WEGWEISER ZUR DENKSCHRIFT 2013
Rechnungshof stellt Denkschrift 2013 im Stuttgarter Landtag vor
Der Wegweiser zur Denkschrift 2013 bietet Ihnen wesentliche, knappe Informationen zu allen Denkschriftbeiträgen in der Reihenfolge der Druckfassung.
Beitrag Nr. 1: Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung für 2011 (S. 13 ff.)
Land schließt 2011 mit einem Überschuss ab
Der Landeshaushalt 2011 wurde ordnungsgemäß vollzogen. Er umfasste 39,4 Mrd. Euro an Einnahmen und 38,6 Mrd. Euro an Ausgaben. Das Haushaltsjahr schloss mit einem kassenmäßigen Überschuss von 772 Mio. Euro ab. Nicht im kassenmäßigen Jahresabschluss enthalten sind Einnahmen und Ausgaben, die bereits genehmigt, aber noch nicht vollzogen sind (sog. Haushaltsreste). Das Land hat Ende 2011 erneut in großem Umfang Haushaltsreste gebildet. Dabei hat sich das Verhältnis von Einnahme- zu Ausgaberesten im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Den ins Haushaltsjahr 2012 übertragenen Ausgaberesten von 1,6 Mrd. Euro standen - anders als im Vorjahr - Einnahmereste in nahezu gleicher Höhe gegenüber. Daraus ergibt sich, dass das rechnungsmäßige Jahresergebnis für 2011 sogar 1,3 Mrd. Euro beträgt. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich hinter den Einnahmeresten fast ausschließlich noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen verbergen. Werden sie realisiert, entstehen folglich neue Schulden in gleicher Höhe.
Beitrag Nr. 2: Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Landes 2003 bis 2012 (S. 19 ff.)
Anstieg der Einnahmen und Ausgaben
2012 nahm das Land 29,7 Mrd. Euro Steuern ein. Der Anteil der reinen Landessteuern daran beträgt nur 7 Prozent. Der Rest sind Gemeinschaftsteuern des Bundes und der Länder. Das Steueraufkommen stieg gegenüber 2011 um 8,7 Prozent. Infolge dessen stiegen auch die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre sind die Steuereinnahmen prozentual stärker angestiegen als die Ausgaben. Die Steuereinnahmen des Landes stiegen um durchschnittlich 3,4 Prozent, die Ausgaben hingegen nur um durchschnittlich 2,4 Prozent an. Dennoch musste das Land im selben Zeitraum 9,9 Mrd. Euro an neuen Krediten aufnehmen, da die Ausgaben insbesondere in den Jahren 2003 bis 2007 erheblich über den Einnahmen (ohne Kredite) lagen.
Beitrag Nr. 3: Mehr Konsequenz beim Vollzug von Einsparverpflichtungen (S. 27 ff.)
Personalabbau steht häufig nur auf dem Papier
Seit Jahren beabsichtigt das Land, seinen Personalbestand zu reduzieren. Hierzu werden im Staatshaushaltsplan Stellen als „künftig wegfallend“ bezeichnet. In den Haushaltsjahren seit 2008 wurden jeweils über 11.000 Stellen als entbehrlich gekennzeichnet. Seither wurden diese Stellen aber nicht abgebaut. Vielmehr sind 2.800 neue Stellen entstanden. Hinzu kommen 2.700 Stellen bei Landesbetrieben und dem KIT, die wegen Änderung der Rechtsform nicht mehr im Stellenplan erscheinen. Im Staatshaushaltsplan 2014 sind nun 17.000 Stellen als künftig wegfallend gekennzeichnet. Zur Konsolidierung des Landeshaushalts müssen die als künftig wegfallend bezeichneten Stellen konsequent gestrichen werden.
Beitrag Nr. 4: Landesschulden und Landesvermögen (S. 34 ff.)
