Rechnungshof sieht erheblichen Verbesserungsbedarf beim Planen, Herstellen und Pflegen von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen im Straßenbau

  • Lange Planungsphasen erfordern kostenaufwendige Überarbeitungen
  • Kompensationsmaßnahmen verlieren durch ungenügende Pflege ihre Funktion
  • Pflege- und Funktionskontrollen finden nicht statt

Karlsruhe/Stuttgart: Durch europäisches und deutsches Recht haben die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in den letzten Jahren ein bedeutenderes Gewicht erhalten. Der Aufwand für die Planung von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe bei Straßenbauvorhaben ist deutlich gestiegen. Auch bei der Umsetzung sowie bei der Pflege von Kompensationsmaßnahmen werden wesentlich höhere Maßstäbe angelegt.

In einer Beratenden Äußerung an die Landesregierung und den Landtag empfiehlt der Rechnungshof umfangreiche Verbesserungsmöglichkeiten.

Das Land ist verpflichtet, Kompensationsmaßnahmen herzustellen und zu unterhalten. Dazu gehören auch Pflege- und Funktionskontrollen. Die Regierungspräsidien planen und realisieren die Kompensationsmaßnahmen. Den Straßenmeistereien der Land- und Stadtkreise wird die Pflege mit Mitteln des Landes dauerhaft übertragen.

Lange Planungsphasen im Straßenbau haben zur Folge, dass umweltfachliche Erhebungen wiederholt werden müssen. Die Suche und Auswahl geeigneter Kompensationsflächen ist zeitaufwendig. Konzepte müssen mehrfach überarbeitet werden. Die Möglichkeiten zur Nutzung des Ökokontos werden zurzeit von der Straßenbauverwaltung erprobt. Um die Flächenverfügbarkeit zu vergrößern, empfiehlt der Rechnungshof, Kompensationsplanungen verstärkt in Fachplanungen des Naturschutzes einzubinden.

Nach den Erhebungen des Rechnungshofs wurden zwischen 2005 und 2013 den Land- und Stadtkreisen 120 ha Kompensationsflächen zur Pflege übertragen. Davon werden 42 ha vom Straßenbetriebsdienst selbst und 78 ha in dessen Auftrag zum Beispiel von Landwirten und Lohnunternehmen unterhalten. Mangelhafte Pflege wurde festgestellt, weil den Betriebsdiensten der Land- und Stadtkreise die notwendigen Informationen nicht zur Verfügung gestellt wurden. Teilweise fehlt es aber auch den Betriebsdiensten am Bewusstsein, dass sie für den ordnungsgemäßen Zustand der Kompensationsflächen verantwortlich sind.

Die im Straßenkompensationsflächenkataster erfassten Daten sind oft unvollständig. Die Straßenbauverwaltung des Landes hat keinen Überblick darüber, was es kostet, die Kompensationsmaßnahmen zu pflegen, da die Land- und Stadtkreise jährliche Pau-schalen für den betrieblichen Unterhalt der Landesstraßen erhalten

Der Rechnungshof kritisiert, dass das Land Arbeitsabläufe zwar geregelt hat, diese je-doch oft nicht eingehalten werden. Es ist wirtschaftlich nicht zu vertreten, dass Kompensationsmaßnahmen mit großem Aufwand hergestellt werden und durch mangelnde Pflege ihre Funktion verlieren. Das Land muss dann die Wiederherstellung bezahlen, so der zuständige Rechnungshofdirektor Armin-Hagen Berberich. Um dies zu vermeiden muss das Land sicherstellen, dass die Land- und Stadtkreise Pflege- und Funktionskontrollen systematisch durchführen.