Wegweiser zur Denkschrift 2012
Der Wegweiser zur Denkschrift 2012 bietet Ihnen wesentliche Informationen zu allen Beiträgen in der Reihenfolge der Druckfassung.
Prüfung des Haushaltsjahrs 2010: Ausgabereste auf Rekordhöhe
Beiträge Nr. 1 bis 3, Seiten 13, 23, 31 ff.
Die Haushaltsrechnung 2010 schließt mit einem kassenmäßigen Überschuss von 730 Mio. Euro ab. Dieser Betrag steht dem Land jedoch nicht zur freien Verfügung. Nicht alle Einnahmen und Ausgaben wurden realisiert. Das Land hat in großem Umfang Einnahme- und Ausgabereste gebildet. Ausgabereste sind parlamentarisch genehmigte Ausgaben, die nicht vollzogen wurden. Ihre Summe steigt seit Jahren an. Aus dem Haushaltsjahr 2010 wurden 1,7 Mrd. Euro Ausgabereste nach 2011 übertragen. Dies entspricht 5 Prozent der Gesamtausgaben. Zu ihrer Finanzierung wurden noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen von 1 Mrd. Euro ins nächste Haushaltsjahr übertragen. Dies ist seit der Einführung der Schuldenbremse in § 18 Landeshaushaltsordnung nur noch unter engen Voraussetzungen zulässig. Spätestens mit dem Haushaltsabschluss 2011 liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor.
Personalausgaben des Landes eindämmen
Beitrag Nr. 4, Seite 43 ff.
Die Personalausgaben spielen für die Sanierung des Landeshaushalts eine entscheidende Rolle. Deshalb müssen sie richtig und vollständig erfasst und kommuniziert werden. Der Rechnungshof zieht auch die Landesbetriebe in seine Berechnung der Personalausgabenquote ein. Demnach lag der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben 2010 bei 42,5 Prozent. Ohne die Landesbetriebe läge der Wert um 3 Prozent niedriger. Der Landeshaushalt kann nur konsolidiert werden, wenn auch die Personalausgaben begrenzt werden. Dies erscheint nur realistisch, wenn die Stellenzahl deutlich reduziert wird. Das Land muss ein kurzfristig wirkendes Stellenabbaukonzept entwickeln.
Landesschulden: Verbindliche Tilgungsregel erforderlich
Beitrag Nr. 5, Seite 54 ff.
Das Land hat im Haushaltsjahr 2011 keine neuen Kredite aufgenommen. Auch für 2012 ist geplant, auf neue Kredite zu verzichten. Die mittelfristige Finanzplanung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft prognostiziert für die Jahre 2013 und 2014 aber eine Deckungslücke von 4,9 Mrd. Euro. Daher sind erhebliche Sparanstrengungen notwendig. Zum 31.12.2011 hatte das Land 45,3 Mrd. Euro Schulden. Davon waren 43,3 Mrd. Euro Schulden am Kreditmarkt aufgenommen. Dies sind 1,6 Mrd. Euro mehr als nach § 18 Landeshaushaltsordnung zulässig wäre. Die mittelfristige Finanzplanung sieht vor, den überschießenden Betrag 2016 und 2017 zu tilgen. Diese Planung erreicht jedoch nicht die von der Landeshaushaltsordnung geforderte Qualität eines verbindlichen Tilgungsplans.
Verschuldungsverbot in der Landesverfassung verankern
Beitrag Nr. 6, Seite 68 ff.
Ein wichtiger Meilenstein für die Haushaltskonsolidierung wäre es, die bisher nur in der Landeshaushaltsordnung enthaltene Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern. Die aktuell in der Landesverfassung enthaltene Schuldenregelung ist durch die Grundgesetzänderung überholt. Die verfassungsrechtliche Schuldenbremse muss zusätzlich durch ein Ausführungsgesetz hinreichend konkretisiert werden, damit es auch in schwierigen Haushaltslagen wirkt.
Länderübergreifende IT-Programme voranbringen
Beitrag Nr. 7, Seite 83 ff.
