Rechnungshof stellt im Landtag Denkschrift 2014 vor

  • Der Wegweiser zur Denkschrift 2014 bietet Ihnen eine Übersicht und wesentliche, knappe Informationen zu allen Denkschriftbeiträgen in der Reihenfolge der Druckfassung
  • Rechnungshof hält dauerhaften Verzicht auf neue Schulden schon 2014 für machbar

Karlsruhe/Stuttgart: Anlässlich der Vorstellung der Denkschrift 2014 des Rechnungshofs Baden-Württemberg am heutigen Montag in Stuttgart plädiert Präsident Max Munding für einen Verzicht auf neue Schulden schon in diesem Jahr. Angesichts der aktuell vergleichsweise hohen und noch nicht als Einnahme verwandten kassenmäßigen Überschüsse von 3 Mrd. Euro empfehle der Rechnungshof, auf die geplante Nettokreditaufnahme von 1,2 Mrd. Euro im Haushaltsjahr 2014 vollständig zu verzichten. Auch in den kommenden Jahren hält der Rechnungshof den Verzicht auf neue Schulden für machbar. So hätten sich seit der Aufstellung des Finanzplans 2020 unterschiedliche, für den Landeshaushalt positive Entwicklungen ergeben. Die Mai-Steuerschätzung mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 300 Mio. Euro ab 2015, das Bildungspaket der Bundesregierung vom 27. Mai mit der Übernahme des Landesanteils an den Bafög-Leistungen in Höhe von 71 Mio. Euro jährlich sowie zusätzlichen Mitteln für Kitas und Hochschulen und ein Urteil des EuGH zur Beamtenbesoldung ergäben weiteren finanziellen Gestaltungsspielraum. Allerdings seien für eine dauerhafte Konsolidierung des Landeshaushalts nicht unerhebliche Anstrengungen und strukturelle Entscheidungen erforderlich, die die Ausgaben dauerhaft mindern. Eine Vielzahl konkreter Einsparmöglichkeiten zeige der Rechnungshof in seiner aktuellen Denkschrift auf.

Beitrag Nr. 1:
Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für 2012 (S. 13 ff)
Land erzielte 2012 erneut Milliardenüberschuss
Der Landeshaushalt 2012 schloss mit 40,8 Mrd. Euro an Einnahmen und 39,4 Mrd. Euro an Ausgaben ab. Damit erzielte das Land einen kassenmäßigen Überschuss von 1,4 Mrd. Euro. Dieser Betrag steht dem Land jedoch nicht zur freien Verfügung. In der Gesamtbetrachtung sind die vom Parlament genehmigten Einnahmen und Ausgaben zu berücksichtigen, die noch nicht vollzogen wurden (sog. Haushaltsreste). In das Haushaltsjahr 2013 wurden 1,9 Mrd. Euro Ausgabereste und 1,5 Mrd. Euro Einnahmereste (fast ausschließlich offene Kreditermächtigungen) übertragen. Unter Berücksichtigung der Haushaltsreste des Vorjahres und der nach 2013 übertragenen Reste ergab sich 2012 ein rechnungsmäßiger Überschuss von 1,2 Mrd. Euro.

Beitrag Nr. 2:
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Landes 2004 bis 2013 (S. 19 ff)
Ausgaben für den Länderfinanzausgleich erreichten 2013 Höchststand
Das Steueraufkommen des Landes lag 2013 bei 30,1 Mrd. Euro. Insgesamt stiegen die Einnahmen des Landes im Haushaltsjahr 2013 um 4,8 Prozent, die Ausgaben um 4,5 Prozent. Im Zehnjahresvergleich seit 2004 lagen die Einnahmen zwar um durchschnittlich jährlich 0,4 Prozent über den Ausgaben. Das Land nahm in diesem Zeitraum allerdings 9,7 Mrd. Euro neue Kredite auf. Den größten Ausgabenblock mit 15,2 Mrd. Euro bilden die Personalausgaben. Die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich erreichten 2013 mit 2,9 Mrd. Euro ihren Höchststand.

