Rechnungshof präsentiert Ergebnisbericht 2015
- Ergebnisbericht zeigt auf, welche mittelfristigen Wirkungen die Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofes haben
- Landtag und Landesregierung folgten in vielen Fällen ganz oder teilweise den Empfehlungen des Rechnungshofes
Karlsruhe/Stuttgart: Mit dem Ergebnisbericht 2015 präsentiert der Rechnungshof Baden-Württemberg zum vierten Mal dem Landtag und der Landesregierung sowie der interessierten Öffentlichkeit eine umfassende Bilanz seiner Prüfungstätigkeit. Der Ergebnisbericht 2015 dokumentiert, welche Folgen und Veränderungen die vom Rechnungshof veröffentlichten Prüfungen bewirkt haben, die zwischen Juli 2013 und Juni 2015 abschließend parlamentarisch behandelt wurden. Der Bericht zeigt auf, welche Maßnahmen der Landtag aufgrund der Berichte des Rechnungshofes empfohlen, und wie die Landesregierung diese Empfehlungen umgesetzt hat.
In vielen Fällen bewirkt der Rechnungshof mit seinen Prüfungen positive Veränderungen. In einigen Fällen führte die Korrektur von Fehlsteuerungen nachträglich zu konkreten Einsparungsergebnissen, beispielsweise bei der Umsetzung der Forderung des Rechnungshofes, bei der Betreuung des Bürgerportal „service-bw" auf externe Dienstleister zu verzichten und die Aufgabe durch eigene Mitarbeiter durchführen zu lassen. Die Kosten für die Betreuung des Bürgerportals konnten somit um 445.000 Euro jährlich gesenkt werden.
Aber auch dann, wenn unwirtschaftliches Verhalten nachträglich nicht mehr korrigiert werden kann, können die Empfehlungen des Rechnungshofes wichtige Verbesserungen für die Zukunft bringen. Die folgenden Beispiele sollen das verdeutlichen:
- Prüfungen der Arbeitszeiterfassung bei der Landespolizei in den Jahren 2005 und 2010 setzten den Impuls, dass bei den Polizeidienststellen elektronische Zeiterfassungsgeräte flächendeckend eingeführt wurden. Dadurch wurden Arbeitskapazitäten von rund 4 Mio. Euro jährlich freigesetzt, die vorher für die manuelle Zeiterfassung verwendet werden mussten (Beitrag B 12).
- Eine Untersuchung der Abiturprüfung 2010 zeigte den hohen Ressourcenverbrauch durch gebundene Arbeitszeit auf. Der Rechnungshof empfahl danach, die Abiturprüfung bei den allgemeinbildenden Gymnasien effizienter zu gestalten, den abiturbedingten Unterrichtsausfall zu verringern und das nicht genutzte Unterrichtspotenzial zu erschließen Die Landesregierung ist den Empfehlungen des Rechnungshofs gefolgt und hat das nicht genutzte Unterrichtspotenzial deutlich reduziert (Beitrag B 17).
- In einer Prüfung zur Energieeffizienz der Landesgebäude empfahl der Rechnungshof, diese Gebäude vorrangig energetisch zu optimieren und dabei die geltende Energieeinsparverordnung um 30 Prozent zu unterschreiten. Die Landesregierung will dies umsetzen (Beitrag B 32).
- Eine Untersuchung zum Erhalt von Brücken an Landstraßen führte zum Ergebnis, dass zusätzliche finanzielle Anstrengungen für den funktionsfähigen Erhalt von Brücken notwendig sind. Die Landesregierung folgte der Empfehlung des Rechnungshofes, den Erhalt der Ingenieurbauwerke zu intensivieren und eine weitere Verstärkung der Haushaltsmittel mit dem Schwerpunkt Brückensanierung und -ertüchtigung anzustreben.
Der Ergebnisbericht 2015 liefert auch einen kursorischen Überblick über Themen, in denen der Rechnungshof jenseits des üblichen Denkschriftverfahrens prüfend, beratend oder gutachterlich tätig wurde.
Der Ergebnisbericht ist auf der Internetseite des Rechnungshofes abrufbar. Dort befindet sich auch unser „Dauer-Reporting“, in dem fortlaufend und aktuell die parlamentarische Behandlung aller Denkschriftbeiträge, Beratenden Äußerungen und Sonderberichte seit 2006 dargestellt und mit den zugehörigen Landtagsdrucksachen und Protokollen aus der Parlamentsdokumentation verlinkt ist.