Die öffentliche Verwaltung ist dezentral strukturiert. Vielfach nehmen Behörden von Ländern und Kommunen gleiche Aufgaben unter vergleichbaren rechtlichen Rahmenbedingungen wahr. IT-Programme für deren Unterstützung sollten aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Standardisierung stärker als bislang kooperativ entwickelt und gepflegt werden. Dies wäre attraktiver, wenn die Kosten hierfür nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen sachgerecht aufgeteilt werden. Heute werden die Kosten vielfach auf der Grundlage der sogenannten Kieler Beschlüsse verteilt. Diese entstanden zu Zeiten weniger Großrechner und Standardprogramme und wurden zuletzt 1979 aktualisiert. Die darin vorgesehene kostenlose Abgabe von IT-Programmen ist heute nicht mehr sachgerecht.
Rechnungshof fordert zeitgemäße Datenübertragung zwischen den Hochschulen und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung
Beitrag Nr. 8, Seite 87 ff.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) zahlt auch für die Hochschulen Löhne und Gehälter aus. Weil diese ein anderes Personalverwaltungssystem als die übrige Landesverwaltung verwenden, müssen sie ihre Abrechnungsdaten zumeist noch in Papierform an das LBV schicken. Dies ist völlig unzeitgemäß. Mangels einer geeigneten elektronischen Schnittstelle zwischen den Systemen werden die Daten von den Hochschulen auf Papier ausgedruckt, verschickt, und beim LBV wieder eingescannt. Im Jahr sind dies etwa 100.000 Vorgänge. Erst jetzt wurde eine elektronische Schnittstelle geschaffen. Sie ist bis heute aber nur an wenigen Hochschulen im Pilotbetrieb eingeführt. Der Rechnungshof fordert, die Umstellung auf eine elektronische Datenübermittlung zügig und flächendeckend abzuschließen. Darüber hinaus sollte der Wechsel auf ein landesweit einheitliches Personalverwaltungssystem geprüft werden.
Polizeiärztlicher Dienst: Strukturen zusammenführen
Beitrag Nr. 9, Seite 97 ff.
Polizeibeamte sind besonderen körperlichen Anforderungen ausgesetzt. Die Polizei verfügt daher über eigene Ärzte. Dieser Polizeiärztliche Dienst arbeitet aufgrund seiner kleinteiligen und heterogenen Organisation ineffizient. Die seit der Verwaltungsstrukturreform 2005 auf die vier Regierungspräsidien, das Bereitschaftspolizeipräsidium sowie die sechs Bereitschaftspolizeidirektionen verteilten Dienste sollten in einer neuen, eigenständigen Organisationseinheit zusammengefasst werden. Ein landesweit einheitlicher Polizeiärztlicher Dienst mit einem zentralen Standort für amtsärztliche Untersuchungen und maximal fünf Standorten in der Fläche wäre ausreichend. Durch den Wegfall von Verwaltungsaufgaben könnten so 14 Stellen eingespart werden.
Mehr Aufgaben für Zentrale Bußgeldstelle
Beitrag Nr. 10, Seite 104 ff.
Die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe erledigt ihre Aufgaben zügig und effizient. Mit einem Personalbestand von 67 Vollzeitstellen wurden 2010 nahezu 550.000 Fälle bearbeitet und ein Überschuss von fast 16 Mio. Euro erwirtschaftet. Dies spricht für eine Übertragung weiterer Aufgaben. Bislang ist die Zentrale Bußgeldstelle nur für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten auf Autobahnen zuständig. Für Ordnungswidrigkeiten auf allen anderen Straßen sind die Kommunen zuständig. Der Rechnungshof schlägt vor, künftig alle von der Polizei - also von Beamten des Landes - zur Anzeige gebrachten Ordnungswidrigkeiten von der Zentralen Bußgeldstelle bearbeiten zu lassen. Auch eine Bearbeitung der übrigen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Auftrag der Kommunen wäre vorstellbar.
Landesstelle für Straßentechnik aufwerten
Beitrag Nr. 11, Seite 108 ff.
Die Landesstelle für Straßentechnik ist das Fach- und Kompetenzzentrum der Straßenbauverwaltung des Landes. Derzeit ist sie beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelt. Der Rechnungshof empfiehlt, das Aufgabenspektrum und die Arbeitsweise der Landesstelle für Straßentechnik weiter zu entwickeln. Die künftigen Aufgaben der Straßenbauverwaltung liegen immer weniger beim eigenen Planen und Bauen, sondern in der Eigenschaft als fachkundiger Bauherr. Die fachliche Unterstützung der Dienststellen bei der Vergabe und Überwachung von Aufträgen für Straßenbaumaßnahmen ist hierfür von zentraler Bedeutung. Dieser Aufgabe kann die Landesstelle für Straßentechnik nur dann gerecht werden, wenn sie besser in die Organisation der Straßenbauverwaltung eingebunden wird.