Beitrag Nr. 3:
Landesschulden und Landesvermögen (S. 28 ff)
Erneute Kreditaufnahme lässt Schuldenstand weiter anwachsen
Das Land hat 2013 neue Schulden von 1,78 Mrd. Euro aufgenommen. Der Schuldenstand einschließlich der auf Dritte verlagerten Verpflichtungen betrug zum Jahresende 46,8 Mrd. Euro. Nach der Schuldenstandstatistik des Bundes lag die Pro-Kopf-Verschuldung 2013 in Baden-Württemberg bei 4.174 Euro je Einwohner. Das Land musste für seine Schulden im vergangenen Jahr 1,7 Mrd. Euro Zinsen aufwenden.

Beitrag Nr. 4:
Finanzplan 2020 (S. 37 ff)
Abbau des strukturellen Defizits bleibt eine Herausforderung
Nach dem von der Landesregierung beschlossenen Finanzplan 2020 (Stand 01/2014) zur Einhaltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse soll die Neuverschuldung stufenweise von 1.068 Mio. Euro 2015 bis auf 180 Mio. Euro 2019 zurückgeführt werden. Ab 2020 sollen keine neuen Schulden mehr gemacht werden. Der Rechnungshof sieht Risiken im Hinblick auf die Realisierung des Finanzplans 2020, insbesondere beim Vollzug der bereits beschlossenen Streichung von mehr als 11.300 Personalstellen bis 2019. Ein Teil der im Finanzplan vorgesehenen Maßnahmen wirkt punktuell und trägt nicht nachhaltig zur Konsolidierung bei.

Beitrag Nr. 5:
Teilung von Versorgungslasten bei Dienstherrenwechsel (S. 47 ff)
Rechnungshof bemängelt versäumte Versorgungslastenteilung bei Beamten
Der Rechnungshof bemängelt, dass das Land es in mehr als 60 Fällen versäumt hat, Pensionsansprüche gegen andere Länder und Dienstherren geltend zu machen. Dem Land steht für Beamte, die bei anderen Dienstherren tätig waren und einvernehmlich zum Land wechselten, eine finanzielle Beteiligung an den Pensionsausgaben zu. Diese Versorgungslastenteilung muss durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Dienststellen gegenüber den früheren Dienstherren eingefordert werden. Die Prüfung der Finanzkontrolle bringt dem Land nun zusätzliche Einnahmen von mehr als 13 Mio. Euro. Weitere 2 Mio. Euro hätten realisiert werden können, wenn die Beteiligung an den Versorgungslasten rechtzeitig mit dem jeweils abgebenden Dienstherrn abgestimmt worden wäre. Ferner ist beim LBV die Bearbeitung von Sachverhalten mit Versorgungslastenteilung zu optimieren.

Beitrag Nr. 6:
Meinungsumfragen des Staatsministeriums (S. 57 ff)
Landesregierung muss Umfragen auf ihren Aufgabenbereich begrenzen
Das Staatsministerium hat 2009 bis 2012 fünf Meinungsumfragen in Auftrag gegeben. Diese Umfragen sind zulässig, soweit die Inhalte zum Aufgabenbereich der Landesregierung gehören und im staatlichen Interesse liegen. Alle fünf Meinungsumfragen befassten sich mit zulässigen Themen. Vier Umfragen enthielten aber auch problematische Fragestellungen. Entscheidend für die Zulässigkeit von Meinungsumfragen ist, dass der jeweilige Fragehintergrund einen Bezug zu den Aufgaben der Landesregierung aufweist. Weiter ist auf eine klare Abgrenzung zur Parteiarbeit zu achten. Der Rechnungshof empfiehlt der Landesregierung daher, ihre Umfragen auf Regierungsaufgaben zu begrenzen und hat hierzu Abgrenzungskriterien vorgeschlagen.

