Rechnungshof sieht erheblichen Reformbedarf an der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
- Personalstruktur und Organisationsstruktur sollten verändert werden
- Studium und Lehre sollten inhaltlich weiterentwickelt werden
- Die Haushalts- und Wirtschaftsführung sollte optimiert und die Drittmitteleinnahmen erhöht werden
Karlsruhe/Stuttgart: „Die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe hat es über viele Jahre versäumt, grundlegende Reformen anzugehen. Dies führte zu Vakanzen bei den Professuren, aufwendigen Berufungsverfahren und zurückgehenden Studierendenzahlen. Um den Bestand der Hochschule weiterhin sicherzustellen, sollte der im Jahr 2016 begonnene Weg der Professionalisierung der Administration verstetigt sowie Studium und Lehre grundlegend reformiert werden.“ Dieses Fazit zog Präsident Günther Benz bei der Vorstellung der Denkschrift des Rechnungshofs in Stuttgart.
Der zuletzt von der Hochschule für Gestaltung erstellte Struktur- und Entwicklungsplan umfasste die Jahre 2013 bis 2017. Seither ist es der Hochschule nicht gelungen, einen neuen Struktur- und Entwicklungsplan aufzustellen. Der Rechnungshof stellt heraus, dass diese Aufgabe nun unverzüglich anzugehen ist, um die Basis für Reformen und die inhaltliche Neuausrichtung zu schaffen.
Kritisch bemerkt der Rechnungshof, dass sich die an der Hochschule für Gestaltung praktizierte Befristung von Professorenstellen nicht bewährt hat. Die Befristung verursacht einen hohen Mehraufwand. Zudem beeinträchtigt der häufige personelle Wechsel die notwendige Kontinuität an der Hochschule. Der Rechnungshof schlägt daher vor, künftig in größerem Umfang Dauerprofessuren einzurichten. Bei den in Teilzeit beschäftigten Professoren hält der Rechnungshof einen Beschäftigungsumfang von mindestens zwei Dritteln für notwendig.
Bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung stellte der Rechnungshof fest, dass die Hochschule für Gestaltung Werk- und Honorarverträge vereinbart hatte, ohne ausreichend zu prüfen, ob überhaupt die Voraussetzungen hierfür vorlagen. Den Vergaberahmen für Leistungsbezüge der Professoren hält der Rechnungshof für überdimensioniert. Pro Professur liegt der maßgebliche Wert um 2.800 Euro über dem vom Finanzministerium für andere Kunsthochschulen festgesetzten Wert. Das Wissenschaftsministerium sollte den Vergaberahmen an die vom Finanzministerium definierten Vorgaben anpassen. Als bedenklich erachtet der Rechnungshof auch den Rückgang der Drittmitteleinnahmen der Hochschule in den vergangenen Jahren und regt an, dass die Hochschule künftig wieder mehr Drittmittel einwerben sollte.
Weiteren Optimierungsbedarf sieht der Rechnungshof bei Studium und Lehre: „In allen Studiengängen ging die Zahl der Studierenden zurück und auch die Zahl der Studienbewerber war rückläufig“, betont Präsident Günther Benz. Die durchschnittliche Studiendauer liegt in den Diplomstudiengängen zwischen 14,2 und 18,6 Semestern und im Magisterstudiengang bei 16,4 Semestern und damit weit über der Regelstudienzeit von 9 Semestern. Die Hochschule ist daher gefordert, Maßnahmen zur Verringerung der Studiendauer konsequent umzusetzen. Das Studierendenmarketing und die öffentliche Sichtbarkeit der Hochschule für Gestaltung sollten verbessert werden. Zudem sollte die Hochschule die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudienabschlüsse prüfen, da sich die Diplom- und Magisterstudienabschlüsse als Hindernis bei der Gewinnung neuer Studierender erwiesen haben.
Obwohl schon die Gründungskonzeption eine enge Kooperation zwischen der Staatlichen Hochschule für Gestaltung und dem Zentrum für Kunst und Medien vorsah, ist diese Zusammenarbeit nach Auffassung des Rechnungshofs immer noch unzureichend. Der Rechnungshof schlägt deshalb vor, die Kooperation weiter zu stärken, die bestehende Rahmenvereinbarung zu überarbeiten und die Einrichtung gemeinsamer Professuren zu prüfen.
Sollte es der Hochschule nicht gelingen, durch zügige Reformen die Zukunftsfähigkeit zu sichern, regt der Rechnungshof an, die Hochschule für Gestaltung in die Hochschule für angewandte Wissenschaften Karlsruhe zu integrieren.