Neue Regeln für ÖPP-Projekte im kommunalen Bereich
Beitrag Nr. 12, Seite 113 ff.
Die Förderbestimmungen für kommunale ÖPP-Projekte sollten geändert werden. Der Rechungshof hat zwei Projekte geprüft: Die Stadt Ludwigsburg erhielt zu Recht Zuwendungen von 2 Mio. Euro für den Neubau einer Multifunktionshalle als ÖPP-Projekt. Die Stadt Pforzheim hingegen erhielt 5,6 Mio. Euro für den Neubau einer Schule, obwohl die Voraussetzungen für eine Förderung als ÖPP-Projekt nicht erfüllt waren. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der private Partner das Projekt wirtschaftlicher realisieren kann als die öffentliche Hand. Dieser Nachweis war bei der Alfons-Kern-Schule in Pforzheim mit erheblichen Mängeln behaftet. Fehlentscheidungen wie diese sind möglich, da das Land keine inhaltlichen Mindestanforderungen für den Wirtschaftlichkeitsnachweis festgelegt hat. Zudem ist bislang nicht klar geregelt, wer den Nachweis prüfen muss und welche Kriterien dabei anzulegen sind. Der Rechnungshof empfiehlt, unwirtschaftliche ÖPP-Projekte nicht mehr zu fördern und Mindestanforderungen für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit festzulegen.
Geringerer Lehrkräftebedarf wegen sinkender Schülerzahlen
Beitrag Nr. 13, Seite 120 ff.
Der Trend bei den Schülerzahlen zeigt deutlich nach unten. In den letzten fünf Jahren ging die Gesamtzahl der Schüler kontinuierlich um mehr als 20.000 im Jahr zurück. Zugleich ist die Zahl der Lehrerstellen im selben Zeitraum deutlich gestiegen: Während die Zahl der Schüler seit ihrem Höhepunkt in 2003 um rund 10 Prozent gesunken ist, nahm die Zahl der Lehrerstellen im gleichen Zeitraum um rund 8 Prozent zu. Der Rückgang bei den Schülerzahlen wird sich nach der Vorausrechnung des Statistischen Landesamts auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Diese „demografische Rendite“ ermöglicht rechnerisch eine Einsparung von bis zu 14.100 Lehrerstellen. In keinem anderen Bereich der Landesverwaltung besteht ein vergleichbares Einsparpotenzial. Die hohe Zahl der Lehrerstellen darf nicht länger tabu bleiben, sondern muss in erheblichem Umfang zur Konsolidierung des Landeshauhalts herangezogen werden.
Berufliche Privatschulen sind mit staatlichen Zuschüssen überfinanziert
Beitrag Nr. 14, Seite 128 ff.
Die beruflichen Privatschulen werden vom Land angemessen finanziert. Dies ist das Ergebnis einer Prüfung jener beruflichen Privatschulen, die von Kultus- und Sozialministerium nach Anzahl der Schüler pauschal bezuschusst werden. Das Land sollte daher die Zuschüsse für die beruflichen Privatschulen nicht erhöhen. Die privaten Schulträger bezahlen ihre Lehrkräfte aber schlecht. Die Mehrzahl der Lehrkräfte befindet sich nach den Kriterien des Privatschulrechts in einer wirtschaftlich unsicheren Lage. Die hohe Fluktuation der Lehrkräfte und die teilweise überhöhten Unterrichtsverpflichtungen beeinträchtigen zudem die Schul- und Unterrichtsqualität. Die Zuschüsse des Landes sind für eine angemessene Bezahlung der Lehrkräfte ausreichend. Die geringen Personalkosten und die hohen Schulgelder führen derzeit zu einer Überfinanzierung der Schulträger.
IT der Justiz muss effizienter werden
Beitrag Nr. 15, Seite 133 ff.
