Wegweiser zum Jahresbericht 2025

  • Der Wegweiser zum Jahresbericht bietet eine Übersicht und wesentliche, knappe Informationen zu allen Beiträgen in der Reihenfolge der Druckfassung
  • Der Rechnungshof gibt in 20 Einzelbeiträgen zahlreiche Hinweise zur Ordnungsmäßigkeit
    und Wirtschaftlichkeit der Landesverwaltung

Beitrag Nr. 1: Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2023 (S. 21)
Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes 2023 geordnet
Der Rechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes für 2023 geprüft und keine wesentlichen Beanstandungen getroffen. Im Jahresbericht 2025 stellt er fest, dass der Haushaltsvollzug geordnet war.
Die Einführung des neuen digitalen Haushaltsmanagements hatte keine negativen Auswirkungen auf die Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung.
Baden-Württemberg erwirtschaftete 2023 einen Überschuss von 2,3 Mrd. Euro. Die Ausgabereste rangierten 2023 weiterhin auf einem hohen Niveau von etwa 10 Mrd. Euro.

Beitrag Nr. 2: Vermögensrechnung 2023 (S. 34)
Die Migration der Werte der Anlagenbuchhaltung in das neue Haushaltsmanagementsystem verlief ordnungsgemäß
Die Vermögensrechnung 2023 wurde durch die Landesregierung im Dezember 2024 vorgelegt. Ihr Volumen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,6 Mrd. Euro (3,5 Prozent) auf 282,5 Mrd. Euro erhöht.
Das Vermögen des Landes ist zum Stichtag 31. Dezember 2023 um 1,9 Mrd. Euro auf 85,5 Mrd. Euro gesunken. Auf das Anlagevermögen entfallen 70,6 Mrd. Euro und auf das Umlaufvermögen 14,9 Mrd. Euro. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten übersteigen das Vermögen des Landes um 197,0 Mrd. Euro. Der Saldo wird auf der Aktivseite ausgewiesen. Sein Anteil an der Summe der Vermögensrechnung beträgt 69,7 Prozent.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bilden mit 218,5 Mrd. Euro (77,3 Prozent) die herausragende Position der Vermögensrechnung. 
Im Zuge der Umstellung auf das neue Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen RePro wurden die Daten der Anlagenbuchhaltung zum Stichtag 31. Dezember 2022 vom alten in das neue Haushaltsmanagementsystem migriert. Die Ordnungsmäßigkeit der Migration kann bestätigt werden.

Beitrag Nr. 3: Entwicklung des Landeshaushalts (S. 48)
Steuereinnahmen erholen sich 2024. Land steigt in Tilgung der Corona-Notkredite ein
Das Land hat 2024 insgesamt 69 Mrd. Euro eingenommen. Davon entfielen knapp 48 Mrd. Euro auf Steuern. Dies waren 2 Mrd. Euro mehr als ein Jahr zuvor. Die Gesamtausgaben betrugen 2024 rund 67 Mrd. Euro. Der Schwerpunkt lag erneut auf Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse. Die Personalausgaben machten rund 22 Mrd. Euro aus. Baden-Württemberg ist 2024 mit einer ersten Rate in die Regeltilgung der Corona-Notkredite eingestiegen. Die Verschuldung des Landes betrug zum Jahresende 59,8 Mrd. Euro. Dennoch ist die Zinsbelastung auf ein Zehnjahrestief gefallen. Die Rücklagen reduzierten sich deutlich und betrugen zum Jahresende 5,5 Mrd. Euro.

Beitrag Nr. 4: Schuldenbremse (S. 77)
Rechnungshof empfiehlt, neue Verschuldungsspielräume nicht auszunutzen
Baden-Württemberg hat seit 2008 schuldenbegrenzende Regelungen. Die aktuelle, strenge Schuldenbremse gilt seit 2020. In 2024 hat das Land zum ersten Mal weniger Kredite aufgenommen, als nach der Schuldenbremse zulässig gewesen wären. 2024 hat das Land begonnen, die Corona-Notkredite entlang des Tilgungsplans abzubauen. Mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 wurde die Regeltilgung dieser Kredite allerdings abgesenkt. 
Die Änderung der Bundesschuldenbremse vom März 2025 hat unmittelbare Auswirkungen auf die Landesregelung. Die strenge Schuldenlimitierung wurde faktisch ausgehebelt. Der Rechnungshof empfiehlt, zugunsten einer generationengerechten Finanzpolitik die neuen Schuldenspielräume für das Land nicht auszureizen.

