Rechnungshof: Land sollte weitere 36 Mio. Euro aus der landeseigenen Beteiligungsgesellschaft in den Landeshaushalt ausschütten

  • Die finanzielle Ausstattung von landesbeteiligten Unternehmen sollte bedarfsgerecht sein. Nicht betriebsnotwendige finanzielle Mittel sollten dem Landeshaushalt zugeführt werden.
  • Die Liquiditätssituation landeseigener Unternehmen sollte durch ein Liquiditäts-Monitoring enger überwacht werden.

Karlsruhe/Stuttgart: Eine aktuelle Prüfung des Rechnungshofs bei der Beteiligungsgesellschaft des Landes hat erneut eine hohe nicht betriebsnotwendige Liquidität aufgezeigt. Diese beträgt derzeit 60 Mio. Euro. Hiervon sind lediglich 24 Mio. Euro für eine Ausschüttung vorgesehen. Der Rechnungshof fordert, auch die verbleibenden 36 Mio. Euro dem Landeshaushalt zuzuführen. Bei der ebenfalls untersuchten Spielbankengesellschaft und der Fernwärmegesellschaft stehen den vorhandenen liquiden Mitteln zumindest mittelfristig Investitionsplanungen gegenüber. Nur für den Fall, dass sich dieser Investitionsbedarf nicht einstellt, wären liquide Mittel zu entnehmen. Bei der Medien- und Filmfördergesellschaft des Landes (MFG) wird die aktuell hohe Liquidität hingegen nicht benötigt, da Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus dem Bereich Filmförderung durch Forderungen gegen die beiden Gesellschafter Land und SWR abgedeckt sind.

„Der Rechnungshof hat bereits mehrfach bedeutende finanzielle Reserven ohne entsprechende Ausgabepläne bei landesbeteiligten Unternehmen aufgezeigt“, führte Präsident Benz anlässlich der Vorstellung der aktuellen Denkschrift des Rechnungshofs aus. Diese nicht betriebsnotwendigen Mittel befinden sich außerhalb des Landeshaushalts und sind damit der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers entzogen. Bereits in den Vorjahren hat der Rechnungshof daher gefordert, diese zu entnehmen und dem Landeshaushalt zuzuführen.

Um zukünftig eine überhöhte Liquiditätsausstattung landesbeteiligter Unternehmen zu vermeiden, sollte das Land deren Liquiditätssituation über ein Monitoring steuern. Zudem sollten die liquiden Mittel, soweit möglich, zentral gebündelt werden. Durch ein solches Cash Pooling kann insbesondere vermieden werden, dass einzelne Unternehmen Kredite aufnehmen, während andere über finanzielle Reserven verfügen.