Die Verwaltung der justizinternen IT ist durch viele Doppelstrukturen geprägt. Zudem fehlt eine Steuerung anhand von Kennzahlen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrollen. Der Rechnungshof empfiehlt eine Neuorganisation des bestehenden IT-Fachzentrums und die Zuordnung an nur ein Oberlandesgericht. Seit 2007 führt die Justiz das Fachverfahren forumSTAR ein. Es soll die Arbeit der Richter, Rechtspfleger und Servicekräfte an den ordentlichen Gerichten unterstützen. Die Einführung ist teuer, dauert zu lang und bindet zu viel Personal. Bis sie in 2015 abgeschlossen sein soll, könnte das Fachverfahren bereits veraltet sein. Nach einer Neuorganisation und dem Abschluss der Einführung von forumSTAR können bis zu 60 Personalstellen abgebaut werden.
Beteiligungen des Landes: Gewinne ausschütten - Holdingstruktur überprüfen
Beitrag Nr. 16, Seite 139 ff.
Die Beteiligungsgesellschaft des Landes Baden-Württemberg mbH hat Gewinne später als möglich und nicht vollständig an das Land ausgeschüttet. Der Rechnungshof empfiehlt, klare Regeln für das Ausschüttungsverhalten der Beteiligungsgesellschaft festzulegen. Die noch verfügbaren Mittel von rund 4 Mio. Euro sollten an das Land ausgeschüttet werden. Die Holding-Struktur der Beteiligungsgesellschaft führt zu zusätzlichen Kosten und sollte daher auf den Prüfstand gestellt werden.
Landesmesse Stuttgart: Finanzierung und Projektdurchführung
Beitrag Nr. 17, Seite 145 ff.
Der Bau der neuen Landesmesse Stuttgart kostete nach vorläufiger Abrechnung rund 816 Mio. Euro. Das Finanzierungskonzept des Landes beruhte auf teilweise unrealistischen Einnahmeprognosen. So erhoffte man sich einen Finanzierungsbeitrag aus der Wirtschaft, der sich nicht vollständig realisierte. Das Land trägt über seine Beteiligung an den Messegesellschaften langfristig deutlich mehr zur Finanzierung bei, als im Staatshaushaltsplan ausgewiesen ist. Die Landesmesse hätte zudem ohne funktionelle Abstriche um 46 Mio. Euro günstiger realisiert werden können. Bei der gegenwärtigen Auslastung von Messegebäuden und Parkhäusern sieht der Rechnungshof keinen Anlass für bauliche Erweiterungen.
Staatliche Tabakzüchtung beenden
Beitrag Nr. 18, Seite 153 ff.
Der Ministerrat hat 2004 das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beauftragt, die Ausgaben bei seinen Landesanstalten um 20 Prozent zu verringern. Innerhalb von sieben Jahren sollte durch Aufgabenabbau, Organisationsänderungen, Kooperationen und notfalls auch Schließung von Einrichtungen gespart werden. Die Prüfung beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg ergab, dass dort die Ausgaben bislang nur unwesentlich verringert wurden. Der Rechnungshof fordert das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf, einen verbindlichen Restrukturierungsplan für alle land- und forstwirtschaftlichen Landesanstalten auszuarbeiten. Er empfiehlt für Augustenberg, die staatliche Tabakzüchtung zu beenden und jedenfalls die Außenstelle Müllheim zu schließen.
Verrechnung der Abwasserabgabe ökologisch ausrichten
Beitrag Nr. 19, Seite 161 ff.
Wer Abwasser unmittelbar in ein Gewässer einleitet, muss eine Abwasserabgabe entrichten. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach Menge und Verschmutzung des Abwassers. In Baden-Württemberg kann die Abgabenschuld mit Investitionen in Abwasserbehandlungsanlagen verrechnet werden. Dies soll deren Bau beschleunigen und die Gewässerqualität verbessern. Verrechnet werden können allerdings auch nicht unmittelbar emissionsmindernd wirkende Kanalsanierungen. Der Rechnungshof empfiehlt, die Verrechnung von ökologisch weniger wertvollen Kanalsanierungen einzuschränken. Die Verrechnungsmöglichkeiten so zu gestalten, dass vorrangig in ökologisch höherwertige Abwasserbehandlungsanlagen investiert wird.
Bearbeitung von Einkommensteuerfällen
Beitrag Nr. 20, Seite 165 ff.
