Rechnungshof lobt Verwendung der Studiengebühren durch die Hochschulen

  • Kritik an der Geschwisterregelung und am Studienfonds
  • Im Falle einer Abschaffung der Studiengebühren sollten die Gebühren für Langzeitstudierende wieder eingeführt werden
  • Zweckbindung der Ersatzmittel für Studium und Lehre sicherstellen

Karlsruhe/Stuttgart: Die Hochschulen des Landes erheben seit 2007 Studiengebühren von 500 Euro je Semester. Zunächst ergaben sich dadurch landesweit Einnahmen von jährlich 185 Mio. Euro. Seit Inkrafttreten der Geschwisterregelung in 2009 reduzierte sich dieser Betrag auf 136 Mio. Euro.

Der Rechnungshof hat die rechtmäßige Verwendung der Studiengebühren an acht Hochschulen des Landes exemplarisch geprüft und dabei festgestellt, dass die Gebühren weit überwiegend zur Verbesserung von Studium und Lehre eingesetzt worden sind. Den Studierenden konnten zusätzliche Lehrveranstaltungen, Tutorien, kleinere Gruppen und verlängerte Öffnungszeiten von Bibliotheken angeboten werden. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Studierenden an der Entscheidung über die Verwendung der Studiengebühren ist an allen Standorten effizient und praxisgerecht umgesetzt worden.

Gerügt hat der Rechnungshof den Einsatz von Studiengebühren für Verwaltungsaufgaben, zur Finanzierung nur langfristig wirksamer Investitionen oder für Forschungszwecke. Er fordert das Wissenschaftsministerium auf, durch verbindliche Anwendungshinweise für die notwendige Rechtssicherheit bei der Verwendung von Studiengebühren zu sorgen und ein einfacheres Verfahren zur Finanzierung von Personalausgaben aus Studiengebühren vorzusehen. Mehr Transparenz könnten die Hochschulen dadurch schaffen, dass sie die Studiengebühren unmittelbar den Lehrveranstaltungen zuordnen.

Diese Vorschläge bleiben nach Auffassung der Finanzkontrolle auch dann sinnvoll und notwendig, wenn die neue Landesregierung und der neu gewählte Landtag künftig auf die Erhebung von Studiengebühren verzichten sollten. Für die dann vorgesehenen Ersatzmittel bedürfte es ebenfalls klarer Vorgaben, um ihre Verwendung für Zwecke von Studium und Lehre zu sichern.

Kritisiert hat der Rechnungshof die 2009 geschaffene Geschwisterregelung, die zu einem so nicht eingeplanten Einbruch bei den Einnahmen der Hochschulen geführt hat. Von der Gebührenbefreiung profitieren aufgrund wenig präziser Kriterien weit mehr Studierende als dies familienpolitisch erforderlich wäre. Zudem wird kritisiert, dass sie unabhängig von der Studiendauer und vom Lebensalter der Studierenden wirkt. Die Geschwisterregelung hat somit Einnahmen reduziert, Bürokratie aufgebaut und setzt Fehlanreize im Hinblick auf die Studiendauer.

Als viel zu aufwendig bewertet der Rechnungshof den gemeinsamen Studienfonds der Hochschulen. Die Studienkredite wurden in der Praxis von den Studierenden kaum angenommen. Der Studienfonds bindet vor diesem Hintergrund unnötig viel Personal und Kapital. Der Rechnungshof schlägt - unabhängig vom künftigen Schicksal der Studiengebühren - vor, den Studienfonds aufzulösen und seine Aufgaben auf die Landesoberkasse zu übertragen.

Der Rechnungshof fordert die neue Landesregierung auf, im Falle der Abschaffung allgemeiner Studiengebühren die Gebühren für Langzeitstudierende wieder aufleben zu lassen.