Rechnungshof: Weniger Studienplätze an Musikhochschulen
- Landesweit sollte es nicht mehr als 2.525 Studienplätze geben
- Zahl der Studierenden aus Nicht-EU-Staaten begrenzen
- Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer, Langzeitstudierende und berufsbegleitende Studiengänge einführen
Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof Baden-Württemberg empfiehlt, an den fünf baden-württembergischen Musikhochschulen insgesamt nur 2.525 Studienplätze anzubieten. Dies ist die Kernforderung einer Beratenden Äußerung zu den Musikhochschulen, die der Rechnungshof heute der Landesregierung und dem Landtag vorlegt. Mit der vorgeschlagenen Reduzierung der Kapazität um etwa ein Sechstel würde jene Anzahl von Studienplätzen wieder erreicht, die 1998 zwischen Landesregierung und Musikhochschulen vereinbart worden war, in den Folgejahren aber permanent überschritten wurde. Die jährlichen Ausgaben des Landes für den Betrieb der Musikhochschulen könnten so um 5 Mio. Euro auf 40,18 Mio. Euro gesenkt werden.
Nach den Feststellungen des Rechnungshofs gibt das Land pro Absolvent eines achtsemestrigen Bachelor-Studiengangs an der Musikhochschule 76.000 Euro aus. Unter allen Studiengängen an baden-württembergischen Hochschulen wird dieser Betrag nur von den medizinischen Studiengängen übertroffen. Für einen Masterstudiengang fällt ein Ausgabenvolumen von 28.000 Euro für vier Semester an.
Die Prüfung des Rechnungshofs hat ergeben, dass sich die Kosten pro Studienplatz bei gegebener Studienstruktur und Wahrung der hohen Qualität des Musikstudiums nicht nachhaltig reduzieren lassen. Eine Entlastung des Landeshaushalts ist deshalb nur durch eine Reduzierung der Anzahl von Studienplätzen möglich. Um dies zu erreichen, schlägt der Rechnungshof nicht vor, einen der Standorte zu schließen. Im Gegensatz zu Erwägungen in den Neunzigerjahren empfiehlt er nun eine gleichmäßige Reduzierung an jedem der fünf Standorte. Ausschlaggebend hierfür ist, dass eine Standortschließung nur langfristig umsetzbar wäre und die Musikhochschulen in den letzten Jahren jeweils eigene Schwerpunkte und ein besonderes Profil ihres Lehrangebots ausgebildet haben. Diese Form der Arbeitsteilung sollte weiter ausgebaut werden.
Der Rechnungshof benennt in seiner Beratenden Äußerung auch ein konkretes Potenzial für die Einsparung von Studienplätzen. Er kritisiert, dass die Musikhochschulen im landesweiten Durchschnitt mehr als ein Viertel ihrer Ausbildungskapazität für Studierende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union zur Verfügung stellen - besonders stark vertreten sind Südkorea, Japan, China und Taiwan. In einzelnen Fächern wird die Hälfte der Studienplätze von Studierenden aus Asien eingenommen, die sich aufgrund ihrer besseren Vorbildung bei den Aufnahmeprüfungen gegen einheimische Bewerberinnen und Bewerber durchsetzen.
„Es ist nicht ersichtlich, dass Landesregierung und Landtag diese Entwicklung, die sich in den letzten Jahrzehnten allmählich vollzogen hat, politisch gewollt haben. Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, dass Baden-Württemberg rund 10 Mio. Euro jährlich für eine unentgeltliche Ausbildung von Musikern aus Staaten mit hoher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausgibt.“ kommentiert der Präsident des Rechnungshofs Max Munding diesen Aspekt der Beratenden Äußerung.
Folgerichtig will der Rechnungshof die Zahl der vom Land finanzierten Studienplätze für Musikstudenten aus Staaten außerhalb der EU auf landesweit 345 begrenzen. Dies entspräche immer noch 13 Prozent der insgesamt vorgesehenen Studienplätze. Nicht betroffen von dieser Quote sind nach den Vorstellungen des Rechnungshofs sogenannte Bildungsinländer. Dies sind junge Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland ihre Hochschulreife erworben haben. Die Internationalität der Musikhochschulen wird durch den Vorschlag des Rechnungshofs nicht gefährdet.
Der Rechnungshof macht auch zum Thema Studiengebühren und -entgelte Vorschläge. Studierende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union sollten mit 2.000 Euro je Semester an den Kosten ihrer Studienplätze beteiligt werden. In derselben Höhe sollen Langzeitstudierende, die die Regelstudienzeit überschreiten, Gebühren bezahlen. Außerdem verlangt der Rechnungshof, berufsbegleitende und weiterbildende Studiengänge, insbesondere den sogenannten dritten Zyklus nach Bachelor und Master, mit kostendeckenden Studiengebühren zu belegen. Angesichts der hohen Qualität der gebotenen Ausbildungsleistung und der hohen Kosten, die für das Land mit jedem Studienplatz verbunden sind, sind diese Gebühren angemessen.
Im Gegenzug zu den vom Rechnungshof vorgeschlagenen Einsparungen sollten die Musikhochschulen weitgehende Verfügungsfreiheit über ihre Budgets erhalten. Eingeworbene Drittmittel und Einnahmen aus Spenden und Sponsoring könnten die Globalbudgets erhöhen. In diesem Zusammenhang hält es der Rechnungshof für denkbar, dass die Musikhochschulen zusätzliche Studienplätze für ausländische Studierende schaffen, die dann eben nicht aus Haushaltsmitteln finanziert werden.
Diese Vorschläge werden nach Ansicht des Rechnungshofs die Qualität der an den Musikhochschulen geleisteten Arbeit nicht gefährden. Schließlich stünden den Hochschulen pro Studienplatz künftig sogar mehr Mittel zur Verfügung als bisher. Dies schafft sogar Raum für weitere Qualitätsverbesserungen.
Anerkennung spricht der Rechnungshof den Musikhochschulen nicht nur wegen ihrer gelungenen Profilbildung aus, sondern er lobt auch die effiziente Verwaltung und den umfangreichen Beitrag zum regionalen Kulturleben an den fünf Standorten.