Doppelhaushalt 2013/2014 enthält 3,3 Mrd. Euro neue Schulden
Zum 31.12.2012 hatte das Land insgesamt 45,2 Mrd. Euro Schulden. Der weit überwiegende Teil (43,3 Mrd. Euro) sind Kreditmarktschulden. Unter Berücksichtigung der im Doppelhaushalt 2013/2014 vorgesehenen Neuverschuldung von 3,3 Mrd. Euro wird der Schuldenstand Ende 2014 48,5 Mrd. Euro betragen. Die gesetzliche Schuldenobergrenze von 41,7 Mrd. Euro wurde durch eine Änderung der Landeshaushaltsordnung zum 01.01.2013 aufgehoben. Neue Schulden sind nun bis zum Wirken der Schuldenbremse des Grundgesetzes Ende 2019 zulässig. Durch die Höhe der Schulden ist die aktuelle und künftige politische Handlungsfähigkeit deutlich eingeschränkt. Angesichts der guten Lage bei den Steuereinnahmen hätte ein Weg gefunden werden müssen, auf neue Kredite zu verzichten.
Beitrag Nr. 5: Aufgaben und Ressourceneinsatz bei den Landespolizeidirektionen (S.45 ff.)
Bei den Landespolizeidirektionen kann gespart werden
Mit der Polizeistrukturreform sollen die Landespolizeidirektionen in den Regierungspräsidien aufgelöst und ihre Aufgaben überwiegend in die neuen Polizeipräsidien verlagert werden. Eine Untersuchung des Rechnungshofs zeigt, dass bei den Landespolizeidirektionen in ihrer jetzigen Form bis zu 71 Vollzeitstellen eingespart werden könnten. Auf eine Übertragung der 71 überzähligen Stellen in die Polizeipräsidien sollte verzichtet werden. Des Weiteren sollte die Einrichtung von Vor-Ort-Zuständigkeiten geprüft werden. Eine generelle Dezentralisierung der Aufgaben - wie sie die Polizeistrukturreform vorsieht - könnte für einzelne Aufgaben zu Personalmehrbedarf führen und muss vermieden werden.
Beitrag Nr. 6: BOS-Digitalfunk in Baden-Württemberg (S. 51 ff.)
BOS-Digitalfunk: Hohe Kosten ohne Transparenz
Bund und Länder bauen für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ein gemeinsames Digitalfunknetz auf. Einführung und Betrieb des BOS-Digitalfunks werden Baden-Württemberg bis 2021 mindestens 637 Mio. Euro gekostet haben. Ab 2022 fallen jährliche Folgekosten von durchschnittlich 50 Mio. Euro an. Nach einer Aktualisierung der Projektkosten durch das Bundesministerium des Innern im Jahr 2007 hätte die ursprünglich veranschlagte Haushaltsvorsorge des Landes von 400 Mio. Euro erhöht werden müssen. Die tatsächliche Belastung des Landeshaushalts blieb dem Landtag lange Zeit verborgen. Erst im Haushalt 2012 wurden die Zahlen realistisch geschätzt und angepasst.
Beitrag Nr. 7: Landespolizeiorchester Baden-Württemberg (S. 57 ff.)
Das Landespolizeiorchester ist überflüssig
Das Landespolizeiorchester ist ein professionelles Blasorchester, das Imagewerbung für die Polizei betreiben soll. Der Rechnungshof fordert, das Landespolizeiorchester aufzulösen und die entsprechenden Stellen zu streichen. Damit könnten jährlich ca. 2 Mio. Euro eingespart werden. Professionelles Musizieren ist weder Aufgabe der Polizei, noch für deren Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Die 36 Profimusiker des Orchesters sind zudem nicht ausgelastet und genießen finanzielle Vorteile des Polizeidienstes, ohne die entsprechenden Belastungen zu tragen. Die Anzahl der Konzerte ist gering, die Anzahl der Konzerte mit polizeilichem Bezug noch geringer. Diese Konzerte könnten problemlos auch von einem der Freizeitorchester von Polizeibeamten wahrgenommen werden.
Beitrag Nr. 8: Krankheitsvertretungsreserve an den öffentlichen Schulen (S. 64 ff.)
