Rechnungshof: Stiftung Naturschutzfonds sollte nach 40 Jahren zeitgerecht aufgestellt werden

  • Rechnungshof legt Beratende Äußerung „Stiftung Naturschutzfonds“ vor.
  • Die seit der Gründung unveränderte Organisation sowie die Tätigkeiten und Arbeitsabläufe der Stiftung sollten für eine zeitgerechte Stiftungsarbeit weiterentwickelt werden.
  • Die Stiftung sollte naturschutzrechtliche Ersatzzahlungen zügig für Projekte einsetzen. Ende 2016 betrug das Geldvermögen der Stiftung 25 Mio. Euro, davon waren 7 Mio. Euro nicht an Projekte gebunden.

Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof Baden-Württemberg hat den Aufbau und die Organisation, die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die Abwicklung von Förderverfahren der Stiftung geprüft. Die Ergebnisse hat er jetzt in seiner Beratenden Äußerung „Stiftung Naturschutzfonds“ zusammengefasst.

Die Stiftung Naturschutzfonds hat ihren Sitz beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Sie fördert Naturschutzprojekte. Stiftungsorgane sind der Stiftungsrat und der Geschäftsführer. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben mit den Erträgen aus der Grundausstattung. Darüber hinaus erhält sie Zuwendungen aus dem Landeshaushalt und aus der Privatlotterie Glücksspirale. Außerdem fließen der Stiftung aufgrund des Naturschutzgesetzes zweckgebundene naturschutzrechtliche Ersatzzahlungen zu.

Die Organisationsstruktur, die Tätigkeiten und Arbeitsabläufe sind seit der Gründung der Stiftung vor 40 Jahren nahezu unverändert. Dem Stiftungsrat gehören neben dem Umweltminister, der den Vorsitz im Stiftungsrat innehat, 42 weitere Mitglieder an. Vergleichbare Stiftungen mit ähnlichen Aufgaben in Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz haben mit 8 bis 13 Mitgliedern einen deutlich kleineren Stiftungsrat. Der Stiftungsrat entscheidet derzeit über jeden Förderantrag, unabhängig von der Höhe des Förderbetrags. Ein Budget, bei dem der Geschäftsführer bis zu einer bestimmten Fördersumme die Entscheidungsbefugnis hat, gibt es nicht.

Bis 2013 betrugen die naturschutzrechtlichen Ersatzzahlungen meist weniger als jährlich 1 Mio. Euro. Zwischen 2014 und 2016 sind diese kontinuierlich gestiegen. 2015 und 2016 erhielt die Stiftung 6,7 Mio. Euro bzw. 8,2 Mio. Euro Ersatzzahlungen. Ein großer Teil der Ersatzzahlungen wurde im Zusammenhang mit dem Bau von Windkraftanlagen oder infolge anderer Großprojekte, wie z.B. der „DB Neubaustrecke Wendlingen-Ulm“ oder dem Ausbau der „BAB 8“, geleistet. Die hohen Ersatzzahlungen haben dazu geführt, dass das Geldvermögen der Stiftung stetig zugenommen hat. Ende 2016 betrug das Geldvermögen der Stiftung 25 Mio. Euro. Die Ersatzzahlungen fließen nur schleppend und zeitversetzt in Förderprojekte von lokaler Bedeutung ab. Ende 2016 betrug das nicht an konkrete Projekte gebundene Geldvermögen der Stiftung 7 Mio. Euro.

Im Schnitt förderte die Stiftung in den vergangenen Jahren jährlich 50 Projekte. Sie schöpfte bei der Abwicklung der Förderverfahren die Möglichkeiten zur Vereinfachung der Verfahrensabläufe nicht aus. So führt sie grundsätzlich nach Abschluss des Förderprojekts eine aufwendige Belegprüfung durch, selbst wenn diese zuwendungsrechtlich nicht erforderlich ist. Die Bearbeitungsdauer der Förderanträge ist mit 12 bis 14 Monaten sehr lang.

Der Rechnungshof empfiehlt für die Stiftung organisatorische und strukturelle Veränderungen, die dem massiven Anstieg der Ersatzzahlungen, den heutigen Anforderungen im Naturschutz und Umweltschutz sowie geänderten Verwaltungsabläufen Rechnung tragen:

  • Große naturschutzrechtliche Ersatzzahlungen sollten vorrangig für von der Stiftung initiierte Großprojekte verwendet werden. Dabei sollte die Ausdehnung des betroffenen Naturraums und ggf. angrenzender Naturräume genutzt werden.
  • Die Förderverfahren der Stiftung sollten beschleunigt und der Verwaltungsaufwand reduziert werden.
  • Die Anzahl der Mitglieder des Stiftungsrats sollte deutlich verringert und ein hauptamtlicher Geschäftsführer bzw. eine hauptamtliche Geschäftsführerin bestellt werden.