Beitrag Nr. 7:
Das Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg (S. 62 ff)
Informatikzentrum soll kostendeckend arbeiten
Die Landesregierung hat auf Vorschlag des Rechnungshofs beschlossen, einen Landesbetrieb IT aufzubauen. Das Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg, das bei einem Benchmark einer Unternehmensberatung im Vergleich zu anderen öffentlich-rechtlichen Dienstleistern gut abschnitt, soll in diesen Landesbetrieb IT überführt werden. Bei einer Prüfung des bisherigen Informatikzentrums hat der Rechnungshof dennoch Optimierungspotenzial hinsichtlich der Aufbau- und Ablauf-Organisation festgestellt. Außerdem fordert der Rechnungshof, künftig alle Leistungen kostendeckend abzurechnen und damit weitgehend ohne Zuschüsse auszukommen. Ferner soll das Service Center Schulverwaltung vollständig in den neuen Landesbetrieb IT integriert werden. Um landesweit Kosten zu sparen, braucht es in den E-Government-Standards zudem stringente Vorgaben für die Infrastruktur der Bürokommunikation in den Behörden.

Beitrag Nr. 8:
Berufliche Schulen und duale Ausbildung (S. 71 ff)
Anzahl der einjährigen gewerblichen Berufsfachschulen reduzieren
Die Ausbildungsplatzsituation hat sich in den letzten Jahren tendenziell verbessert. Daher werden vorgeschaltete Vollzeitbildungsgänge immer weniger benötigt, um Ausbildungsplatzchancen zu erhöhen oder Leerzeiten zwischen Schule und Ausbildung zu überbrücken. Die durchschnittlichen jährlichen Kosten der Lehrkräfte je Schüler in den ein- und zweijährigen Berufsfachschulen sind mehr als doppelt so hoch als in der Berufsschule. Es wird keine durchgängige Anrechnung der in den Berufsfachschulen vermittelten beruflichen Grundbildung gewährt. Daher sollten die Kapazitäten der einjährigen gewerblichen Berufsfachschulen reduziert und eine Anrechnungspflicht wieder einführt werden. Der durch den Besuch der zweijährigen Berufsfachschule angestrebte mittlere Bildungsabschluss kann durch gleichwertige und teilweise kostengünstigere Alternativen erworben werden. Die Ausbildungsbetriebe sollten die in der zweijährigen Berufsfachschule vermittelte berufliche Grundbildung anerkennen.

Beitrag Nr. 9:
Personalplanung in der Justiz (S. 78 ff)
Personalüberhänge in der Justiz abbauen
Das Land führt bis 2018 eine Strukturreform der Grundbuchämter und eine Notariatsreform durch. Beide Reformen führen zu einem Personalüberhang von 1.131 Stellen. Auf Servicekräfte entfallen mit 946 Stellen 80 Prozent des entstehenden Überhangs. Soweit diese Servicekräfte nicht zu den künftig freien Notaren überwechseln oder ausscheiden, sind sie primär bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften unterzubringen. Dort besteht aber bereits ein Überhang von mindestens 241 Servicekräften. Der Rechnungshof hat bei seinen Untersuchungen einen weiteren Personalüberhang von 91 Servicekräften festgestellt. Er fordert daher, bereits im Staatshaushaltsplan 2015/2016 mit dem Stellenabbau zu beginnen. Der vom Justizministerium erst für die Zeit nach 2018 geplante Personalabbau würde zu vermeidbaren Personalkosten von jährlich bis zu 32 Mio. Euro führen. Die Notariatsreform verursacht schon ohne diesen Personalüberhang ein jährliches Defizit von 60 Mio. Euro.

