Rechnungshof: Polizisten könnten schneller und wirtschaftlicher ausgebildet werden
- Studiengänge an der Hochschule für Polizei straffen und neu organisieren
- Einstellungen bedarfs- und eignungsgerecht vornehmen
Karlsruhe/Stuttgart: Die Einstellungsoffensive des Landes stellt die Polizei vor große Herausforderungen. Für die Bewältigung des hohen Ausbildungsbedarfs spielen insbesondere die Kapazitäten der Hochschule für Polizei eine wichtige Rolle. Nach Auffassung des Rechnungshofs könnten durch eine effizientere Gestaltung der Studiengänge für den gehobenen Dienst bei gleichbleibender Anzahl von Studienplätzen mehr Polizisten befähigt und schneller in den aktiven Dienst gebracht werden.
Hierzu müssten der Ablauf und die Konzeption der Studiengänge verbessert werden. Polizisten, die sich im mittleren Dienst besonders bewährt haben und in den gehobenen Dienst aufsteigen wollen, studieren bislang gemeinsam mit den Polizeianwärtern für den gehobenen Dienst. Mit Blick auf die unterschiedlichen Vorkenntnisse sollte das Studium der Aufstiegsbeamten von dem der Direkteinsteiger in den gehobenen Dienst abgekoppelt werden. In diesem Fall könnte die Dauer des Aufstiegsstudiums verkürzt werden. Im Zuge einer Neukonzeption wäre eine Straffung um bis zu zwei Semester vorstellbar.
Gleichzeitig könnte beim Studium der Direkteinsteiger in den gehobenen Dienst auf die neunmonatige Vorausbildung verzichtet werden. Diese ist deutschlandweit einmalig und dient hauptsächlich dem Zweck, die Direkteinsteiger zu befähigen, das Studium gemeinsam mit den bereits berufserfahrenen Aufstiegsbeamten zu absolvieren. Inhalte der Vorausbildung, die nicht verzichtbar sind, könnten in das Bachelorstudium selbst integriert werden.
Der Präsident des Rechnungshofs, Günther Benz, sagte hierzu bei der Präsentation der Denkschrift: „Eine Umsetzung unserer Vorschläge zu Dauer und Gestaltung der beiden Studiengänge für den gehobenen Dienst an der Hochschule für Polizei würde die Wirtschaftlichkeit verbessern und dabei helfen, die Ziele der Einstellungsoffensive schneller zu erreichen.“
Auch durch eine veränderte Einstellungspraxis könnte die Polizeiausbildung wirtschaftlicher werden. Aktuell werden zwei Drittel aller Nachwuchspolizisten für den mittleren und ein Drittel für den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt. Die Mehrzahl der Stellen im Polizeivollzugsdienst entfällt aber auf den gehobenen Dienst.
Sehr viele Polizisten, die in den mittleren Dienst eingestellt werden, haben Abitur. Die mittlere Reife wäre dafür eigentlich ausreichend. Polizisten mit Abitur streben erfahrungsgemäß in großer Zahl einen Aufstieg in den gehobenen Dienst an.
Der Rechnungshof hat Werdegänge von Polizisten, die vom mittleren in den gehobenen Dienst aufgestiegen sind, analysiert. Dies zeigte, dass insbesondere ein Aufstieg nach nur wenigen Dienstjahren hinsichtlich der Ausbildungskosten unwirtschaftlich ist. Der Rechnungshof hält es daher für ineffizient, Bewerber mit Abitur in großer Zahl für den mittleren Dienst auszubilden mit dem Ziel, sie später über ein Studium an der Hochschule für Polizei in den gehobenen Dienst aufsteigen zu lassen. Er schlägt vor, die Zahl bzw. Verteilung der Ausbildungsplätze für den mittleren und gehobenen Dienst - unter Wahrung einer angemessenen Aufstiegsperspektive für Angehörige des mittleren Dienstes - stärker an der Stellenstruktur im Polizeivollzugsdienst auszurichten.