Wasserschutzpolizei: Kostenbeteiligung des Bundes anstreben und länderübergreifende Zusammenarbeit intensivieren

  • Der Bund sollte sich an den Kosten für den schifffahrtspolizeilichen Vollzug auf den Bundeswasserstraßen Rhein und Neckar beteiligen
  • Das Land sollte die Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz auf dem Rhein intensivieren
     

Karlsruhe/Stuttgart: Baden-Württemberg unterhält an Rhein, Neckar und Bodensee eine Wasserschutzpolizei. Bei Rhein und Neckar handelt es sich um Bundeswasserstraßen. Für den schifffahrtspolizeilichen Vollzug ist daher originär der Bund zuständig. Tatsächlich übt jedoch das Land diese Aufgabe aufgrund einer 70 Jahre alten Vereinbarung dauerhaft für den Bund aus und trägt die vollen Kosten. Diese belaufen sich jährlich auf mehr als 12 Mio. Euro an Personal- und Materialkosten. 

„Das Land sollte sich um eine Anpassung dieser Vereinbarung mit dem Ziel einer Kostenbeteiligung des Bundes bemühen“, empfiehlt die Präsidentin des Rechnungshofs, Dr. Cornelia Ruppert. Eine solche Änderung ist möglich und trage den Entwicklungen der letzten Jahrzehnte- wie etwa der zunehmende Aufgabenumfang -Rechnung.

Der Rechnungshof empfiehlt weiterhin, die Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz auf dem Rhein zu intensivieren. Auf rund 85 Rheinkilometern teilt sich die Wasserschutzpolizei die Zuständigkeit mit Rheinland-Pfalz. Beide Länder unterhalten eigenständige Wasserschutzpolizeistrukturen. Die Stationen trennen dabei teils nur wenige Kilometer. So liegt die Wasserschutzpolizeistation Mannheim nur etwa 4 Rheinkilometer von der Rheinland-Pfälzer Station in Ludwigshafen entfernt. „Um Synergieeffekte bei Personal, Beschaffung und Instandhaltung zu erzielen, wurde in der Vergangenheit bereits über eine engere Zusammenarbeit der Länder diskutiert - allerdings ohne Ergebnis“, erklärt Dr. Ruppert. 

Dabei könnte die Kooperation, wie sie mit Frankreich in Form der Deutsch-Französischen Wasserschutzpolizeistation in Kehl bereits erfolgreich praktiziert wird, beispielgebend sein.