Rechnungshof trauert um Dr. Otto Rundel

  • Impulse des früheren Präsidenten wirken bis heute fort
  • Förderung von Nachwuchskräften war ihm immer ein großes Anliegen

Karlsruhe: Der Rechnungshof hat der Landesregierung und dem Landtag seine Beratende Äußerung

„Finanzierung des Integrierten Rheinprogramms und der EG-Wasserrahmenrichtlinie“

vorgelegt. Der Rechnungshof untersucht darin den Finanzbedarf für die Hochwasserschutzmaßnahmen des Integrierten Rheinprogramms und die gewässerökologischen Verbesserungen, die die europäische Wasserrahmenrichtlinie verlangt. Das Land Baden-Württemberg ist aufgrund vertraglicher bzw. gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, beide Maßnahmen umzusetzen. Der langfristige Finanzbedarf des Landes beläuft sich nach Berechnungen des Rechnungshofs für das Integrierte Rheinprogramm auf 450 Millionen Euro, für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf 250 Millionen Euro. „Die finanzielle Sicherstellung beider Projekte stellt eine große Herausforderung für den Landeshaushalt dar“, so der Präsident des Rechnungshofs Max Munding.

Bereits 1982 haben Frankreich und Deutschland vertraglich vereinbart, den Hochwasserschutz wiederherzustellen, der vor dem Ausbau des Oberrheins vorhanden war. Bis jetzt sind von den 13 in Baden-Württemberg geplanten und im Integrierten Rheinprogramm festgelegten Rückhalteräumen 3 einsatzbereit. Diese umfassen 40 Prozent des angestrebten Volumens. Der Rechnungshof hat die bisherigen Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten ausgewertet. Übertragen auf die noch ausstehenden Maßnahmen kommt Rechnungshofdirektor Armin-Hagen Berberich zu dem Ergebnis, dass bei gutem Ineinandergreifen eine Realisierung bis 2028 möglich und im Interesse des Hochwasserschutzes auch geboten ist. Dies setzt allerdings eine ausreichende und kontinuierliche Finanzierung voraus. Der Investitionsbedarf beläuft sich - Baupreissteigerungen über die Laufzeit eingerechnet - auf rund 1 Milliarde Euro. Da sich Bund und Land anteilig an dem Vorhaben beteiligen, muss das Land 450 Millionen Euro schultern. Die bisherigen Finanzierungsraten von 10 Millionen Euro jährlich reichen für den angestrebten Hochwasserschutz bei weitem nicht aus. Das Land muss vielmehr je nach Baufortschritt Tranchen von 20 bis 40 Millionen Euro pro Jahr einplanen und sicherstellen.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet das Land, einen guten ökologischen Zustand an Fließgewässern herzustellen. Schöpft das Land alle Verlängerungsmöglichkeiten der Wasserrahmenrichtlinie aus, müssen die Maßnahmen bis 2024 umgesetzt und die ökologischen Ziele bis 2027 erreicht sein. Ansonsten könnten dem Land Vertragsverletzungs- und Zwangsgeldverfahren seitens der Europäischen Union drohen.

Der Rechnungshof hat den Finanzbedarf für die Umsetzung der Richtlinie hochgerechnet. Er summiert sich einschließlich einer anteiligen Förderung der kommunalen Maßnahmen auf 250 Millionen Euro. Derzeit besteht eine Finanzierungslücke von jährlich 7,5 Millionen Euro. Diese wird unter Berücksichtigung von Baupreissteigerungen auf 12 Millionen Euro bis zum Ende der Umsetzungsfrist anwachsen. Diese Finanzierungslücke kann ohne eigene Haushaltsmittel des Landes durch zusätzliche Finanzierungswege geschlossen werden. Zum Beispiel könnten das Wasserentnahme-Entgelt teilweise dafür eingesetzt werden, die Betreiber von Stau- und Wehranlagen zur Finanzierung herangezogen und naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen nach Erlass der Ökokontoverordnung einbezogen werden.

Beide Großprojekte stellen eine langfristige Vorbelastung des Landeshaushalts und eine gewaltige Herausforderung für den Haushaltsgesetzgeber dar. Um diese Aufgaben zu bewältigen, ist es notwendig, konkrete und realistische Ablauf- und Finanzierungspläne zu erstellen und diese ständig zu aktualisieren. Unwirtschaftliche Verzögerungen sind zu vermeiden. Deshalb müssen Bau- und Finanzierungsperspektive kongruent gemacht, die Mittel für beide Projekte haushaltsrechtlich gesichert und über die Jahre kontinuierlich bereitgestellt werden.