Beitrag Nr. 5: Rechenzentren und Netze der Landesverwaltung (S. 87)
Strategie für die Rechenzentren entwickeln, Cloud-Computing-Betrieb etablieren, digitale Souveränität stärken
Die Landesverwaltung verfügt über mehrere Rechenzentren, die jedoch weitgehend isoliert und ohne strategische Koordinierung betrieben werden. Einen Gesamtüberblick über die Kapazitäten und Auslastung der Rechenzentren gibt es nicht. Eine Steuerung im Sinne einer Rechenzentrums-Strategie ist auf dieser Basis nicht möglich. Bei einigen Zentren besteht hinsichtlich des baulichen und technischen Zustands dringender Handlungsbedarf, der seit Jahren bekannt ist. 
Der Betrieb der Rechenzentren muss unter anderem den Anforderungen der digitalen Souveränität gerecht werden. Die BITBW hat damit begonnen, sich zu einem Cloud-Dienstleister zu entwickeln. Dadurch können perspektivisch Abhängigkeiten von Dritten reduziert werden.

Beitrag Nr. 6: Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand bei Hochrisikospielen im Fußball - ein Urteil ohne Folgen? (S. 99)
Gebührenrechtliche Grundlage für den Ersatz von Polizeikosten im Land schaffen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand bei kommerziellen Großveranstaltungen sind zulässig. Polizeieinsätze stellen dabei eine besondere Belastung für die Polizei dar und verursachen teils hohe Kosten. Bislang werden diese ausschließlich vom Steuerzahler getragen. Kommerzielle Veranstalter werden nicht an den Polizeikosten beteiligt. Beim Profifußball sind die entstehenden Kosten mit Abstand am höchsten. Es ist legitim, die wirtschaftlichen Nutznießer der Polizeieinsätze an den Kosten zu beteiligen. 
Baden-Württemberg sollte eine gebührenrechtliche Regelung für die Kostenerstattung von polizeilichen Maßnahmen bei kommerziellen Großveranstaltungen schaffen.

Beitrag Nr. 7: Wasserschutzpolizei-Aufgaben, Struktur und Kosten (S. 111)
Bund sollte sich an Kosten beteiligen
Baden-Württemberg unterhält an Rhein, Neckar und Bodensee eine Wasserschutzpolizei. Für den schifffahrtspolizeilichen Vollzug auf den Bundeswasserstraßen Rhein und Neckar ist originär der Bund zuständig. Das Land übt diese Aufgabe jedoch seit 70 Jahren aus und trägt die Kosten alleine. Diese belaufen sich jährlich auf mehr als 12 Mio. Euro an Personal- und Sachkosten. Das Land sollte auf eine Anpassung der Vereinbarung mit dem Bund hinwirken, um eine Kostenbeteiligung zu erreichen.
Auf rund 85 Rheinkilometern teilt sich die Wasserschutzpolizei die Zuständigkeit mit Rheinland-Pfalz. Beide Länder unterhalten eigenständige Strukturen, obwohl die Stationen teils nur weniger Kilometer trennen. Die Zusammenarbeit sollte hier intensiviert und eine Konzentration der Standorte angestrebt werden.

Beitrag Nr. 8: Organisation der Lehrkräftefortbildung in Baden-Württemberg (S. 120)
Personalressourcen sinnvoller einsetzen, Prozesse verschlanken
Für die Organisation der Lehrkräftefortbildung werden überwiegend Lehrkräfte eingesetzt, obwohl ein Teil der Aufgaben durch Verwaltungspersonal wahrgenommen werden könnte. Um die Aus- und Fortbildung zu vernetzen, wurden mehr als 650 sogenannte „Fachteams“ aus Lehrkräften gebildet, die dafür anteilig vom Unterricht freigestellt werden. Mit einem verstärkten Einsatz von Verwaltungspersonal und schlankeren Strukturen der Fachteams könnte ein Beitrag zur Stärkung der Unterrichtsversorgung geleistet werden. 
Lehrkräfte, die Fortbildungen anbieten, werden ebenfalls anteilig vom Unterricht freigestellt. Dies erfolgt derzeit in einem komplexen und langwierigen Prozess, der sich über zwei Schuljahre hinzieht. Dieser Prozess ließe sich wesentlich vereinfachen.