Ressourcen reichen zur Bewältigung des Unterrichtsausfalls aus
Das Kultusministerium kann zur Vermeidung von Unterrichtsausfall auf Ressourcen von jährlich bis zu 191 Mio. Euro zurückgreifen. Dazu zählen die Krankheitsvertretungsreserve, Haushaltsmittel für Vertragskräfte und Mehrarbeitsvergütung sowie schulorganisatorische Maßnahmen. Die Sicherung des Unterrichts ist eine Frage der sachgerechten Steuerung und weniger ein Mengenproblem. Über die Wirksamkeit der Vertretungsmaßnahmen bestimmen im Wesentlichen das Organisationsgeschick der Schulleitungen und das Engagement der Lehrkräfte. Große mehrzügige Schulen haben bessere Möglichkeiten, die Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Bei den Planungen zur regionalen Schulentwicklung sollte dies berücksichtigt werden. Zudem sollten die zahlreichen an den Schulen vorhandenen Informationen zu Unterrichtssituation, Abwesenheit von Lehrkräften und Vertretungsmaßnahmen für eine effiziente Auswertung erschlossen und steuerungsrelevante Kennzahlen gebildet werden.
Beitrag Nr. 9: Länderübergreifende Justizprüfung (S. 70 ff.)
Die Justiz bemisst ihren Personalbedarf zu großzügig
Das Land kann 91 Stellen im Servicebereich bei Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten einsparen. In einer länderübergreifenden Justizprüfung haben die beteiligten Rechnungshöfe das Personalbedarfsbemessungssystem der Justiz kritisch hinterfragt und eine eigene analytische Personalbedarfsbemessung durchgeführt. Dabei hat sich in den teilnehmenden sechs Ländern ein Einsparpotenzial von 632 Stellen bei Ermittlungs¬verfahren der Staatsanwaltschaften und bei den Straf- und Bußgeldverfahren der Amtsgerichte ergeben. Dieses Einsparpotenzial bietet sich allein bei den Servicekräften. Der Personalbedarf der Staatsanwälte und Richter wurde nicht ermittelt. Auf Baden-Württemberg entfielen 56 Stellen bei den Staatsanwaltschaften. Bei den Servicekräften der Amtsgerichte gibt es ein Einsparpotenzial von 35 Stellen.
Beitrag Nr. 10: Teilprivatisierter Betrieb der Justizvollzugsanstalt Offenburg (S. 80 ff.)
Justizvollzugsanstalt Offenburg: Staat oder privat?
Seit Juni 2009 werden rund 40 Prozent der betrieblichen Aufgaben der neuen Justizvollzugsanstalt Offenburg von einem privaten Dienstleister erledigt. Der vom Justizministerium vorab erwartete Kostenvorteil des teilprivatisierten Betriebs wird nicht eintreten. Vielmehr entstehen nach derzeitigem Stand während der fünfjährigen Laufzeit des Vertrags Mehrkosten von 0,5 Mio. Euro im Vergleich zu einem rein staatlichen Betrieb. Die von der Landesregierung im Juli 2012 beschlossene Vertragskündigung ist deshalb wirtschaftlich sinnvoll. Bei der 2014 vorgesehenen Übernahme in einen staatlichen Betrieb kann auf die vom Justizministerium geforderten 37 zusätzlichen Stellen im Justizvollzug verzichtet werden, weil die Gefangenenzahlen landesweit deutlich gesunken sind. Das Haftplatzentwicklungsprogramm sollte an die gesunkenen Gefangenenzahlen angepasst und fortgeschrieben werden.
Beitrag Nr. 11: Deutsche Institute für Textil- und Faserforschung (S. 86 ff.)
Forschungsinstitute mit Festbetrag fördern
Bei einem weiteren Institut der Innovationsallianz Baden-Württemberg hat der Rechnungshof festgestellt, dass Förderregeln nicht eingehalten wurden. Das Institut für Textil- und Faserforschung in Denkendorf wurde über den Bedarf hinaus mit öffentlichen Mitteln gefördert. Insbesondere wurde die Ausgliederung eines Arbeitsbereichs in eine Tochtergesellschaft bei der Berechnung der Fördermittel nicht ausreichend berücksichtigt. Nach Auffassung des Rechnungshofs müssen die zu viel gezahlten Fördermittel zurückgezahlt werden. Für die Zukunft empfiehlt er, die Institute der Innovationsallianz mittels Festbeträgen zu fördern. Die Höhe der Festbeträge sollte sich dabei jeweils eng am Bedarf für den laufenden Betrieb orientieren. Die Bildung von Rücklagen sollte unter bestimmten Bedingungen und bei strenger Verwendungskontrolle zugelassen werden.
Beitrag Nr. 12: Bürokommunikationssystem im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (S. 93 ff.)
IT-Systemhaus: Jetzt zügig handeln!