Beitrag Nr. 10:
Geldauflagen in Strafverfahren (S. 86 ff)
In Strafverfahren sollten mehr Geldauflagen in die Staatskasse fließen
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg weisen dem Staat, justiznahen Einrichtungen und gemeinnützigen Einrichtungen jährlich Geldauflagen von 20 Mio. Euro zu. Der Anteil der Geldauflagen, die an die Staatskasse zu bezahlen waren, lag in Baden-Württemberg mit 24 Prozent deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 41 Prozent. Auch innerhalb Baden-Württembergs bestehen zwischen den Gerichten und Staatsanwaltschaften erhebliche Unterschiede in der Zuweisungspraxis. Der Rechnungshof schlägt vor, den Staatsanteil an den Geldauflagen deutlich zu erhöhen. Die Richter und Staatsanwälte sollten regelmäßig über die Zuweisungspraxis informiert werden. Die Richter entscheiden bei ihren Zuweisungen in richterlicher Unabhängigkeit. Für die Staatsanwälte gelten bundeseinheitliche Richtlinien.

Beitrag Nr. 11:
Dienstreisemanagement des Landes (S. 93 ff)
Weiteres Einsparpotenzial von 4,6 Mio. Euro beim Dienstreisemanagement
Das Land hat sein Dienstreisemanagement auf Empfehlung des Rechnungshofs weitgehend beim LBV zentralisiert und auf ein elektronisches Workflow-Verfahren umgestellt. Das Verfahren hat die Erwartungen erfüllt, nun lassen sich weitere Personaleinsparungen realisieren. Beim LBV sind 29,5 Stellen der eigentlich für die Abwicklung von Dienstreisen vorgesehenen Stellen bereits heute nicht besetzt oder werden anderweitig verwendet. Darüber hinaus hat der Rechnungshof einen zusätzlichen Personalüberhang von 27,5 Stellen ermittelt. Weitere 30 Stellen können langfristig eingespart werden, wenn auch die weiteren Organisations- und Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofs umgesetzt werden. Soweit Dienststellen noch dezentral abrechnen, sollen diese ihre Abrechnungsaufgaben auf das LBV übertragen. Das Justizministerium hat für seinen Geschäftsbereich bereits angekündigt, dem zu folgen.

Beitrag Nr. 12:
Zuwendungen für die Baumaßnahme „Innovationszentrum Batterietechnologie“ des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (S. 104 ff)
Gefahr der Rückzahlung von EU-Mitteln
Das damalige Wirtschaftsministerium bewilligte aus EU- und Landesmitteln eine Zuwendung von 3,8 Mio. Euro für den Bau eines Laborgebäudes des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung. Dabei nahm es das Risiko von Finanzkorrekturen durch die EU wegen Regelverstößen hin. So gewährte das Ministerium einen erhöhten Fördersatz, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen. Es war ihm bereits vor seiner Bewilligung bekannt, dass der Zuwendungsempfänger bei der Vergabe der Architektenleistung gegen die einschlägigen Vergabevorschriften verstoßen hatte. Trotzdem erkannte es diese Kosten an. Ferner akzeptierte und bewilligte das Ministerium die Mehrkosten für zusätzliche Maßnahmen, die eine eventuell spätere Aufstockung des Laborgebäudes ermöglichte. Drei Monate später lehnte es den Antrag für eine Aufstockung ab. Über die Förderung des Neubaus hinaus, beteiligt sich das Land durch die institutionelle Förderung des Zentrums auch an den Finanzierungskosten mit bis zu 300.000 Euro, die vermeidbar waren. Der Rechnungshof stellte fest, dass nicht alle Anstrengungen unternommen wurden, Regelverstöße und damit Finanzkorrekturen der EU zu vermeiden. Er hat vorgeschlagen, EU-Anforderungen nicht durch nationale Regelungen zu verschärfen.