Beitrag Nr. 9: Schulpsychologische Dienste (S. 131)
Aufgaben priorisieren und Mindestangebote definieren
Eine Online-Umfrage des Rechnungshofes bei den über 3.000 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landes hat bestätigt, wie wichtig der Einsatz der Schulpsychologischen Dienste ist. Jedoch könnten die Ressourcen dieser Dienste effizienter eingesetzt werden. Eine Priorisierung von Aufgaben, um den wichtigsten pädagogisch-psychologischen Anliegen schnellstmöglich gerecht zu werden, besteht nicht. Auch Mindestangebote an Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, an denen der Personalbedarf ausgerichtet werden kann, sind nicht definiert. Vermehrte Verwaltungs- und Organisationsaufgaben führen zu weniger Ressourcen für die Kernaufgaben der Schulpsychologie. 

Beitrag Nr. 10: IT- Arbeitsplätze in der Steuerverwaltung (S. 141)
Erfahrungen und Erkenntnisse des modernisierten steuerlichen IT-Arbeitsplatz in künftigen Standardarbeitsplatz der Landesverwaltung einbeziehen
Das Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) bei der OFD Baden-Württemberg stellt IT-Infrastruktur und IT-Dienstleistungen für die Steuerverwaltung bereit. Die rund 20.500 steuerlichen IT-Arbeitsplätze in den Finanzämtern wurden modernisiert. Durch eine konsequente Standardisierung und unter Einsatz von Open-Source-Produkten ist ein zukunftsfähiger IT-Arbeitsplatz mit moderner IT-Umgebung entstanden. Diese Erfahrungen sollten in die Weiterentwicklung des Standardarbeitsplatzes der Landesverwaltung einfließen. Bei der Telefonie und beim Identitäts- und Berechtigungsmanagement sollten Finanz- und Innenressort eng zusammenarbeiten.

Beitrag Nr. 11: Unterhaltsvorschussgesetz – Fehlerhafte Abrechnungen der Kommunen (S. 146) 
Abrechnungsverfahren einheitlich, verbindlich und zuverlässig gestalten
Mit dem Unterhaltsvorschuss wird der Lebensunterhalt für Kinder von Alleinerziehenden gesichert, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Für diese Leistung haben Bund, Land und Kommunen in Baden-Württemberg 2023 rund 234 Mio. Euro ausgegeben. Die Einnahmen aus dem Rückgriff bei Unterhaltspflichtigen beliefen sich auf rund 56 Mio. Euro. Der Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes liegt bei 45 kommunalen Unterhaltsvorschusskassen. Diese rechnen Ausgaben und Einnahmen mit dem Land ab.
Trotz verbindlicher Vorgaben ist die Abrechnung der Kommunen mit dem Land in allen Verfahrensschritten fehleranfällig. Die festgestellten Mängel sind teils systemisch. Es mangelt an internen Kontrollmechanismen, die Fachaufsicht ist unzureichend. Aufgrund der teils fehlerhaften Abrechnung der Kommunen sind dem Land finanzielle Nachteile entstanden, die vermeidbar gewesen wären.

Beitrag Nr. 12: Baumaßnahmen der Zentren für Psychiatrie (S. 156)
Zentren für Psychiatrie sollten bei Baumaßnahmen einheitliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen mit verbindlichen Kosten- und Flächenvorgaben zu Grunde legen
Bei Baumaßnahmen der Zentren für Psychiatrie (ZfP) fehlten einheitliche Kosten-, Flächen- und Ausführungsstandards. Dies führte zu erheblichen Unterschieden bei den Baukosten je Platz. Bei der Vergabe von Planungsleistungen wurde EU- Vergaberecht verletzt, weil die Schätzung der Auftragswerte unvollständig war. Aufträge im Unterschwellenbereich wurden wegen unklarer gesetzlicher Regelungen nicht einheitlich vergeben. Potenziale zur Einsparung von Planungshonoraren wurden nicht genutzt, obwohl die ZfP Teile der Planungsleistung selbst erbrachten oder die Leistungen bereits vorlagen. Es sollten verbindliche Flächen- und Kostenvorgaben sowie einheitliche Vergaberegelungen im Unterschwellenbereich eingeführt werden.