Der Betrieb des Bürokommunikationssystems im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sollte auf das Informatikzentrum der Landesverwaltung Baden-Württemberg übertragen werden. Damit könnten in der IT des Ministeriums rund 3 Vollzeitkräfte abgebaut und jährlich rund 50.000 Euro eingespart werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat bereits erste Maßnahmen zur Überleitung des Bürokommunikationssystems eingeleitet. Der Rechnungshof fordert seit 2009, dass die Landesrechenzentren und IT-Fachzentren in einem einheitlichen IT-Systemhaus stufenweise zusammen geführt werden sollen. Der Landtag hat sich dieser Forderung angeschlossen. Bei der Umsetzung hapert es jedoch bislang. Jede Aufgabenübertragung der Ministerien an das Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg ist ein Baustein auf dem Weg zum geforderten IT-Systemhaus.
Beitrag Nr. 13: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (S. 96 ff.)
Agrarinvestitionsförderungsprogramm ist wirtschaftlich kein Erfolg
Das Hauptziel des Förderprogramms besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu verbessern. Der Rechnungshof musste bei seiner Prüfung allerdings feststellen, dass sich der erwartete wirtschaftliche Erfolg bei den geförderten Stallbaumaßnahmen oft nicht eingestellt hat. Bei einem großen Teil der Förderfälle ist die wirtschaftliche Entwicklung sogar ausgesprochen negativ verlaufen. Der Rechnungshof empfiehlt, bei der Auswahl der Förderprojekte einen strengeren Maßstab anzuwenden. Es sollten nur leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe gefördert werden, die im harten Wettbewerb auf den Agrarmärkten bestehen können. Zudem ist es dringend erforderlich, konsequente Erfolgskontrollen einzuführen. Falls sich keine deutliche Verbesserung erreichen lässt, sollte das Ministerium die Fortsetzung des Programms kritisch prüfen. Um keinen Wettbewerbsnachteil der baden-württembergischen Landwirtschaft zu erzeugen, müsste dies aber mindestens bundesweit diskutiert werden.
Beitrag Nr. 14: Doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten (S. 105 ff.)
Finanzämter: Große Probleme mit doppelter Haushaltsführung
Für das Jahr 2009 wurden bei 46.000 Einkommensteuerfällen in Baden-Württemberg Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung berücksichtigt. Die Steuereinnahmen sanken hierdurch um insgesamt 74 Mio. Euro. In 17.000 Fällen wurde ein Aufwand von jeweils mehr als 5.000 Euro von der Einkommensteuer abgezogen. Der Rechnungshof hat 822 Fälle aus dieser Kategorie geprüft. Das Ergebnis: Fast jeder zweite untersuchte Steuerbescheid wurde beanstandet. Würde diese Fehlerquote landesweit unterstellt, ergäben sich durch fehlerhafte Steuererklärungen und Bearbeitungsmängel jährliche Steuerausfälle von etwa 9 Mio. Euro. Da die Basisdaten in den Steuererklärungen nicht genügend Kennziffern für die elektronische Bearbeitung enthalten, kann das maschinelle Risikomanagement bei Steuerfällen mit doppelter Haushaltsführung nur beschränkt wirksam werden. Der Rechnungshof empfiehlt, dass die Datenbasis baldmöglichst verbreitert und in der Folge das Risikomanagement verbessert wird.
Beitrag Nr. 15: Energieeffizienz der Landesgebäude (S. 111 ff.)
Energetisch sanieren und Ökostrom selbst erzeugen
Die Landesregierung hat sich langfristig das Ziel gesetzt, die Gebäude des Landes klimaschonend, also weitgehend ohne CO2-Emission zu betreiben und zu unterhalten. Der Rechnungshof hat den aktuellen energetischen Zustand und das Sanierungspotenzial bei 194 landeseigenen und angemieteten Gebäuden untersucht. Die Hälfte dieser Gebäude war nicht energetisch saniert. Teilweise werden selbst rechtlich verbindliche Nachrüstpflichten aus der Energieeinsparverordnung nicht erfüllt. Zur Reduzierung der CO2-Emissionen setzt das Land vermehrt auf Ökostrom. Seit 2010 stammt rund ein Drittel des eingekauften Stroms aus erneuerbaren Energien. Es wäre ökologisch sinnvoller und wirtschaftlicher, den verbrauchten Ökostrom durch Ausbau von Blockheizkraftwerken und landeseigenen Photovoltaik-Anlagen selbst zu produzieren. Auch für Maßnahmen, die dem Klimaschutz zu Gute kommen, gilt die Vorgabe des Haushaltsrechts, dass nur wirtschaftliche Lösungen umgesetzt werden dürfen.