Die Bearbeitungsqualität bei den Einkommensteuerfällen hat sich von 1996 bis 2006 deutlich verbessert. Die verbleibenden Bearbeitungsmängel verursachen aber immer noch Steuerausfälle von 156 Mio. Euro jährlich. Trotz der hohen Arbeitsbelastung und der stetigen Steuerrechtsänderungen sollten die Finanzämter bemüht sein, die Steuerausfälle weiter zu reduzieren. Dazu muss die risikoorientierte Arbeitsweise weiterentwickelt werden. Dies würde auch eine bedarfsgerechtere Verteilung des Personals auf die Finanzämter ermöglichen.
Erhebliche Defizite bei der Bearbeitung von Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen
Beitrag Nr. 21, Seite 174 ff.
Bei der Bearbeitung von Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen führen Rückstände, Bearbeitungsmängel und Verzögerungen in allen Bearbeitungsphasen zu Steuerausfällen in Millionenhöhe. Hinzu kommen hohe Zinsschäden für das Land. Die Erbschaftsteuer ist eine wichtige Landessteuer. Ihr Aufkommen betrug zuletzt fast 750 Mio. Euro. Besonders problematisch ist, dass die Beanstandungen vielfach Fälle von besonders großen Vermögen betreffen. Ähnliche Mängel hatte der Rechnungshof bereits 2006 aufgezeigt. Der Steuerverwaltung ist es offensichtlich nicht gelungen, die Defizite zu beseitigen. Eine Ursache hierfür ist auch, dass den Erbschaftsteuerstellen weiterhin kein zeitgemäßes IT-Verfahren zur Verfügung steht. Der elektronische Datenaustausch mit den Standesämtern lässt noch immer auf sich warten.
Landeseigene Heizwerke zügig modernisieren
Beitrag Nr. 22, Seite 181 ff.
Die Mehrzahl der Heizkessel in den Heizwerken des Landes ist veraltet. Das hohe Durchschnittsalter von mehr als 20 Jahren sollte durch kontinuierliche Modernisierungen deutlich gesenkt werden. Die Anlagen sind schneller auf den neuesten technischen Stand zu bringen. Dies würde den Brennstoffverbrauch merklich reduzieren. Bei der Sanierung von Anlagen sollten mehr Blockheizkraftwerke realisiert werden. Bei jeder Modernisierung sollte zudem ein Umstieg auf Fernwärme oder Biomasse untersucht werden. Die Energiekosten des Landes könnten so jährlich um 1,5 Mio. Euro gesenkt werden.
Qualitätssicherung beim Schienenpersonennahverkehr
Beitrag Nr. 23, Seite 187 ff.
Die Verträge des Landes mit den Verkehrsunternehmen zum Nahverkehr auf der Schiene legen verschiedene Qualitätsstandards fest. Dazu gehören beispielsweise die Pünktlichkeit, Anschlusssicherheit und Sauberkeit der Züge. Werden die Standards erfüllt, erhält das Verkehrsunternehmen einen Bonus. Werden einzelne Standards verfehlt, wird ein Malus verbucht. Die jeweiligen Beträge werden im Zeitraum eines Jahres miteinander verrechnet. Nach Ansicht des Rechnungshofs hat sich dieses System nicht bewährt. Aufgrund der Verrechnung kann die Qualität der Verkehrsleistungen damit nicht ausreichend gesteuert werden. Er empfiehlt, in künftigen Ausschreibungen und Verkehrsverträgen die Qualitätsziele strikter zu definieren. Für nicht eingehaltene Qualitätsstandards sind Vertragsstrafen aufzunehmen. Von Bonuszahlungen ist abzusehen.
Impulsprogramm belastet den Haushalt für Landesstraßen
Beitrag Nr. 24, Seite 192 ff.
Das „Impulsprogramm Baden-Württemberg" 2008/2009 wird den Straßenbauhaushalt in den nächsten Jahren stark belasten. Mit dem Impulsprogramm wurden 60 Mio. Euro Steuermehreinnahmen für kostenintensive Großprojekte des Landesstraßenbaus zur Verfügung gestellt. Die ausgewählten Maßnahmen hatten jedoch schon zum Programmstart ein Bauvolumen von 99 Mio. Euro. Mittlerweile sind die geschätzten Gesamtkosten auf 140 Mio. Euro angestiegen. Die Finanzlücke kann nur durch eine Verwendung von Mitteln des Straßenerhalts geschlossen werden. Die Projektauswahl des Ministeriums auf der Grundlage viel zu niedrig bemessener Kostenansätze belastet nun den allgemeinen Straßenbauhaushalt. Der Rechnungshof empfiehlt, die Aufgaben der Straßenbauverwaltung an den zur Verfügung stehenden Mitteln zu orientieren. Hierzu sollte ein Investitionsrahmenplan aufgestellt werden.
