Rechnungshof weist den Vorwurf der „Kungelei“ entschieden zurück
- Verfahren zur parlamentarischen Beratung der jährlichen Denkschrift im Finanzausschuss seit langem üblich
- Verfahren ist transparent und wirkungsvoll
- Ähnliche Verfahrenspraxis auch in anderen Ländern
Der Rechnungshof weist den Vorwurf der Kungelei mit der Politik aufs Entschiedenste zurück. Die Vorbereitung der parlamentarischen Behandlung der jährlichen Denkschrift erfolgt nach einem Verfahren, das seit langem üblich ist. Danach unterbreitet der Rechnungshof zur Formulierung der Beschlüsse Vorschläge (Beschlussempfehlungen), die als Grundlage für die parlamentarische Beratung dienen und übermittelt diese an den Vorsitzenden des Finanzausschusses, die jeweiligen Berichterstatter sowie an die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen.
Das Verfahren, das auf hohe Transparenz angelegt ist, besteht im wesentlichen aus folgenden Schritten:
1. Zur Vorbereitung der Beratungen im Finanzausschuss erstellt der Rechnungshof Entwürfe von Beschlussempfehlungen für die Berichterstatter. Diese Empfehlungen enthalten die wesentlichen Konsequenzen, die aus dem jeweiligen Beitrag der Denkschrift nach Auffassung des Rechnungshofs zu ziehen wären. Hierbei werden die zuständigen Ressorts fachlich beteiligt. Damit sollen überflüssige Diskussionen über fachliche Detailfragen zwischen dem Rechnungshof und den Ministerien bei der späteren parlamentarischen Beratung im Finanzausschuss vermieden werden. Gleichzeitig soll ein möglicher Streitstoff zwischen Rechnungshof und Ministerien identifiziert werden. Bei Übersendung der Unterlagen an das Parlament wird ausdrücklich darauf hingewiesen, ob die Beschlussvorlage zwischen den Beteiligten strittig ist.
2. Der Rechnungshof hat in langjähriger Praxis gegenüber den Fraktionen angeboten, seine Beschlussempfehlungen in den finanzpolitischen Arbeitskreisen näher zu erläutern. Hiervon machten die Fraktionen unterschiedlich Gebrauch und gaben dem Rechnungshof Gelegenheit, seine Vorstellungen darzustellen. Auch die SPD-Fraktion nutzte in der Zeit der Großen Koalition dieses Angebot.
Ergeben sich aus diesen Erörterungen sachlich begründete Änderungen der vorgelegten Entwürfe, so werden die geänderten Beschlussvorlagen in die Beratungen des Finanzausschusses entweder durch den jeweiligen Berichterstatter oder die Fraktionen eingebracht. Damit werden solche Änderungen für jeden Abgeordneten erkennbar und nachvollziehbar.
3. Der Finanzausschuss berät auf der Grundlage der Empfehlungen des Rechnungshofs den jeweiligen Beitrag aus der jährlichen Denkschrift. Hierbei orientiert er sich in der Regel an der Vorlage des Rechnungshofs und gibt dem Plenum des Parlaments eine entsprechende Empfehlung.
4. Weder der Berichterstatter noch der Finanzausschuss sind an die Beschlussempfehlungen, die die Sicht des Rechnungshofs und die fachliche Einschätzung des jeweiligen Ressorts wiedergeben, gebunden. Die Ausschussmitglieder sind frei, über diese zu befinden. Der Rechnungshof gibt also nur Empfehlungen, die keinen rechtlichverbindlichen Charakter haben.
Dieses seit vielen Jahren praktizierte Verfahren tangiert die Neutralität des Rechnungshofs nicht. Es ist wirkungsvoll, da sich die parlamentarischen Gremien dadurch bei ihrer Beratung auf das Wesentliche konzentrieren können. In ähnlicher Weise verfahren nach Kenntnis des Rechnungshofs auch andere Landesrechnungshöfe.
Abschließend weist der Rechnungshof darauf hin, dass die Einbindung des Parlaments bei der Behandlung der Denkschrift eine Schlüsselfrage für seine Stellung, Wirkung und weitere Arbeit ist. Um zukünftig Diskussionen um das Verfahren zu vermeiden, hat Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs, in der letzten Sitzung des Finanzausschusses am 30.11.2000 vorgeschlagen, dass sich das Parlament hiermit nochmals auseinandersetzt.