Rechnungshof sieht Optimierungspotenziale bei der Zulassung von Studierenden und der Studierenden- und Prüfungsverwaltung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften

  • Eine aufwendige Organisationsuntersuchung des Rechnungshofs zeigt Optimierungspotenziale an den Hochschulen auf
  • Landesweit sind jährliche Einsparungen in Millionenhöhe möglich
  • Digitalisierung der Verfahren und Zentralisierung der Organisation sind die wichtigsten Erfolgsfaktoren
  • Der Rechnungshof fordert die Weiterentwicklung des Dialogorientierten Serviceverfahrens bei der Hochschulzulassung

Karlsruhe/Stuttgart: „Mit seinen Organisationsuntersuchungen will der Rechnungshof an den Hochschulen des Landes einen Organisationsentwicklungsprozess anstoßen, der im Ergebnis Einsparungen in Millionenhöhe ermöglichen kann, ohne Qualität und Kundenorientierung zu gefährden.“ - Mit diesem Fazit fasste der Präsident des baden-württembergischen Rechnungshofs Günther Benz am Montag in Stuttgart das Ziel und das Ergebnis zweier aufwendiger Prüfungen an den baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften zusammen.

Dabei hatte der Rechnungshof das Verfahren und den Personaleinsatz bei der Zulassung von Studierenden, bei der Verwaltung der Studierenden über die gesamte Studienzeit und bei der Verwaltung der Hochschulprüfungen untersucht. Die Untersuchung zeigte auf, dass sich die Effizienz der Verwaltungsorganisation und der Verwaltungsverfahren an den einzelnen Hochschulen stark unterscheidet. Während einzelne Hochschulen bei der Organisationsentwicklung bereits weit fortgeschritten sind und dadurch ihren Aufwand je Student erfolgreich begrenzt haben, arbeiten andere Standorte noch sehr traditionell, das heißt mit dezentralen Strukturen und ohne die Möglichkeiten moderner Digitalisierung zu nutzen.

Der Rechnungshof schlägt - differenziert nach Aufgabenbereichen - vor, dass sich alle Hochschulen jeweils an den Vorgehensweisen der jeweils besten und zweitbesten Hochschulen orientieren und die sichtbar gewordenen Optimierungspotenziale nutzen. Keine der geprüften Hochschulen ist perfekt, sodass an allen Standorten jährliche Personalkosteneinsparungen in sechsstelliger Größenordnung zu erzielen sind, wenn die Hochschulen ihre Organisation nach Möglichkeit stärker zentralisieren und die Verfahren digitalisieren. Zusätzlich schlägt der Rechnungshof Verfahrensschritte vor, auf die die Hochschulen künftig ganz verzichten sollten (z. B. die automatische Erteilung von Zwischenzeugnissen oder die Rückstufung von Studierenden).

Bei der Zulassung von Studierenden lobt der Rechnungshof das bundesweit eingesetzte Dialogorientierte Serviceverfahren und schlägt eine Weiterentwicklung dieses Verfahrens vor, das von der Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund betreut wird und dafür sorgt, dass jeder Studienbewerber nur eine möglichst passgenaue Zulassung bekommt. Der Rechnungshof regt an, dass künftig möglichst alle Studiengänge in dieses bewerberfreundliche und effiziente Verfahren einbezogen werden.

Die geprüften Hochschulen gehen sehr offen und kooperativ mit den Feststellungen des Rechnungshofs um und haben zugesagt, die Optimierungspotenziale möglichst zügig umzusetzen.