Beitrag Nr. 13:
Förderung der beruflichen Ausbildung (Investitionen) (S. 109 ff)
Förderentscheidungen an den tatsächlichen Auslastungswerten orientieren
Land und Bund fördern die Modernisierung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten im Wege der Mittelstandsförderung. Zu den Fördervoraussetzungen gehört eine bestimmte Auslastung der Berufsbildungsstätten, die der Bund auf 75 Prozent festgelegt hat. Ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Auslastung ist die Zahl der Plätze je Kurs. Dabei wird nicht die Zahl der tatsächlich verfügbaren Plätze, sondern eine fiktive Mindestplatzzahl verwendet. Einen weiteren Faktor bilden die berücksichtigten Jahresstunden. Diese werden insgesamt nur mit 40 Wochen einbezogen, obwohl die Einrichtungen an mehr Wochen geöffnet sind. Werden statt der theoretischen Mindestkapazität je Kurs die tatsächlich vorhandenen Werkstattplätze und die tatsächlich genutzten 46 Jahreswochen zugrundegelegt, ist die Auslastung der Kurse in vielen Fällen sehr schlecht. Dem Ministerium fehlen Daten über die Belegung der Kurse und somit auch die Grundlagen für die Entscheidung über die Struktur der Angebote. Deshalb empfiehlt der Rechnungshof, landesweit die tatsächliche Auslastung nach Fächern zu erfassen. Förderentscheidungen über die Weiterentwicklung der Struktur der Bildungseinrichtungen und über einzelne Fördermaßnahmen müssen auf dieser Basis getroffen werden.

Beitrag Nr. 14:
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in Kehl (S. 115 ff)
Institutionelle Landesförderung beenden
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) in Kehl wurde von deutschen und französischen Verbraucherorganisationen 1993 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es soll Verbraucher grenzüberschreitend informieren und beraten. Das Land förderte den Verein von Beginn an sowohl institutionell, als auch projektbezogen. Die institutionelle Förderung des Landes betrug zuletzt 100.000 Euro jährlich. Die Europäische Union richtete 2005 europäische Verbraucherzentren in den jeweiligen Mitgliedstaaten ein. Dem Verbraucherzentrum Kehl wurden die Aufgaben der europäischen Verbraucherzentren Deutschland und Frankreich übertragen. Europäische Union und Deutschland finanzieren das ZEV seitdem je zur Hälfte. Damit ist die institutionelle Förderung durch das Land nicht mehr notwendig. Das Land sollte die Förderung einstellen.

Beitrag Nr. 15:
Förderung einer nachhaltigen Waldwirtschaft (S. 119 ff)
Förderprogramm erzeugt Mitnahmeeffekte und hohe Verwaltungskosten
Mit der Förderung einer nachhaltigen Waldwirtschaft sollen die Waldbestände ökologisch und ökonomisch leistungsfähiger werden. Allerdings besitzt die geprüfte Förderung der Jungbestandspflege nahezu keinen Einfluss. Diese Maßnahme ist vielmehr bei Kommunal- und Großprivatwaldbesitzern bereits Bestandteil der normalen Waldbewirtschaftung. Die gewährte Förderung führt also zu erheblichen Mitnahmeeffekten. Zudem verursacht das Förderverfahren durch zeitaufwendige Prozesse mit intensiven Kontrollen bei oft niedrigen Förderbeträgen hohe Verwaltungskosten. Der Rechnungshof empfiehlt daher, die Förderung von Jungbestandspflegen für Kommunal- und Großprivatwaldbesitzer einzustellen. Dadurch würden jährlich 1,1 Mio. Euro eingespart. Zudem muss das Verfahren vereinfacht werden. Hierbei sollten insbesondere die Kontrollen bei nicht EU-kofinanzierten Maßnahmen reduziert werden.

Beitrag Nr. 16:
Förderprogramme des Landes im Energiebereich (S. 125 ff)
Förderprogrammen im Energiebereich fehlt wirksame Erfolgskontrolle
Drei spezielle Förderprogramme im Energiebereich – aufgelegt durch das frühere Wirtschaftsministerium und inzwischen in der Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – unterstützen Demonstrationsvorhaben, Bioenergiewettbewerbe und Bioenergiedörfer. Die Untersuchung des Rechnungshofs zeigt, dass die Förderverfahren fehleranfällig sind und der Verwaltungsaufwand hoch ist. Zudem enthalten die Zuwendungsbescheide keine definierten Zielwerte. Erfolgskontrollen sind somit nicht möglich. Bislang durchgeführte Evaluierungen untersuchten nicht die Wirksamkeit und Notwendigkeit der einzelnen Förderprogramme. Einige geprüfte Vorhaben mit einem Fördersatz von weniger als 4 Prozent wären auch ohne Landesförderung durchgeführt worden. Der Rechnungshof regt an, solche Förderprogramme einzustellen. Insgesamt sind Förderungen im Bereich Energie- und Klimaschutz untereinander abzustimmen und in das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept aufzunehmen.

