Rechnungshof: Verwaltung der landwirtschaftlichen Flächenförderung kompliziert und teuer
- Land zahlte im Jahr 2006 Flächenprämien in Höhe von 585 Mio. € aus
- Antragsabwicklung verursachte dabei Kosten in Höhe von 55 Mio. €
- Landwirtschaft: Nur stark benachteiligte Gebiete fördern
- Programmvereinfachung und Konzentration auf Problemgebiete notwendig
Karlsruhe/Stuttgart: Die Auszahlung von Flächensubventionen durch das Land Baden-Württemberg ist an strenge Vorgaben der Europäischen Union (EU) gebunden. Das „Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)“ stellt hierbei hohe Anforderungen an die Genauigkeit und verwaltungstechnische Abwicklung der Förderprogramme. Werden bei Kontrollen fehlerhafte Auszahlungen festgestellt, hat dies gravierende finanzielle Auswirkungen für das Land. Für die Jahre 2003 bis 2005 mussten 4,7 Mio. € Strafzahlungen an die EU geleistet werden.
„Trotz der strengen europäischen Vorgaben sieht der Rechnungshof Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne schlankerer Verfahren“, so Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, bei der Vorstellung der Denkschrift 2008 vor Journalisten in Stuttgart. Seine Prüfer haben die Umsetzung des Verwaltungs- und Kontrollsystems unter die Lupe genommen, um das Risiko von Rückzahlungen an die Europäische Union zu vermindern und die hohen Verwaltungskosten des Landes für das Auszahlungsverfahren zu verringern.
Die Finanzkontrolleure unterbreiteten eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen: Zunächst forderten sie vom Land, die Programmvielfalt und die Zahl der Fördermaßnahmen zu reduzieren. Weiterhin sollten für die Kontrollen vermehrt Luft- bzw. Satellitenaufnahmen genutzt werden. Als wesentlich sieht der Rechnungshof auch eine moderne DV-Ausstattung an. Die Abwicklung der Förderanträge würde sehr vereinfacht, wenn mehr Anträge in elektronischer Form eingingen.
Gleichzeitig hat der Rechnungshof die Förderung nach der Richtlinie Ausgleichszulage Landwirtschaft untersucht. Das Programm wird von der Europäischen Union und dem Bund mitfinanziert und dient dazu, die landwirtschaftlichen Betriebe in solchen Gegenden zu fördern, die durch ungünstige Boden- und Klimabedingungen besonders benachteiligt sind. Damit soll den betroffenen Landwirten ein Anreiz gegeben werden, die Flächen weiter zu bewirtschaften, was auch dem Landschaftsschutz zugutekommt.
Ursprünglich war die Förderung in erster Linie für ausgesprochene Berggebiete, wie den Schwarzwald und die Schwäbische Alb, gedacht. Später wurde das Programm so ausgedehnt, dass inzwischen fast zwei Drittel der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg förderfähig sind.
„Es macht keinen Sinn, die immer knapper werdenden Finanzmittel nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen und dadurch in ihrer Wirkung ins Leere laufen zu lassen“, so Präsident Frank bei der Pressekonferenz. Er empfiehlt, die Förderung - wie ursprünglich vorgesehen - auf die stärker benachteiligten Gebiete zu konzentrieren. Damit könnten die Fördermittel wirkungsvoller eingesetzt, die Zahl der Antragsberechtigten verringert sowie der gesamte Verwaltungs- und Kontrollaufwand reduziert werden. Darüber hinaus fordern die Finanzkontrolleure, die Förderbedingungen deutlich zu vereinfachen und den Mindestauszahlungsbetrag auf 500 € festzusetzen. Schließlich sollten solche Personen nicht mehr bezuschusst werden, die aufgrund eines hohen Einkommens in einem außerlandwirtschaftlichen Beruf auf eine staatliche Förderung nicht angewiesen sind.