Rechnungshof präsentiert Ergebnisbericht 2013
- Der Bericht dokumentiert, was sich aufgrund von Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs in den letzten drei Jahren konkret verändert hat
- Landtag und Regierung folgten in vielen Fällen ganz oder teilweise den Empfehlungen des Rechnungshofs
Karlsruhe/Stuttgart: Mit dem Ergebnisbericht 2013 präsentiert der Rechnungshof Baden-Württemberg zum dritten Mal dem Landtag und der Landesregierung sowie der politisch interessierten Öffentlichkeit eine Bilanz der Wirkungen seiner Prüfungstätigkeit. Der Ergebnisbericht 2013 dokumentiert, welche Folgen und Veränderungen die vom Rechnungshof veröffentlichten Prüfungen bewirkt haben, die zwischen Juli 2010 und Juni 2013 vom Landtag abschließend parlamentarisch behandelt wurden. Er zeigt auf, welche Maßnahmen der Landtag aufgrund der Berichte des Rechnungshofs empfohlen, und wie die Landesregierung diese Empfehlungen umgesetzt hat.
In vielen Fällen bewirkte der Rechnungshof mit seinen Prüfungen positive Veränderungen. In einigen Fällen konnten Fehlsteuerungen sogar nachträglich korrigiert werden, beispielsweise bei der Umsetzung eines Investitionsprogramms des Bundes für Ganztagsschulen (Beitrag B 19). Hier ermöglichte es die Prüfung des Rechnungshofs, dass durch eine bessere Verteilung der Fördermittel zusätzliche Maßnahmen gefördert werden konnten. Aber auch dann, wenn unwirtschaftliches Verhalten nachträglich nicht mehr korrigiert werden kann, können die Empfehlungen des Rechnungshofs wichtige Verbesserungen für die Zukunft bringen. Einige exemplarische Beispiele sind:
- Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs initiierten eine Akzentverschiebung im Straßenbau mit. Wie vom Rechnungshof vorgeschlagen, will die Landesregierung künftig dem Erhalt der Landesstraßen erhöhte Priorität geben und nur solche Neubauprojekte zum Generalverkehrsplan anmelden, die nach objektiven Maßstäben bewertet, priorisiert und auch finanzierbar sind (Beiträge B 58/59).
- Eine Prüfung des Tunnelbaus für die Kernstadtumgehung Neckargemünd zeigte verschiedene Faktoren auf, die zu erheblichen Kostensteigerungen führten. Den Empfehlungen des Rechnungshofs folgend sollen Fördermittel künftig nur noch auf der Grundlage von fundierten Kosten-Nutzen-Analysen und Detailplanungen vergeben werden. Das Controlling wird verbessert (Beitrag B 62).
- Nach einer Untersuchung zum Sanierungsbedarf an Universitätsgebäuden empfahl der Rechnungshof, künftig jährlich mindestens 2 Prozent des Gebäudewerts für Sanierungen aufzuwenden. Die Landesregierung will dies umsetzen. (Beitrag B 49).
- Die Prüfung des Wohngeldverfahrens setzte Impulse für Verfahrensvereinfachungen. Soweit möglich, hat das Land diese bereits umgesetzt. Ein weiterer, erheblicher Bürokratieabbau für Bürger und Behörden könnte durch eine Änderung des Bundesrechts erreicht werden, welche die gesetzlichen Regelungen über Leistungen nach dem SGB und das Wohngeld besser aufeinander abstimmt und die Voraussetzungen dafür schafft, dass über beide Leistungen in einem Verfahren und aus einer Hand entschieden werden kann (Beitrag B 31).
- Das missglückte Projekt Landesimmobiliengesellschaft wurde infolge der Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs gestoppt (Beitrag B 51).
Der Ergebnisbericht 2013 liefert auch einen kursorischen Überblick über Themenfelder, in denen der Rechnungshof jenseits des üblichen Denkschriftverfahrens prüfend, beratend oder gutachtlich tätig wurde.
Der Ergebnisbericht ist auf der Internetseite des Rechnungshofs abrufbar. Dort befindet sich auch unser „Dauer-Reporting“, in dem fortlaufend und aktuell die parlamentarische Behandlung aller Denkschriftbeiträge, Beratenden Äußerungen und Sonderberichte seit 2006 dargestellt und mit den zugehörigen Drucksachen und Protokollen aus der Parlamentsdokumentation verlinkt ist.