Beitrag Nr. 17:
Umgang der Steuerverwaltung mit den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen (S. 130 ff)
Unzureichende Nutzung der Daten aus den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen führt zu hohen Steuerausfällen
Seit 2004 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer in elektronischer Form an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Eine vollständige und weitgehend automatische Auswertung dieser Daten könnte es ermöglichen, Fälle zu erkennen, in den Arbeitnehmer ihrer Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht nachgekommen sind. Dies würde sich insbesondere in Fällen mit Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel dem Kurzarbeitergeld, auswirken. Allein hier schätzte der Rechnungshof die bisher nicht festgesetzte Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2010 auf insgesamt 24 Mio. Euro. Es gilt deshalb, die IT-Verfahren zu verbessern und die vorhandenen Lohnsteuerdaten konsequent zu nutzen.

Beitrag Nr. 18:
Auswertung von gewerblichen ESt4B-Mitteilungen bei natürlichen Personen (S. 137 ff)
Fehlende Automatisierung bei den Finanzämtern kostet Zeit und Geld
Mehr als 100 Mitarbeiter der Finanzämter sind damit beschäftigt, Mitteilungen anderer Stellen der Steuerverwaltung über gewerbliche Beteiligungseinkünfte auszuwerten. Bei der Übertragung ausgedruckter elektronischer Daten in die IT-Systeme der Steuerverwaltung entstehen immer wieder Fehler. Eine Untersuchung von 1.000 Steuerbescheiden hat zur Beanstandung jedes zehnten Bescheids geführt und ein Fehlervolumen von 844.000 Euro festgestellt. Prüfungen bei den Finanzämtern in den Geschäftsjahren 2008 bis 2013 ergaben weitere 1.120 Beanstandungen mit einem Fehlervolumen von 18,7 Mio. Euro. Der Rechnungshof empfiehlt deshalb zum wiederholten Male, den bestehenden Medienbruch in der Bearbeitung zu beseitigen, die Auswertung der Mitteilungen zu automatisieren und die Arbeitsqualität dadurch zu steigern.

Beitrag Nr. 19:
Umgang der Steuerverwaltung mit Rentenbezugsmitteilungen (S. 142 ff)
Fehleranfällige Verfahren zur Renten-Besteuerung
Optimieren lässt sich aus Sicht des Rechnungshofs die Praxis der Rentenbesteuerung. In den geprüften Stichproben des Veranlagungszeitraums 2011 waren 63 Prozent der Steuererklärungen mit Rentenbezug fehlerhaft ausgefüllt. Zwar können die Finanzämter 99 Prozent dieser Erklärungsfehler nachträglich und ohne Rücksprache mit dem Steuerpflichtigen selbst korrigieren, der dafür notwendige Abgleich mit den elektronischen Daten der Rentenbezugsmitteilungen verursacht jedoch einen hohen personellen Mehraufwand. Vermeidbar wäre diese kostenträchtige Nachbearbeitung, wenn fehlende und unzutreffende Angaben in den Steuererklärungen durch die Werte der Rentenbezugsmitteilungen automatisch ergänzt bzw. ersetzt werden würden. Darüber hinaus wäre es rechtspolitisch angebracht, die Rentenversicherungsträger zu verpflichten, diese Daten auch ihren Versicherten für deren Steuererklärungen zur Verfügung zu stellen.

