Rechnungshof übergibt Gutachten zur Ressourcensteuerung im Schulbereich
- Rechnungshof schlägt Jahresdeputate für Lehrkräfte vor
- Der Einsatz von Lehrern außerhalb des Unterrichts sollte zurückgeführt werden
Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof Baden-Württemberg hat gestern sein Gutachten zu Fragen der Ressourcensteuerung und zu Möglichkeiten zur Konsolidierung im Lehrkräftebereich dem Kultusministerium und dem Finanzministerium übersandt. Darauf wies der Präsident des Rechnungshofs, Günther Benz, am 15.06.2018 in Karlsruhe hin.
Die Landesregierung hat im Dezember 2016 den Rechnungshof um eine umfassende Prüfung zum Ressourceneinsatz in den Schulen gebeten. Im Mai 2017 hatte er vereinbarungsgemäß den beiden Ressorts erste Arbeitsergebnisse übermittelt. Zusammen mit dem Kultusministerium und dem Finanzministerium wurden weitere Themen, die vertieft werden sollten, festgelegt. Untersuchungsbereiche waren insbesondere der unterrichtsfremde Einsatz von Lehrkräften, die Regionale Schulentwicklung, der Einfluss der Schulgröße auf den Ressourcenbedarf sowie der landesweite Versorgungsgrad der Schulen mit Lehrkräften.
„Der Rechnungshof hat Empfehlungen ausgesprochen, die zu einer besseren Steuerung des Einsatzes von Lehrkräften führen, aber auch Ressourcen freisetzen würden“, erklärte der Rechnungshofpräsident. Beispielhaft nannte er eine Reduzierung der Sonderverwendung von Lehrern außerhalb des Unterrichts oder den Einsatz der Regionalen Schulentwicklung auch zur Steuerung und Konsolidierung des Lehrkräftebedarfs.
Die Einführung der Regionalen Schulentwicklung im Jahr 2014 sei mit dem Ziel verbunden gewesen, zu einer pädagogisch leistungsfähigen wie auch effizienten Schullandschaft zu kommen. Das System sei noch nicht lange genug im Einsatz, um es abschließend bewerten zu können. Die Richtung jedoch stimme. Allerdings sollte die Regionale Schulentwicklung stärker als bislang als ein Instrument der aktiven Gestaltung und Steuerung seitens der Kultusverwaltung und der Schulträger vor Ort genutzt werden. Größere Schulen, so auch die Gesetzesbegründung, seien in der Regel wirtschaftlicher zu unterhalten. Dies hätten die Erhebungen des Rechnungshofs bestätigt. Hier sieht der Rechnungshof durchaus Handlungsspielräume, ohne das Prinzip der zumutbaren Erreichbarkeit in Frage zu stellen. Beispielsweise könnten Gymnasien - so Benz -, die in unmittelbarer Nachbarschaft lägen, aber selbstständig organisiert seien, durchaus im Sinne einer besseren Ressourcennutzung zusammengelegt werden. Grundschulen seien bisher aus der Regionalen Schulentwicklung ausgenommen. Stelle man die Frage nach einer besseren Ressourcensteuerung, sollte auch die Einbeziehung dieses Bereichs in die Regionale Schulentwicklung geprüft werden, um auch hier Potenziale größerer Strukturen nutzen zu können.
Als generelle Erkenntnis aus dem Gutachtensprozess habe sich ergeben, dass in der Kultusverwaltung zahlreiche Daten erhoben würden. Es fehle aber noch an einer insgesamt abgestimmten Nutzung dieser Daten für die Steuerung des Ressourceneinsatzes. Das Kultusministerium müsse für valide und aufeinander abgestimmte Daten sorgen.
Außerdem griff der Rechnungshof erneut seinen Vorschlag aus dem Jahr 2002 auf und schlägt vor, die Unterrichtsverpflichtung nicht mehr wie bisher über ein Wochendeputat, sondern über Jahresdeputate zu definieren. Damit könnte eine Verbesserung des Unterrichtsverpflichtung erreicht werden, ohne die Arbeitszeit der Lehrkräfte zu erhöhen.
Erstmals hat sich der Rechnungshof auch mit der Frage befasst, ob der Versorgungsgrad mit Lehrkräften Einfluss auf den Bildungserfolg habe. Dies sei nach seinen Erkenntnissen nicht der Fall. Ein Vergleich von Versorgungsgrad und qualitativen Kennziffern habe keine signifikante positive Korrelation ergeben. „Mehr Lehrer führen nicht zwangsläufig zu besseren Ergebnissen“, so der Präsident des Rechnungshofs.
Anders als bei Denkschriften und Beratenden Äußerungen, die der Rechnungshof auch selbst veröffentlicht, geht das Gutachten zunächst nur an die Landesregierung, die darum ersucht hatte.