Beitrag Nr. 13: Umgang der Steuerverwaltung mit Verlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (S. 164)
Verlustbescheinigungen inländischer Banken elektronisch übermitteln
Verluste aus Kapitalvermögen bei inländischen Banken können nur bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden, wenn eine Verlustbescheinigung der Bank vorliegt. Für Verluste bei ausländischen Banken kann ein Verlustausgleich ausschließlich im Veranlagungsverfahren vorgenommen werden.
Die Bearbeitungsqualität der Fälle mit Verlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist nicht zufriedenstellend und muss verbessert werden. Es sollte ein elektronisches Übermittlungsverfahren für Verlustbescheinigungen inländischer Banken eingeführt werden. Dies würde zur Qualitätssteigerung sowie zur Digitalisierung von Verwaltungsabläufen beitragen. Für Kapitalerträge bei ausländischen Online-Brokern sollte den Finanzämtern ein Bearbeitungsleitfaden zur Verfügung gestellt werden. Bei ausländischen Verlusten sollten die Sachbearbeitenden für Internationales Steuerrecht konsequent eingebunden werden.

Beitrag Nr. 14: Umgang der Steuerverwaltung mit liebhabereiverdächtigen Tätigkeiten (S. 170)
Liebhabereiverdächtige Steuerfälle zeitnah aufgreifen und entscheiden    
Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg regelt in der „Fachinformation Liebhaberei“ den Umgang der Finanzämter mit liebhabereiverdächtigen Tätigkeiten. Danach ist über die Anerkennung von Verlusten aus solchen Tätigkeiten grundsätzlich nach Ablauf einer Anlaufphase von fünf Veranlagungszeiträumen zu entscheiden.
In mehr als der Hälfte aller geprüften - bisher noch nicht entschiedenen - Fälle hatten die Finanzämter auch nach durchschnittlich 9,5 Veranlagungszeiträumen noch nicht über die Gewinnerzielungsabsicht entschieden. Zudem waren häufig zur Beurteilung dieser die nötige Gewinnprognosen nicht vorhanden. In zahlreichen Fällen nahmen die Finanzämter die Aufgabe der Tätigkeit nicht zum Anlass, über die Gewinnerzielungsabsicht zu entscheiden. Die Bearbeitungsqualität sollte verbessert und die Fachinformationen überarbeitet werden.

Beitrag Nr. 15: Zertifizierung besonders nachhaltiger Neubauten des Landes (S. 178)
Großer Aufwand, geringer Nutzen: Die Zertifizierung von Neubauten sollte kritisch hinterfragt werden
Das Land setzt seit 2017 das „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ (BNB) zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele ein. Die Koordination der damit verbundenen Aufgaben wird extern beauftragt. Im Mittel kostet dies ca. 130.000 Euro je Maßnahme. Bei kleineren Maßnahmen stellt das einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Die bloße Nutzung eines Zertifizierungssystems garantiert dabei nicht die Ausschöpfung der Nachhaltigkeitspotenziale. Vier von elf geprüften Gebäuden erhielten etwa trotz fehlender Photovoltaikanlage eine Zertifizierung. Die Nachhaltigkeitsziele sollten ohne den Einsatz eines Zertifizierungssystems erreicht werden. Sofern das Land den Einsatz weiterhin für erforderlich hält, sollten auch weitere Systeme in Betracht gezogen werden. Kleinere Baumaßnahmen sollten jedenfalls nicht zertifiziert werden.

Beitrag Nr. 16: Ad-hoc-Förderungen des Verkehrsministeriums (S. 185)
Ad-hoc-Förderungen vermeiden
Zwischen Anfang 2018 und März 2024 förderte das Land 54 Vorhaben als sogenannte Ad-hoc-Förderungen ohne Förderprogramm auf individuellen Antrag der Zuwendungsempfänger. Die Zuwendungen betrugen insgesamt mehr als 53 Mio. Euro. Bei Ad-hoc-Fördervorhaben ist die Einhaltung der haushaltsrechtlichen und sonstigen Vorgaben mangels einer Förderrichtlinie im Einzelfall zu prüfen und zu dokumentieren. Dies wurde nicht ausreichend berücksichtigt. So wurden etwa Ausgaben ohne nähere Prüfung als zuwendungsfähig anerkannt. Um eine transparente, die Chancengleichheit wahrende, rechtssichere und wirtschaftliche Vergabe der Fördermittel zu gewährleisten, sollten Ad-hoc-Förderungen vermieden werden.