Beitrag Nr. 16: Erhalt von Brücken an Landesstraßen (S. 117 ff.)
Brücken sind die Schwachstellen des Straßennetzes
Die Brücken an Landesstraßen befinden sich wie das gesamte Straßennetz in einem schlechten Zustand. Seit vielen Jahren wurde der Erhalt der Brücken vernachlässigt. Bereits jetzt sind Brücken wegen zu starker Beanspruchung durch den Schwerlastverkehr nur eingeschränkt nutzbar. Es drohen Vollsperrungen an Brücken. Für den Brückenerhalt standen bisher 10 bis 12 Mio. Euro im Jahr zu Verfügung. Dieser Betrag wird nicht ausreichen, den künftigen Mittelbedarf auch nur annähernd zu decken. Der Rechnungshof fordert, dem Brückenerhalt Vorrang gegenüber dem sonstigen Straßenerhalt einzuräumen. Aus den Mitteln für den Erhalt der Landesstraßen sollten jährlich mindestens 20 Mio. Euro für den Brückenerhalt verwendet werden.
Beitrag Nr. 17: Ausbau der Kreisstraße zwischen Rust und Ringsheim (S. 122 ff.)
Kreisstraße von Rust nach Ringsheim: Zuwendungsrecht nicht beachtet
Der Ortenaukreis hat in den Jahren bis 2002 die Kreisstraße zwischen Ringsheim und Rust ausgebaut. Das Vorhaben wurde vom Land mit 12,6 Mio. Euro an Zuwendungen gefördert. Der Ortenaukreis hätte die Baumaßnahme spätestens 2003, ein Jahr nach der Verkehrsfreigabe, schlussrechnen müssen. Fast zehn Jahre später ist dies immer noch nicht geschehen. Vielmehr bewilligte das Regierungspräsidium Freiburg Ende 2011 unter Verstoß gegen das Zuwendungsrecht einen Antrag des Ortenaukreises auf Erhöhung der Fördermittel. Der Antrag enthält Doppelförderungen, einen überhöhten Fördersatz und Bestandteile, die nach Ansicht des Rechnungshofs nicht zuwendungsfähig sind. Die Zuwendungen von 3,9 Mio. Euro wären bei ordnungsgemäßer Prüfung um 2 Mio. Euro zu reduzieren gewesen. Der Rechnungshof fordert die Beteiligten auf, den Erstantrag zum Fördervorhaben nun umgehend schlusszurechnen. Ausgaben, die später als zwölf Monate nach Inbetriebnahme des Vorhabens nachgewiesen wurden, können nach Rechtslage nicht mehr bezuschusst werden. Hinsichtlich des Erhöhungsantrags sind die gebotenen rechtlichen Konsequenzen zu ziehen.
Beitrag Nr. 18: Bauherrenfunktion der Universitätskliniken (S. 128 ff.)
Neubau der Chirurgie Ulm: Einhaltung des Kosten- und Zeitplans ging zu Lasten der Qualität
Beim Neubau der Chirurgie und Dermatologie in Ulm übertrug die Landesregierung erstmals einer Universitätsklinik die Bauherrenfunktion für eine Baumaßnahme. Die Universitätsklinik konnte als Bauherrin den Kosten- und Zeitrahmen der Baumaßnahme mit einem Investitionsvolumen von voraussichtlich 240 Mio. Euro nur durch Qualitätseinbußen einhalten. Die Werthaltigkeit des Gebäudes wird dadurch vermindert. Dem Land werden langfristig höhere Belastungen beim Unterhalt des Gebäudes entstehen. Die Übertragung der Bauherrenfunktion vom Landesbetrieb Vermögen und Bau auf die Universitätsklinik hat nicht zu einem nachhaltigeren und wirtschaftlicheren Bauen geführt. Zur Finanzierung der Maßnahme schloss die Universitätsklinik risikobehaftete Zinssicherungsgeschäfte ab. Bei einer Gesamtfinanzierung über den Landeshaushalt wären geringere Finanzierungskosten angefallen.
