Rechnungshof rät, Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds als Instrumente einer nachhaltigen Haushaltspolitik zu stärken

  • Beratende Äußerung des Rechnungshofs zu „Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds“ vorgelegt
  • Zuführungen des Landes in die Sondervermögen zur Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten sollten erhöht werden, um steigende Versorgungsausgaben besser abfedern zu können
  • Verbessertes Anlagemanagement und spätere Geldentnahme empfohlen

Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof plädiert in einer aktuellen Beratenden Äußerung an die Landesregierung und den Landtag dafür, die zur Absicherung der Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes gebildeten Sondervermögen beizubehalten und sogar auszubauen. „Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds helfen, die künftigen Kosten für die Beamtenversorgung im Griff zu behalten und sichern für die Zukunft Handlungsspielräume im Landeshaushalt“, beschreibt der Präsident des Rechnungshofs, Max Munding, die Kernaussage des Berichts.

Für die Zukunft empfiehlt der Rechnungshof, den aus Zahlungen des Landes für seit 2009 neu eingestellte Beamte gespeisten Versorgungsfonds finanziell besser auszustatten. Nur so werde sich das ursprüngliche Ziel des Versorgungsfonds erreichen lassen, mindestens die Hälfte der künftigen Versorgungskosten abzudecken. Ohne eine Dynamisierung des eingefrorenen Zuführungsbetrags von 6.000 Euro pro Jahr und neuem Beamten würde sich die angestrebte Teilabdeckung der Versorgungsausgaben hingegen stetig vermindern. Schon nach heutigem Stand würden keine 50 Prozent der künftig anfallenden Versorgungskosten durch den Fonds abgedeckt werden können.

Darüber hinaus rät der Rechnungshof, soweit neue Beamte über die Stellenausstattung des Jahres 2015 hinaus eingestellt werden, für diese 100 Prozent der künftigen Versorgungskosten in den Versorgungsfonds einzustellen. Ein solches Vorgehen wäre aus Sicht des Rechnungshofs ein wirksamens Mittel, um einer Stellenvermehrung vorzubeugen.

Positiv bewertet der Rechnungshof unverändert den Grundgedanken der durch die Versorgungsempfänger selbst gespeisten Versorgungsrücklage sowie des landesfinanzierten Versorgungsfonds. Die Netto-Renditen seien vor allem wegen der guten Bonität des Landes über den Gesamtzeitraum hinweg insgesamt höher gewesen als die Fremdkapitalzinsen, die das Land im selben Zeitraum zu bezahlen hatte. Der Weg der Vermögensbildung trotz gleichzeitig bestehender Verschuldung habe sich für das Land folglich wirtschaftlich ausgezahlt.

Änderungsbedarf wird in der Beratenden Äußerung des Rechnungshofs vor allem im Hinblick auf das Management der zusammen über 4 Milliarden Euro schweren Sondervermögen gesehen. So empfehlen die Karlsruher Finanzkontrolleure die bisher aktiv von privaten Gesellschaften gemanagte Versorgungsrücklage ebenso wie den Versorgungsfonds auf ein passives Management umzustellen. Dadurch könnten erhebliche Gebühren gespart werden, ohne die Rendite zu schmälern.

Ferner rät der Rechnungshof dazu, das erfolgreiche Konzept der Sondervermögen länger laufen zu lassen und die Entnahme von Geldern erst deutlich später zu erlauben. Nach geltender Rechtslage könnten aus der Versorgungsrücklage bereits ab 2018 und aus dem Versorgungsfonds ab 2020 Mittel in den Landeshaushalt abfließen. Durch eine spätere oder deutlich geringere Entnahme ließen sich hingegen die Versorgungsausgaben über einen längeren Zeitraum puffern und damit die Belastung künftiger Haushalte spürbar abmildern. Beim Versorgungsfonds plädiert der Rechnungshof sogar für eine deutlich längere Verschiebung der Entnahme. Schließlich würden die seit 2009 neu eingestellten Beamten auch erst in Jahrzehnten in den Ruhestand gehen.