Rechnungshof mahnt zu effizienterem Ressourceneinsatz der Schulpsychologischen Dienste
- Ein Mindestangebot an Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sollte definiert und der Personalbedarf daran ausgerichtet werden
- Die Angebote der Schulpsychologischen Dienste sollten priorisiert werden, um den wichtigsten Anliegen schnellstmöglich gerecht zu werden
- Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sollten von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben entlastet werden
Karlsruhe/Stuttgart: Die Schulpsychologischen Dienste unterstützen Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Schulleitungen sowie die Schulaufsicht und Schulverwaltung bei pädagogisch-psychologischen Fragen, Problemen und Herausforderungen in der Lebenswelt Schule.
Der Rechnungshof hat die Aufbau- und Ablauforganisation der Schulpsychologischen Dienste untersucht. „Im Ergebnis haben wir festgestellt, dass hier organisatorische Mängel bestehen und das System insgesamt verbesserungsbedürftig ist“, erklärte die Präsidentin des Rechnungshofs, Dr. Cornelia Ruppert, im Rahmen der Vorstellung des Jahresberichts 2025. So werde unter anderem keine Priorisierung von Aufgaben vorgenommen, um den wichtigsten pädagogisch-psychologischen Anliegen schnellstmöglich gerecht zu werden. Auch Mindestangebote an Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, an denen der Personalbedarf ausgerichtet werden kann, seien nicht definiert. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen nehmen neben den schulpsychologischen Tätigkeiten auch verstärkt Verwaltungs- und Organisationsaufgaben wahr. Der Rechnungshof empfiehlt daher, die Aufgaben zu priorisieren und Mindestangebote zu definieren. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sollten von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben entlastet werden, um für ihre eigentlichen Aufgaben ausreichend Kapazitäten zu haben.
Im System der Schulpsychologischen Dienste arbeiten die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Psychologische Schulberaterinnen und –berater sowie Beratungslehrkräfte der Schulen eng zusammen. An den 28 Schulpsychologischen Beratungsstellen sind insgesamt 194 Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen vorgesehen.
Für die Versorgung mit Schulpsychologischen Diensten unmittelbar an den Schulen werden überwiegend Beratungslehrkräfte eingesetzt. Diese sind in ihrem Hauptamt Lehrkräfte und nehmen neben ihrem Unterrichtsauftrag Beratungstätigkeiten wahr. Dafür werden sie durch schülerzahlbezogene Anrechnungsstunden anteilig von ihren Unterrichtsverpflichtungen freigestellt. Allerdings besteht bei den Schulpsycho-logischen Diensten keine Vorstellung darüber, wie viel Zeit für welche Leistungen von Beratungslehrkräften zur Verfügung stehen sollte. Das sich daraus ableitende Mindestangebot ist daher nicht definiert. „Hier sollte nachgesteuert werden. Wir empfehlen den Bedarf an Beratungslehrkräften vor Ort neu zu bestimmen, ein Mindestangebot zu definieren und die Anrechnungsstunden auf dieser Grundlage bedarfsgerecht zu verteilen“, so Dr. Ruppert.