Beitrag Nr. 19: Unternehmensgründungen und -beteiligungen der Hochschulen (S. 136 ff.)
Hochschulen: Unternehmensbeteiligungen sollten Ausnahme bleiben
Die baden-württembergischen Hochschulen sind an mehr als 60 Wirtschaftsunternehmen beteiligt. Diese Beteiligungen werden häufig nicht mit der gebotenen Professionalität verwaltet. Der Rechnungshof hat bei seiner Prüfung in vielen Fällen unwirtschaftliche und auch rechtswidrige Verhaltensweisen vorgefunden. Er empfiehlt den Hochschulen, sich künftig bei Unternehmensgründungen und -beteiligungen zurückzuhalten. Minderheitsbeteiligungen sollten vermieden werden. Bei den bestehenden Beteiligungen muss das Wissenschaftsministerium darauf hinwirken, die vom Rechnungshof festgestellten Defizite zu beheben. Das gesetzliche Prüfungsrecht für den Rechnungshof sollte auf Minderheitsbeteiligungen von mehr als 25 Prozent erweitert werden.
Beitrag Nr. 20: Weiterbildung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (S. 144 ff.)
Studiengebühren für Weiterbildungsangebote
Durch Angebote im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung können die Hochschulen für angewandte Wissenschaften ihr Leistungsspektrum sinnvoll erweitern. Derzeit werden jedoch nicht an allen Standorten - wie gesetzlich vorgesehen - die direkten Kosten solcher Angebote vollständig durch Erlöse (Gebühren, Entgelte oder Zuwendungen Dritter) gedeckt. Oftmals werden externe Anbieter unzulässig durch die Hochschulen subventioniert. Der Rechnungshof empfiehlt den Hochschulen, ihre Weiterbildung verstärkt als eigenständiges Angebot zu organisieren. Zudem sollte das Land eine Rechtsgrundlage zur Erhebung von Studiengebühren für berufsbegleitende Bachelorstudiengänge schaffen. Die Motive, die den Gesetzgeber bewogen haben, auf allgemeine Studiengebühren zu verzichten, lassen sich auf berufsbegleitende Studiengänge nicht übertragen.
Beitrag Nr. 21: Lehrverpflichtung der Professoren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (S. 152 ff.)
Erfüllung von Lehrverpflichtungen besser dokumentieren
Die Mehrzahl der Professorinnen und Professoren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften erfüllen ihre Lehrverpflichtung vollständig und korrekt. Bei den vom Rechnungshof geprüften Hochschulen in Esslingen, Furtwangen, Offenburg, Pforzheim und Stuttgart (Technik) ergab sich ein Anteil von 72 Prozent (Offenburg) bis 95 Prozent (Stuttgart) ohne Beanstandungen. Unzureichend ist hingegen an mehreren Hochschulen die Dokumentation der individuell geleisteten Lehrveranstaltungen. Es zeigten sich auch Fehler und Rechtsverstöße bei der Gewährung von Ermäßigungen, dem Ausgleich von Mehr- und Minderleistungen sowie bei der Anrechnung von Lehrleistungen auf das Deputat durch die Hochschul- bzw. Fakultätsvorstände.
Beitrag Nr. 22: Staatliche Akademien der bildenden Künste (S. 158 ff.)
Entwicklung der Kunstakademien besser steuern
Die künftige Größe und Struktur der beiden Kunstakademien des Landes in Karlsruhe und Stuttgart sollte in einem gemeinsamen Struktur- und Entwicklungsplan definiert werden. In 2012 waren 1.236 Studierende eingeschrieben. Diese Zahl ist Ergebnis einer langjährigen, eher zufälligen Entwicklung, die von der Landesregierung wenig gesteuert wurde. Sie beruht nicht auf einer Analyse der vorhandenen Kapazitäten. Der Rechnungshof empfiehlt, die künftige Zahl der Studienplätze verbindlich festzulegen und ausgehend davon die personelle, räumliche und sächliche Ausstattung der Akademien zu entwickeln. Die Außenstelle Freiburg der Kunstakademie Karlsruhe sollte geschlossen werden. Sie ist unwirtschaftlich und bietet den 46 Studierenden keine mit Karlsruhe vergleichbaren Studienbedingungen.