Rechnungshof: Schlechte Landesstraßen belasten Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg
- Erhalt hat Vorrang vor Aus- und Neubau
- Durch Umschichtung beim Straßenbau Haushaltsansatz für den Erhalt von 50 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro
- verdoppelnInvestitionsbedarf mit Hilfe betriebswirtschaftlicher Instrumente besser abschätzen
Karlsruhe: Der Rechnungshof hat der Landesregierung und dem Landtag seine Beratende Äußerung
Ansätze für ein optimiertes Erhaltungsmanagement bei Landesstraßen
vorgelegt. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme kommt der Rechnungshof zu dem Ergebnis, dass die bereit gestellten Haushaltsmittel für den Erhalt von Landesstraßen bei weitem nicht ausreichen. „Fast die Hälfte der Landesstraßen befindet sich in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand. Dies gefährdet langfristig den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg“, so der Präsident des Rechnungshofs Max Munding. Die Folge ist, dass Geschwindigkeiten und Lasten immer häufiger begrenzt werden müssen. Sogar Vollsperrungen von Landesstraßen, vor allem wegen maroder Brückenbauwerke, sind nicht auszuschließen.
Für die Erhaltung der Landesstraßen standen der Straßenbauverwaltung in den Jahren 2002 bis 2008 durchschnittlich 47 Mio. Euro zur Verfügung. Dies ist zu wenig, zumal die bereitgestellten Mittel von Jahr zu Jahr stark schwanken (zwischen 40 und 56 Mio. Euro). Auch wenn die Mittel durch das Konjunkturprogramm auf jeweils 90 Mio. Euro in den Jahren 2009 und 2010 angehoben werden, hilft dies nicht, die Situation langfristig zu entschärfen. „Mehr Geld bedeutet nicht automatisch, dass Erhaltungsmaßnahmen von der Straßenbauverwaltung bedarfsgerecht geplant und wirtschaftlich ausgeführt werden“, erklärt Rechnungshofdirektor Armin-Hagen Berberich. Häufig werden Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen ausgeführt, die weder von der Zustandsnote, der Verkehrsbelastung noch von den optischen Fahrbahnschäden her notwendig sind.
Damit die knappen finanziellen Mittel optimal genutzt werden, empfiehlt Präsident Munding der Landesregierung, jährlich zumindest einen festen Betrag für den Erhalt der Landesstraßen zur Verfügung zu stellen. Da es auf Dauer nicht mehr Geld geben wird, müssten die Mittel beim Straßenbau umgeschichtet und neue Prioritäten gesetzt werden: „Erhalt geht vor Aus- und Neubau.“ Es ist fiskalisch fragwürdig, das Straßennetz immer mehr zu erweitern und gleichzeitig den Bestand dem schleichenden Verfall preiszugeben. „Substanzerhalt ist die eigentliche Zukunftsaufgabe“, so Präsident Munding.
Als Entscheidungshilfe sollte die Straßenbauverwaltung verstärkt auf die betriebswirtschaftlichen Instrumente zurückgreifen. Notwendig ist eine Anlagenbuchhaltung mit einer Berechnung des Ressourcenverbrauchs. Der Rechnungshof hat den Wert der Landesstraßen für das Jahr 2008 überschlägig ermittelt: Demnach betrug das Anlagevermögen einschließlich der Ingenieurbauwerke 4,75 Mrd. Euro. Der Ressourcenverbrauch durch Abnutzung und Alterung beläuft sich auf 100 Mio. Euro jährlich. Dieser Betrag wäre also notwendig, um das Straßennetz mitsamt den Ingenieurbauwerken, vor allem der Brücken, bedarfsgerecht instand zu halten.