Rechnungshof mahnt eine bessere Steuerung der Landes-IT an

  • Ein umfassendes Konzept, wie sich die IT des Landes in den nächsten Jahren entwickeln soll, fehlt bislang.
  • Das Innenministerium sollte sich stärker auf die strategische Steuerung der Gesamtheit der Landes-IT fokussieren.
  • Die BITBW sollte in der Rolle als zentrale IT-Dienstleisterin des Landes gestärkt werden.

Karlsruhe/Stuttgart: Bei der Pressekonferenz des Rechnungshofs zu seiner Denkschrift 2022 hat Präsident Günther Benz darauf hingewiesen, dass sich gerade in der Pandemie gezeigt hat, wie wichtig ein leistungsfähiger IT-Dienstleister für die Funktionsfähigkeit der Landesverwaltung ist. Auch den steigenden Anforderungen an die Informationssicherheit kann mit einer zentralen Einheit wie der IT Baden-Württemberg (BITBW) besser Rechnung getragen werden als mit dezentralen Zuständigkeiten.

Allerdings kommt der Bündelungsprozess bei der Landes-IT langsamer voran als erhofft; verschiedene wichtige Projekte der IT-Neuordnung sind in den letzten Jahren in Verzug geraten. So ist beispielsweise die ursprünglich bis 2019 vorgesehene Einführung des sogenannten „Standardarbeitsplatzes“ für die Bürokommunikation der Landesverwaltung bis heute nicht vollständig abgeschlossen. Auch die Bündelung des Betriebs von Fachverfahren bei der BITBW liegt hinter dem Zeitplan zurück. Die Landesregierung sollte Vorhaben mit zentraler Bedeutung für die IT-Neuordnung prioritär verfolgen, so eine Empfehlung des Rechnungshofs.

Damit die BITBW ihrer zentralen Funktion gerecht werden kann, muss sie über entsprechende Ressourcen verfügen. In den letzten Jahren haben die Aufgaben der BITBW - so der Rechnungshof - zwar stark zugenommen, nicht aber in gleichem Maße deren personelle Kapazitäten. Deshalb setzt sie in großem Umfang Externe ein, auch für Führungspositionen. Der Rechnungshof empfiehlt, den Einsatz externer Kräfte zugunsten des Aufbaus eigenen Personals zu reduzieren. Um die Personalgewinnung zu erleichtern, könnten neben den bestehenden Instrumenten (wie etwa Zulagen) auch flexiblere Regelungen für die Schaffung und Besetzung von Stellen erwogen werden. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Dienstleistung durch eigenes Personal wirtschaftlicher erbracht werden könne. Für herausgehobene Führungspositionen sollte die Möglichkeit einer außertariflichen Vergütung geschaffen werden.

Die Entwicklung einer IT-Strategie gehört zu den Kernaufgaben des Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnologie. Sie soll die gesamte in der Landesverwaltung eingesetzte Hard- und Software sowie die Netze und Rechenzentren umfassen und der Standardisierung der Technik und dem Aufbau einer einheitlichen, modernen IT-Architektur dienen. Für verschiedene Aspekte hat die Landesregierung (Teil-)Strategien entwickelt, etwa mit Blick auf die IT-Architektur, für die Nutzung von Cloud-Technologien, für das Projektmanagement oder für die Bürokommunikation. Eine konsolidierte IT-Gesamtstrategie fehlt aber bis heute, obwohl sie im E-Government-Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Planungs- und Steuerungsaktivitäten beziehen sich nach Wahrnehmung des Rechnungshofs häufig nur auf Teilbereiche der Landesverwaltung. Das Innenministerium sollte sich stärker der strategischen Steuerung der Gesamtheit der Landes-IT zuwenden: Die bestehenden Ansätze bzw. Teilstrategien sollten zu einer umfassenden IT-Strategie zusammengeführt werden, die aufzeigt, wohin sich die Landes-IT in den kommenden Jahren entwickeln soll und die mit konkreten Umsetzungsschritten und -terminen unterlegt ist.