Rechnungshof: Landärzte-Förderung neu ausrichten
- Das Sozialministerium sollte die Förderung von Landärzten nicht mehr selbst wahrnehmen, sondern die Abwicklung des Programms auf die Kassenärztliche Vereinigung übertragen
- Die Haushaltsansätze sollten reduziert werden
- Das Förderprogramm sollte regelmäßig evaluiert und angepasst werden
Karlsruhe/Stuttgart: Das Sozialministerium fördert seit 2012 Hausärzte, die sich in ländlichen Gebieten niederlassen wollen. Voraussetzung dafür ist, dass dort eine akute Unterversorgung herrscht oder in absehbarer Zeit droht. In diesen Fällen kann eine Förderung von bis zu 30.000 Euro für den Erwerb bzw. die Errichtung einer Praxis oder für Anschaffungen gewährt werden.
Für das Förderprogramm standen anfänglich zwischen 0,2 und 0,5 Mio. Euro im Jahr zur Verfügung. Seit 2020 stellt das Land mit jährlich 2 Mio. Euro deutlich mehr Mittel bereit. Die Zahl der Förderanträge und die ausgezahlten Fördermittel sind jedoch seit Jahren rückläufig. Wurden 2020 noch 50 Niederlassungen gefördert, waren es 2022 nur noch 27. Damit wurde nur gut ein Viertel der bereitgestellten Mittel tatsächlich bewilligt. Der Rechnungshof empfiehlt, den Haushaltsansatz deutlich zu reduzieren.
Nachbesserungsbedarf sieht der Rechnungshof auch bei der Ausgestaltung der Förderung. Dies gilt beispielsweise für die Regelung, dem Antragsteller einen Aufstockungsbetrag zu gewähren, sofern dieser zusätzliche Mittel von Dritten einwirbt. Diese Praxis ist mit den Grundgedanken des Zuwendungsrechts nicht vereinbar. Sowohl bei der Antragsprüfung und Bewilligung als auch bei der Prüfung der Verwendungsnachweise sollte mehr als bisher auf die Gesamtfinanzierung abgestellt werden. Höhere Förderbeiträge von dritter Seite sollten sich auch auf die Landesförderung auswirken.
Das Sozialministerium hat das Förderprogramm bisher nicht evaluiert, obwohl es hierfür konkrete Anlässe gegeben hätte. Dazu gehören die Mittelaufstockung 2020 und die rückläufigen Förderzahlen. Vor allem aber hätte das 2015 aufgelegte Förderprogramm „Ziel und Zukunft“ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg dazu führen müssen, die eigene Förderung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Kassenärztliche Vereinigung, originär zuständig für die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen Versorgung, fördert seitdem die Niederlassung freiberuflicher Ärzte und Psychotherapeuten. Die Fördergebiete und -inhalte unterscheiden sich etwas. Dennoch hätte das Landesprogramm hinsichtlich Ausrichtung und Förderhöhe hinterfragt werden müssen, denn die staatliche Förderung ist subsidiär.
Der Rechnungshof erkennt an, dass die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum gesichert bzw. verbessert werden muss. Auch den Einsatz von Fördermitteln des Landes stellt er nicht grundsätzlich in Frage. Dennoch sieht er den Bedarf, die Abwicklung des Förderprogramms neu aufzustellen. Da die Kassenärztliche Vereinigung ohnehin den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag hat, über entsprechende Expertise verfügt und mit eigenen Mitteln fördert, sollte diese die zentrale Rolle für das gesamte Fördergeschehen übernehmen. Dann würden für die Antragsteller alle Verfahrensschritte - von der Beratung über die Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung - aus einer Hand angeboten, während bislang parallele Prozesse erforderlich waren.
Mit einer Bündelung ließen sich die Förderziele des Landes effizienter erreichen. Für die Kassenärztliche Vereinigung könnte die Abwicklung des Landesprogramms eine sinnvolle Ergänzung zur eigenen Förderung darstellen. Dies gilt etwa für Fälle, in denen die betreffende Gemeinde nicht zum Fördergebiet der Kassenärztlichen Vereinigung zählt. Das Sozialministerium sollte daher Gespräche mit der Kassenärztliche Vereinigung aufnehmen.