Beitrag Nr. 20:
Projektsteuerung bei Hochbauvorhaben des Landes (S. 149 ff)
Externe Projektsteuerung bei Bauvorhaben hinterfragen
Die qualitativen Anforderungen an Baumaßnahmen steigen zusehends durch erhöhte technische Standards im Brand- und Arbeitsschutz, eine rasant zunehmende IT-Vernetzung und durch verschärfte Verordnungen zum Klimaschutz. Die Verzahnung dieser Anforderungen sowie ein seit Jahren steigender Baupreisindex haben es in den letzten Jahren immer schwieriger gemacht, bei komplexen Hochbauvorhaben Kosten, Termine und Qualitäten einzuhalten. Um diese sicher zu stellen, schlossen das Land bzw. Einrichtungen oder Gesellschaften des Landes Beraterverträge mit Projektsteuerern ab. Projektsteuerer sollen den Bauherrn frühzeitig, unabhängig und objektiv über den Fortschritt der Kosten, Termine und Qualität am Bau informieren. In mehreren aktuellen Prüfungen stellte der Rechnungshof jedoch fest, dass sich Bauvorhaben trotz der Einschaltung von Projektsteuerern deutlich verteuerten, die Bauzeiten nicht eingehalten wurden oder die Qualität am Bau nicht den Pflichtenheften entsprach. Vor diesem Hintergrund stellt der Rechnungshof grundsätzlich in Frage, ob das Land oder Einrichtungen des Landes externe Projektsteuerer benötigen und unter welchen Voraussetzungen eine Beauftragung ausnahmsweise wirtschaftlich sein kann. Dies gilt insbesondere, da die Steuerung von Bauvorhaben zur Bauherrenfunktion und damit zum Kerngeschäft einer staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung gehört und deshalb durch diese selbst zu leisten sein müsste.

Beitrag Nr. 21:
Wartung und Prüfung von Aufzügen in Landesgebäuden (S. 156 ff)
Mehr Wettbewerb bei Wartungsaufträgen könnte 0,5 Mio. Euro jährlich sparen
Das Land ist Eigentümer und Betreiber von 1.250 Aufzügen in Landesgebäuden ohne Berücksichtigung der Universitätsgebäude. Die Wartung und Prüfung der Anlagen wird durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau veranlasst und kostet 1,7 Mio. Euro je Jahr. Die Wartungsverträge haben mitunter Laufzeiten von mehr als 25 Jahren und werden zu selten neu ausgeschrieben. Auch bei der Vergabe der wiederkehrenden Prüfungen, die früher dem TÜV-Monopol unterlagen, muss mehr Wettbewerb stattfinden. Bei der Sicherstellung der Notrufaufschaltung sind bereits erste richtige Schritte unternommen worden, die aber noch landesweit Schule machen sollten. Durch wiederkehrende gebündelte Ausschreibung und mehr Wettbewerb könnten jährlich 0,5 Mio. Euro eingespart werden.

Beitrag Nr. 22:
Zusätzliche Ausrüstung von Streckenbeeinflussungsanlagen an A 8 und A 81 (S. 159 ff)
Land investiert über 1 Mio. Euro in nutzlose Verkehrszeichen an Autobahnen
Das Land hat seit 2007 an der A 8 und der A 81 jeweils eine Streckenbeeinflussungsanlage mit 45 beziehungsweise 33 Anzeigetafeln errichtet. Ziel der Investition war es, an die jeweilige Verkehrs- und Gefahrensituation angepasste Anzeigen quer über die Bundesautobahnen möglich zu machen. Jedoch ist weder im Vorfeld Bedarf und Nutzen des Systems untersucht worden, noch ist bis heute ein Mehrwert der Anlagen erkennbar. Insbesondere bemängelt der Rechnungshof, dass das Land die Investitionssumme von rund 1 Mio. Euro nun selbst tragen muss – obwohl eigentlich der Bund für Maßnahmen an den Autobahnen zuständig ist. Dieser lehne jedoch eine Übernahme der Kosten ab, da er keinen „Mehrgewinn“ sieht und zusätzlich negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit befürchtet.