Zu hohe Zahlungen an das Klinikum Mannheim
Beitrag Nr. 25, Seite 197 ff.
Die von der Universität Heidelberg an das Klinikum Mannheim GmbH geleisteten Kostenerstattungsbeträge für den Betrieb des Universitätsklinikums in Mannheim sind zu hoch und teilweise durch die getroffenen Vereinbarungen nicht gedeckt. Die Universität sollte Rückforderungsansprüche prüfen. Die für 2012 und die Folgejahre zu schließende Vereinbarung über Art und Höhe der Kostenerstattung sollte einen um mindestens 4,8 Mio. Euro niedrigeren Erstattungsbetrag vorsehen.
Forschungsinstitut für Kraftfahrwesen und Fahrzeugmotoren
Beitrag Nr. 26, Seite 204 ff.
Eine Prüfung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Forschungsinstitut für Kraftfahrwesen und Fahrzeugmotoren und der Universität Stuttgart ergab Fehler in der Verrechnung gegenseitiger Leistungen. Die Vereinbarung sollte angepasst werden. Durch eine nicht gerechtfertigte Befreiung des Forschungsinstituts von Mietzinszahlungen sind dem Land Einnahmen von 1 Mio. Euro entgangen.
Spitzenpersonal der Staatstheater: Vergütung sachlich herleiten
Beitrag Nr. 27, Seite 211 ff.
Der Rechnungshof hat die Vertragsverhältnisse der Theaterleitungen und Generalmusikdirektoren der beiden Staatstheater untersucht. Die Jahresgehälter des überwiegend befristet beschäftigten Spitzenpersonals betrugen im untersuchten Zeitraum bis zu 240.000 Euro. Hinzu kamen im Einzelfall Sondervergütungen für zusätzliche Inszenierungen. Dieser Personenkreis gehört damit zu den höchstbezahlten Beschäftigten der unmittelbaren Landesverwaltung. Das Wissenschaftsministerium orientiert sich bei der Vertragsgestaltung bislang ausschließlich an den „am Markt“ gezahlten Gagen. Nach Auffassung des Rechnungshofs sollten sich die Vertragsbedingungen künftig stärker an aufgaben- und funktionsbezogenen Kriterien orientieren. Das Land sollte einen dienst- und besoldungsrechtlichen Rahmen festlegen. Vorbild hierfür könnten die Regelungen sein, die das Land im Wissenschaftsbereich für den Wettbewerb um die besten Köpfe geschaffen hat. Landtag und Öffentlichkeit sind in transparenter Weise zu informieren.
Philharmonien: Stuttgart hat trotz höherer Förderung weniger Auftritte im Land als Reutlingen
Beitrag Nr. 28, Seite 218 ff.
Der Rechnungshof anerkennt die kulturelle Leistung der beiden Philharmonien. Er sieht beim Stuttgarter Orchester allerdings ein Missverhältnis zwischen dem Umfang der überregionalen Leistungen und der Landesförderung. Er spricht sich zudem für eine bessere Auslastung des Orchesters aus. Die Förderquote für Reutlingen hält der Rechnungshof für angemessen. Er schlägt vor, die Landesförderung im bisherigen Umfang weiterzuführen. Bei der Förderung der Stuttgarter Philharmoniker hingegen fordert er deutliche Korrekturen. Die Landesförderung sollte auf 37,5 Prozent der Gesamtausgaben reduziert werden.
Kommission für geschichtliche Landeskunde
Beitrag Nr. 29, Seite 225 ff.
Die Arbeit der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg wird von der Landesregierung und der Öffentlichkeit zu wenig wahrgenommen. Die Öffentlichkeitsarbeit über das fachwissenschaftliche Publikum hinaus sollte verbessert werden. Die hierfür erforderlichen personellen und sächlichen Mittel sind vorhanden. Sie müssen effektiver eingesetzt werden. Das Wissenschaftsministerium sollte die Arbeit der Kommission intensiver begleiten.