden überwiegend von den Hochschulen für angewandte Wissenschaften angeboten. Oft fehlen dort aber die Ressourcen, um auf die starke Nachfrage durch eine Kapazitätserhöhung zu reagieren.

„Gesetzgeber und Landesregierung sollten nach unserer Auffassung sicherstellen, dass die Hochschulen auf die schwache Nachfrage durch Verzicht auf diese Studiengänge, ihre Aufhebung oder die Konzentration von Fächern an einzelnen Hochschulstandorten reagieren. Wir schlagen daher vor, das Landeshochschulgesetz um eine Norm zu ergänzen, die die Hochschulen im Falle dauerhaft defizitärer Nachfrage zu Reaktionen zwingt“, erklärt die Präsidentin des Rechnungshofs, Dr. Cornelia Ruppert.