Vollzugliches Arbeitswesen könnte noch besser wirtschaften

  • Der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen könnte sein Betriebsergebnis um 2 Mio. Euro verbessern
  • Die Erstattungsleistungen zwischen Land und Landesbetrieb sind zugunsten des Landes um 2,1 Mio. Euro anzupassen

Karlsruhe/Stuttgart: Das Land hat 2001 die Betriebsstätten der 17 Justizvollzugsanstalten im Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen zusammengefasst. Der Rechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Landesbetrieb sein jährliches Betriebsergebnis durch eine Optimierung der Betriebsstrukturen um 2 Mio. Euro steigern könnte. Diese zusätzlichen Mittel kämen dem Landeshaushalt zugute.

Die Vollzugsanstalten in Baden-Württemberg waren 2009 mit 7.639 Gefangenen belegt, von denen 4.067 beschäftigt waren. Etwa 2.000 Gefangene arbeiteten in den Betrieben des Vollzuglichen Arbeitswesens (Eigenbetriebe und Unternehmerbetriebe). Der Landesbetrieb erwirtschaftete 2009 Erträge von 36 Mio. Euro.

Nach den Feststellungen des Rechnungshofs bestehen bei den 178 Eigen- und Unternehmerbetrieben erhebliche Unterschiede in den Betriebsergebnissen. So differierten die Betriebsergebnisse 2008 zwischen den besten und schwächsten Eigenbetrieben um fast 15.000 Euro je Gefangener. Bei den Unternehmerbetrieben lag diese Differenz bei 8.000 Euro. Die schwächsten Eigen- und Unternehmerbetriebe erzielten Defizite von 1,2 Mio. Euro. Der Rechnungshof empfiehlt, die Betriebsstrukturen anhand dieser Ergebnisse grundlegend zu überprüfen. Erfolgreiche Geschäftsfelder sollten ausgeweitet, stark defizitäre Geschäftsfelder möglichst eingestellt werden. Würde der Landesbetrieb sein jährliches Betriebsergebnis um 1.000 Euro je Gefangener verbessern, erhöht sich dieses insgesamt um 2 Mio. Euro.

Der Landesbetrieb verfügt über sehr hohe Eigenmittel. Im Staatshaushaltsplan sollten in Zukunft regelmäßige Ablieferungen an das Land veranschlagt werden. Damit könnte das Land Aufwendungen teilweise kompensieren, die für die Gefangenenbeschäftigung außerhalb des Wirtschaftsplans des Landesbetriebs anfallen.

Der Landesbetrieb nimmt für seine Aufgaben Landesbedienstete in Anspruch. Er erstattet lediglich 50 Prozent des Personalaufwands an das Land, weil die Bediensteten nach Auffassung des Justizministeriums nur zu diesem Anteil für betriebliche Zwecke eingesetzt werden. Das Verwaltungspersonal ist aber mindestens zu 80 Prozent für betriebliche Zwecke tätig. Wenn außerdem die Beihilfeaufwendungen künftig in die Personalkostenerstattung einfließen, erhöhen sich die Erstattungsleistungen des Landesbetriebs an das Land um 1,5 Mio. Euro.

In der umgekehrten Richtung sollte das Land seine Erstattungsleistungen an den Landesbetrieb für betriebsfremde Leistungen um jährlich 0,6 Mio. Euro senken.

Die Vorschriften zu den Gefangenenlöhnen werden unterschiedlich angewandt. In einzelnen Vollzugsanstalten werden die Löhne - gemessen an den Vorgaben - zu hoch angesetzt. Die Festsetzung der Löhne sollte sich in allen Justizvollzugsanstalten stringent an den Vorschriften orientieren.

Diese Empfehlungen des Rechnungshofs könnten das wirtschaftliche Ergebnis des Landesbetriebs Vollzugliches Arbeitswesen verbessern, ohne die Vollzugsziele Resozialisierung und Sicherheit der Bevölkerung zu beeinträchtigen.