Schulleitungen an allgemein bildenden Schulen durch Schulassistenten von Verwaltungsroutine befreien
- Schulleiter/-innen sollten von ihren administrativ-organisatorischen Routinearbeiten entlastet werden und ihre Tätigkeiten auf die eigentlichen Leitungsaufgaben fokussieren
- Einführung von Schulassistenten gefordert
- Kleinstschulen aus wirtschaftlichen Gründen ganz aufgeben
- Vorschläge des Rechnungshofs kostenneutral umsetzbar
Karlsruhe/Stuttgart. „Die Schulleitungen an allgemein bildenden Schulen können ihren Kernauftrag, die Schule zu leiten und zu gestalten, unter den gegebenen Bedingungen allenfalls hinreichend, aber keineswegs optimal erfüllen. Es fehlt insbesondere an der angemessenen Balance zwischen den Führungsaufgaben und den administrativ-organisatorischen Tätigkeiten", konstatierte Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, bei der Vorstellung der Denkschrift 2003 vor Journalisten in Stuttgart. Nach Franks Worten könnte bei den allgemein bildenden Schulen die Leitung durch organisatorische Maßnahmen und durch die Einführung von Schulassistenten effizienter gestaltet werden. Vor allem könnten sich die Schulleitungen auf ihr eigentliches Kerngeschäft, die innere Schulentwicklung, konzentrieren. Die Vorschläge des Rechnungshofs ließen sich kostenneutral umsetzen.
Zu diesem Ergebnis kommt der Rechnungshof aufgrund einer E-Mail-gestützten Erhebung der aktuellen Situation der Schulleitung an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien. Hierzu wurden 470 Fragebögen ausgewertet und zahlreiche Interviews mit Schulleiter/-innen geführt.
Ausgehend von einer kritischen Analyse der von den Schulleitungen tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben, ist es nach Auffassung des Rechnungshofs vor allem wichtig, die Schulleiter/-innen von ihren administrativ-organisatorischen Routinearbeiten zu entlasten und ihre Tätigkeiten auf die eigentlichen Leitungsaufgaben zu fokussieren. Der Rechnungshof hält die Forderung vieler Schulleiter/-innen nach mehr Eigenverantwortung und Entscheidungsbefugnissen für berechtigt, denn mehr Eigenständigkeit könne dazu beitragen, die pädagogische Führung zu erleichtern und die innere Schulentwicklung zu verbessern.
Auch unter wirtschaftlichen Aspekten sei es nicht vertretbar, dass Schulleiter überwiegend Aufgaben wahrnehmen, die keine Leitungsaufgaben sind, und die Andere zum Teil besser und kostengünstiger erledigen könnten. So machen die meisten Schulleiter/-innen geltend, dass ihnen infolge der Belastung mit untergeordneten administrativen Aufgaben Zeit für wichtige Aufgaben fehle. Diese täglichen Schulverwaltungstätigkeiten nähmen ständig zu und forderten einen erheblichen Zeitaufwand. Die Effizienz der Verwaltungsabläufe sei unzureichend. Im Übrigen wünschten sich die befragten Schulleiterinnen und Schulleiter mehr Unterstützung durch das Kollegium, eine bessere Vorbereitung auf ihre Leitungsaufgaben sowie mehr Befugnisse und stärkere Eigenverantwortung.
Die Finanzkontrolleure halten es für erforderlich, die zahlreichen Verwaltungsaufgaben auf ihre Notwendigkeit kritisch zu überprüfen. Mit Hilfe der IuK-Technologie seien die Verwaltungsabläufe in den Schulen zu vereinfachen. Die Schulleitungen sollten durch Sekretariatskräfte und möglichst auch durch „Schulassistenten“ ausreichend unterstützt werden. Wünschenswert wäre ebenfalls ein verstärkter Service in administrativen Fragen durch die jeweils zuständige Schulverwaltungsbehörde. Generell sollten alle Möglichkeiten geprüft werden, die den Schulleitungen mehr Zeit für ihre Führungsaufgaben geben. Auch sollten künftige Schulleiter/-innen besser als bisher auf ihre neue Aufgabe vorbereitet und die Fortbildung für diese Zielgruppe intensiviert werden. Als wirtschaftliches Problem sehen die Finanzkontrolleure die Schulleitungen kleiner Schulen. Hier würde die Schulleitung kaum wirtschaftlich arbeiten, weil die Leitungstätiglkeit einen relativ hohen Grundzeitaufwand beanspruche. Der Rechnungshof fordert daher, die Kleinstschulen aus wirtschaftlichen Gründen ganz aufzugeben.
Die geforderte Konzentration der Schulleiteraufgaben auf Führungsfunktionen und die daraus resultierende Umschichtung administrativer Tätigkeiten kann nach Auffassung des Rechnungshofs - jedenfalls dann, wenn auch für kleine Schulen die aufgezeigten Konsequenzen gezogen werden - kostenneutral vollzogen werden.