Rechnungshof rügt die Missachtung von Haushaltsgrundsätzen beim Erweiterungsbau für das Beschussamt Ulm sowie Einnahmeverluste in Form von Ertragsausfällen von rund 680.000 €

  • Bei Beantragung eines Erweiterungsbaus für das Beschussamt Ulm wurden die Grundsätze der Haushaltswahrheit und -klarheit missachtet
  • Der mit 1,6 Mio. € veranschlagte Erweiterungsbau kann nicht wirtschaftlich betrieben werden
  • Die Anpassung der Entgelte für nicht hoheitliche Dienstleistungen wurde jahrelang versäumt
  • Allein zwischen 2002 und 2005 kam es zu Ertragsausfällen von 680.000 €

Karlsruhe/Stuttgart: „Der 1,6 Mio. € teure Erweiterungsbau kann unter den bisherigen Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich betrieben werden. Nach unseren Feststellungen werden sich die von der Verwaltung ursprünglich errechneten Mehreinnahmen nur auf dem Papier durch eine zu niedrig angesetzte Einnahmeprognose im Haushalt erzielen lassen können“, kritisierte der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, Martin Frank, die Verwaltung bei der Vorstellung der Denkschrift 2007. Die Bewilligung des Erweiterungsbaus sei zunächst aufgrund der Annahme erfolgt, dass die Refinanzierung der Maßnahme durch Mehreinnahmen erfolge. Die Feststellungen der Finanzkontrolle hätten aber gezeigt, so der Präsident, dass dies unzutreffend sei. Die errechneten Mehreinnahmen beruhen vielmehr auf einem unrichtigen Haushaltsansatz, bei welchem elementare Grundsätze der Haushaltsaufstellung, wie Haushaltswahrheit und -klarheit, missachtet wurden. Spätestens im Jahr 2002 hätte der Haushaltsansatz an die in den Vorjahren erzielten deutlich höheren Ist-Ergebnisse angepasst werden müssen. Stattdessen wurden die erwarteten Einnahmen im Haushaltsplan kontinuierlich zu niedrig angesetzt, ohne die tatsächlich erzielten Einnahmen zu berücksichtigen. So wurde der Haushaltsansatz von 1 Mio. € im Jahr 2004 sogar auf 970.000 € im Jahr 2005 gesenkt, obwohl die Ist-Einnahme im Jahr 2004 bei rund 1,4 Mio. € lag. Auch im Jahr 2005 lagen die Ist-Einnahmen bei rund 1,3 Mio. €. Dadurch würden sich bei einer späteren Anpassung des Haushaltsansatzes Mehreinnahmen darstellen lassen, die aber nicht im Zusammenhang mit dem Neubau stünden. Eine Anpassung des Haushaltsansatzes nach Fertigstellung des Neubaus wäre also geeignet, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, der Neubau führe zu einer gesteigerten Wirtschaftlichkeit.

Obwohl der Neubau nun nach den vom Rechnungshof gegen die Wirtschaftlichkeit vorgebrachten Bedenken allein mit Sicherheitsaspekten gerechtfertigt wird, sieht der Rechnungshof den Erweiterungsbau mit Skepsis und steht der gesamten Verfahrensweise nach wie vor kritisch gegenüber. In künftigen Vorhaben sei sicherzustellen, dass die Bedarfsfrage und die Wirtschaftlichkeit (Kostendeckungsgrad) eindeutig dargelegt und auch die Folgekosten bei der Maßnahmeentscheidung berücksichtigt werden.

Neben der Bewilligung des Erweiterungsbaus rügt der Rechnungshof eine jährliche Unterdeckung im Beschussamt Ulm im Bereich der nicht hoheitlichen Aufgaben (Sicherheitstechnik und Sonderaufgaben). In den Jahren 2002 bis 2005 belief sich diese Unterdeckung im Bereich der Sicherheitstechnik auf rund 585.000 € und im Bereich der Sonderaufgaben auf rund 92.000 €, also auf insgesamt rund 680.000 €. „In den Jahren 2002 bis 2005 hätten Ertragsausfälle in Höhe von rund 680.000 € vermieden werden können, wenn das Beschussamt in Ulm die Entgelte für die nicht hoheitlichen Aufgaben rechtzeitig angepasst hätte“, erläutert Martin Frank die Rüge seiner Behörde.

Die Nutzungsentgelte wurden im Bereich der Sicherheitstechnik seit 1996 nicht angehoben, obwohl dies nach der allgemeinen Kostenentwicklung und den rechtlichen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung erforderlich gewesen wäre. Aufgrund der Feststellungen des Rechnungshofs wurden die Entgelte nun zum 01.01.2007 erhöht, was zu einer durchschnittlichen Einnahmenerhöhung von 44.000 € jährlich führen müsste. Präsident Frank monierte aber, dass diese erhöhten Einnahmen die tatsächlichen Kosten immer noch nicht decken würden. Vielmehr verbleibe nach Berechnungen der Finanzkontrolle aufgrund der Vorjahreszahlen eine jährliche Unterdeckung von durchschnittlich etwa 115.000 €. Der Rechnungshof fordere dringend, dass die Entgelte unverzüglich kostendeckend gestaltet werden.

Wie Frank weiter ausführte, entstanden bei den Sonderaufgaben (Waffen- und Munitionserprobungen) erhebliche Ertragsausfälle. Die dort erhobenen Entgelte werden immer noch aufgrund von Stundensätzen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aus dem Jahr 1995 erhoben, an die sich das Beschussamt anlehnt. Obwohl diese Stundensätze seit Mitte der Neunzigerjahre auf Bundesebene dreimal fortgeschrieben wurden, passte das Beschussamt in Ulm seine Entgelte nicht entsprechend an. Die oben bereits genannten Ertragsausfälle im Untersuchungszeitraum aus diesem Bereich hätten bei zeitnaher Anpassung vermieden werden können.

Abschließend erklärt Präsident Frank, das Beschussamt Ulm benötige eine transparentere und den tatsächlichen Verhältnissen angepasste Haushaltsführung. Es wird angeregt, die Umwandlung des Beschussamts in einen Landesbetrieb zu überprüfen.