Schuldenbremse hat sich in der Krise bewährt

  • Baden-Württemberg hat 2020 fast 11 Mrd. Euro neue Schulden gemacht
  • Steuereinnahmen stabilisieren sich zum Jahresende 2020
  • Erhebliche strukturelle Lücken für die Zeit ab 2022 sind noch zu decken

Karlsruhe/Stuttgart: „Die Schuldenbremse hat es Baden-Württemberg in der Krise ermöglicht, dringend benötigte Kredite aufzunehmen und so handlungsfähig zu bleiben. Die Schuldenbremse hat sich in der Krise bewährt. Jetzt geht es darum, ihre Vorgaben auch dauerhaft einzuhalten“, stellte der Präsident des Rechnungshofs Günther Benz anlässlich der Vorstellung der jährlichen Denkschrift am 19. Juli 2021 in Stuttgart fest.

Das Land hatte zum 1. Januar 2020 die bundesrechtliche Schuldenbremse in das Landesrecht übernommen. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, in bestimmten Notsituationen und zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen neue Kredite aufzunehmen. Bereits im März 2020 machte die Corona-Pandemie einen Nachtragshaushalt notwendig, mit einer Kreditaufnahme in Höhe von 5 Mrd. Euro. Der Gesetzgeber begründete diese Ausnahme von der Schuldenbremse mit der als Naturkatastrophe eingestuften Pandemie. Mit dem zweiten Nachtrag wurden im Spätjahr diese Kredite auf 7,2 Mrd. Euro erhöht und um eine konjunkturelle Kreditaufnahme von 6,4 Mrd. Euro im Doppelhaushalt 2020/2021 ergänzt. Damit stiegen die Landesschulden allein 2020 auf 56 Mrd. Euro.

„Der Rechnungshof begrüßt, dass sich die neue Landesregierung zur Schuldenbremse bekennt“, bemerkte Benz. Er warnte aber zugleich davor, den Rechtsrahmen der Regelung weit auszulegen. Die Ausnahmen zur Schuldenbremse auf Basis der Naturkatastrophe sind auf das absolut notwendige Maß zu begrenzen.

Zum Jahresende 2020 konnte das Land durch wieder anziehende Steuereinnahmen einen Kassenüberschuss von 3,2 Mrd. Euro ausweisen. Der Rechnungshof mahnte, diesen Spielraum als Alternative zu weiteren Notlagenkrediten im Nachtrag 2021 zu nutzen bzw. soweit der Überschuss zu einem Rechnungsüberschuss erwachse, diesen zur Tilgung der Corona-bedingten Kredite zu verwenden. Gleiches gelte, wenn zunächst für Corona-Maßnahmen verplante Mittel wieder frei würden. Die positive Entwicklung dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Mittelfristige Finanzplanung der Regierung ab 2022 noch jährliche Deckungslücken von 3,6 Mrd. Euro und mehr aufweise.