Rechnungshof: Land kann bei Förderprogrammen sparen
- Finanzplan 2020 erfordert Reduzierung des Gesamt-Fördervolumens
- Zeitliche Befristung könnte Wildwuchs an Förderprogrammen verhindern
- Für jedes neue Förderprogramm sollte ein altes gestrichen werden
Karlsruhe/Stuttgart: Das Land Baden-Württemberg fördert seine Bürger, Wirtschaft und Organisationen mit über 200 verschiedenen Förderprogrammen. Dafür werden mehr als 4,3 Milliarden Euro ausgegeben. Zur Steuerung der Förderprogramme wurde ein Fördercontrolling aufgebaut. Dieses hat der Rechnungshof geprüft und legt heute in einer Beratenden Äußerung dem Landtag und der Landesregierung umfangreiche Empfehlungen vor. Darin legt er dar, wie das Fördercontrolling neu justiert werden müsste, um die Förderprogramme besser steuern zu können. Zudem zeigt der Rechnungshof auf, wie bei den Förderprogrammen gespart werden kann.
Der Rechnungshof schlägt vor, die Fördermittelausgaben für freiwillige Leistungen und Leistungen aufgrund eines Landesgesetzes zukünftig zu deckeln und das Gesamtvolumen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu senken. Die Ministerien halten keines der über 200 Förderprogramme für entbehrlich. Nach Auffassung des Rechnungshofs sind daher pauschale Kürzungen unumgänglich. Dies würde die Ministerien dazu zwingen, ihre Programme neu zu priorisieren.
Von den 4,3 Milliarden Euro Fördermitteln, die in das Fördercontrolling einbezogen sind, beruhen allerdings nur 950 Millionen Euro ausschließlich auf freiwilligen Leistungen des Landes oder auf einem Landesgesetz. Nur diese Summe kann das Land alleine und kurzfristig steuern. Selbst bei einer ehrgeizigen Kürzung dieses Anteils um 30 Prozent käme die eingesparte Summe von 285 Millionen Euro nur knapp 16 Prozent des strukturellen Defizits von 1,8 Milliarden Euro im Landeshaushalt gleich. Der Förderbereich ist demnach nur einer, aber ein wichtiger von vielen Bausteinen auf dem Weg zu einem strukturell ausgeglichenen Landeshaushalt.
Eine zentrale Forderung des Rechnungshofs ist auch, die Förderprogramme zeitlich zu befristen. Nur so ist es möglich, den Wildwuchs an Förderprogrammen, die teilweise seit 40 Jahren bestehen, zu beseitigen. Nach den Erhebungen des Rechnungshofs wurden bestehende Förderprogramme nur selten beendet. Es wurden zumeist nur neue, zusätzliche Förderungen geschaffen. Er empfiehlt Landtag und Landesregierung, alle Förderprogramme des Landes gesetzlich zu befristen. Neue Förderprogramme sollten zudem nur dann aufgelegt werden, wenn im Gegenzug ein bestehendes Programm beendet wird. Bei neuen Förderprogrammen sollte im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand künftig auch auf eine Mindestgröße (Fördervolumen von 1 Million Euro) geachtet werden. Bagatellförderungen unter 500 Euro sollten generell vermieden werden.
Der Rechnungshof fordert auch eine größere Kostentransparenz der Förderprogramme. Die Ziele, die mit der Einführung einer landesweiten Fördermitteldatenbank verfolgt wurden, werden in diesem Punkt nur rudimentär erfüllt. Die Datenbank enthält nur die innerhalb der Landesverwaltung anfallenden Kosten. 2011 sind hierfür über 60 Millionen Euro gebucht worden. Nicht vollständig enthalten sind hingegen die Verwaltungskosten der weiteren, an der Abwicklung der Förderprogramme beteiligten Stellen, wie z. B. der L-Bank oder der Landkreise, Städte und Gemeinden. Nur wenn alle Kosten einbezogen werden, kann beurteilt werden, ob die Programme wirtschaftlich bearbeitet und abgewickelt werden. Die Daten müssen hierfür vollständig erfasst, validiert und von den Entscheidungsträgern genutzt werden. Der Rechnungshof schlägt ein kennzahlengestütztes Zielsystem vor. Wenn keine nachvollziehbaren Ziele benannt werden können, müsste in der Folge auf eine Förderung verzichtet werden.
Der Rechnungshof kritisiert auch die organisatorischen Rahmenbedingungen bei der Abwicklung der Förderprogramme. Wer Förderungen bewilligt, ausbezahlt und die Mittelverwendung prüft, wird eher zufällig entschieden. Zahlreiche Förderprogramme werden durch die Ministerien selbst abgewickelt, obwohl dies im Grunde keine ministerielle Aufgabe ist. Das Know-how der L-Bank als Förderbank des Landes sollte künftig stärker berücksichtigt werden.