Beitrag Nr. 17: Zuwendungen für Busbetriebshöfe nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (S. 194)
Ministerium verzichtet auf die Vorlage von Wirtschaftlichkeitsnachweisen bei Gesamtkosten bis 30 Mio. Euro
Nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wird u. a. der Bau, Aus- oder Umbau von Betriebshöfen gefördert. Nach der Landeshaushaltsordnung sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Diese werden für Betriebshöfe bis 30 Mio. Euro Gesamtkosten vom Ministerium nicht eingefordert. Die Erläuterungsberichte zu den geprüften Vorhaben enthalten zwar qualitative Aussagen zur Erforderlichkeit der Maßnahme, quantitative Aussagen bzw. bewertbare Zahlen über Investitions-, Unterhaltungs- und Betriebskosten mit Planungsvarianten sind jedoch nicht enthalten. Die wesentlichen Elemente einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung fehlen.

Beitrag Nr. 18: Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (S. 202)
Form und Struktur der Hochschulen sollten erhalten bleiben 
Der Rechnungshof sieht die 21 staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften als unverzichtbaren Teil der baden-württembergischen Hochschullandschaft. Sie gehen sparsam und effizient mit ihren Ressourcen um. Dies gilt insbesondere für die Lehrverpflichtung, die Besoldung der Professorinnen und Professoren, die schlanke Verwaltung und den weitgehenden Verzicht auf einen staatlich finanzierten Mittelbau.
Verbesserungspotenziale gibt es beim Studienbewerber-Marketing, bei der Anwendung des Nebentätigkeitsrechts und bei den Rahmenbedingungen für die drittmittel-finanzierte Forschung.
Kritisch bewertet wird das Modell des Landesbetriebs als Betriebsform für die Hochschulen. Von der Umwandlung weiterer Hochschulen in Landesbetriebe sollte abgesehen werden.

Beitrag Nr. 19: Haus der Geschichte Baden-Württemberg (S. 215)
Museum sollte strategisch neu ausgerichtet werden
Der Rechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg ab 2017 geprüft. Nach Ansicht des Rechnungshofs bleibt das Museum mit den Besucherzahlen hinter seinen Möglichkeiten zurück. Ein angemessenes und realistisches Ziel wären 100.000 Besucher jährlich in der Dauerausstellung und den Sonderausstellungen in Stuttgart. 
Das Museum sollte daher seine Strategie überprüfen und neu definieren. Diese Strategie sollte explizit formuliert und mit messbaren Zielen versehen werden. Marketing und Kommunikation könnten verbessert werden. Zudem sollte das Museum insbesondere im Verwaltungsbereich sowie bei Beschaffungen und Vergaben mit den anderen Stuttgarter Landesmuseen verstärkt zusammenarbeiten. 

Beitrag Nr. 20: Wohnraumoffensive Baden-Württemberg (S. 222)
Förderinstrumente der Wohnraumoffensive sind unwirksam und unwirtschaftlich
Mit der Wohnraumoffensive will das Land die Kommunen dabei unterstützen, zusätzlichen bezahlbaren und sozial gemischten Wohnraum zu schaffen. Hierzu wurden seit 2020 verschiedene Förderinstrumente aufgelegt. Zur Finanzierung hatte das Land bereits 2019 dafür eine Rücklage von 147,5 Mio. Euro eingerichtet.
Die eingesetzten Instrumente der Wohnraumoffensive erweisen sich bislang als weitgehend unwirksam. Die Nachfrage durch die Kommunen und der Mittelabfluss sind gering. Das gesetzte Ziel – mehr bezahlbarer Wohnraum – wird kaum erreicht. Die Kosten für die Verwaltung der Programme stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den ausgezahlten Fördergeldern.