Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer: Rechnungshof sieht großes Einsparpotenzial, aber auch hohe Hürden
- Durch eine Umlegung könnten landesweit bis zu 418 Personalstellen entfallen
- Europäisches Recht, fiskalische Wirkung für die Bundesländer, Höhe der Kraftstoffpreise und Begünstigungen für bestimmte Personen und Fahrzeuge als Hürden
Karlsruhe/Stuttgart. „Durch eine Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer könnten allein in Baden-Württemberg rd. 418 Personalstellen eingespart werden; der Landeshaushalt würde dadurch um mindestens 20,9 Mio. € jährlich entlastet", so Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2003. Sollte eine Umlegung nicht verwirklicht werden, könnten nach Franks Worten durch eine Optimierung des bestehenden Besteuerungsverfahrens gleichwohl rd. 22 Personalstellen entfallen. Zu diesen Ergebnissen gelangte der Rechnungshof aufgrund einer landesweiten Untersuchung.
Eine Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer, so der Rechnungshof, würde neben der Lösung schwieriger Fragen des europäischen Rechts insbesondere auch finanzielle Kompensation zu Gunsten der Länder voraussetzen. Der Wegfall der allein den Ländern zustehenden Kraftfahrzeugsteuer müsste so kompensiert werden, dass die Bundesländer per Saldo nicht schlechter stehen als bisher. Ein weiteres erhebliches Problem einer Umlegung sieht der Rechnungshof jedoch im bisherigen Begünstigungssystem. Sollten bestimmte Fahrzeuge oder Personengruppen in gleicher Weise wie bisher begünstigt werden, wäre dazu ein entsprechendes Subventionssystem zu schaffen. Dessen Einrichtung und Kontrolle hält der Rechnungshof jedoch für schwierig und zwangsläufig kostenintensiv. Eine Umlegung sei daher unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur dann sinnvoll, wenn der Gesetzgeber auf alternative Lenkungs- und Begünstigungssysteme verzichten würde. Als Folge einer Umlegung müsse außerdem die daraus resultierende erhebliche Verteuerung der Kraftstoffpreise gesehen werden. Für PKW- und LKW-Besitzer würden sich individuell höchst unterschiedliche Auswirkungen ergeben.
Wie der Rechnungshof weiter ausführt, bestehen aber auch beim derzeitigen Festsetzungs- und Erhebungsverfahren der Kraftfahrzeugsteuer noch Rationalisierungspotenziale. Bei den Kraftfahrzeugsteuerstellen der Finanzämter könnten rd. 22 der bisher 186,25 Personalstellen entfallen. Zur Realisierung dieses Einsparpotenzials sollte beispielsweise das Verfahren zur Steuerbegünstigung für Schwerbehinderte künftig vollständig von den Zulassungsbehörden abgewickelt werden. Der unzureichenden Besteuerungspraxis bei steuerbefreiten Anhängern sollte auf Vorschlag des Rechnungshofs durch die Einführung eines besonderen Zugmaschinenkennzeichens begegnet werden. Eine Entlastung aller beteiligten Verwaltungen ließe sich nach Auffassung des Rechnungshofs dadurch erreichen, dass den Finanzämtern eine beschränkte Abfragemöglichkeit auf die Daten der Zulassungsstellen und Meldebehörden ermöglicht werde.
Für den Bereich der Kraftfahrzeugsteuererhebung hat der Rechnungshof festgestellt, dass deren Kosten von rund 10,9 Mio. € jeweils zur Hälfte auf die Vollstreckungsstellen und die Finanzkassen entfallen. Eine Optimierung des Erhebungsverfahrens sei insbesondere dadurch zu erreichen, dass die Zulassung eines Kraftfahrzeugs künftig von der Teilnahme der Fahrzeughalter am Einzugsermächtigungsverfahren abhängig gemacht werde. Des Weiteren sollte Fahrzeughaltern mit Kraftfahrzeugsteuerrückständen die Zulassung eines Fahrzeugs verweigert werden. Der Rechnungshof empfiehlt, die hierfür bestehenden gesetzlichen Ermächtigungen auszuüben und - soweit erforderlich - die entsprechenden Rechtsgrundlage im Wege einer Gesetzesinitiative zu schaffen.