Rechnungshof kritisiert teuren Neubau für die Hochschule der Medien in Stuttgart-Vaihingen

  • Landesbetrieb Vermögen und Bau muss Bauprojekte besser managen und Kosten proaktiv steuern
  • Ein hoher architektonischer Anspruch und bauliche Trennung des Gebäudes führen zu erheblichen Mehrkosten
  • Höhere Aufwendungen im Betrieb und Unterhalt werden die Folge sein

Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof Baden-Württemberg untersuchte die Wirtschaftlichkeit des Neubaus für die Hochschule der Medien in Stuttgart-Vaihingen. Die Baukosten für den Neubau erhöhten sich um 25 Prozent auf mehr als 23 Mio. Euro. Verantwortlich hierfür war unter anderem der hohe architektonische Anspruch.

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Die Kosten der Glasfassade mit raumhohen Aluminium-Elementen betrugen 700 Euro je Quadratmeter. Sogar vier Innenhöfe wurden mit der teuren Fassade verkleidet. Eine durchschnittliche Glasfassade wäre ein Drittel günstiger gewesen. Da die Fassade keine zu öffnenden Fenster hat, müssen die Glasflächen mit dem Hubsteiger von außen gereinigt werden, was zu höheren Betriebskosten führt. Durch die architektonische Großform des Gebäudes entstanden nicht notwendige zusätzliche Flächen. Das Gebäude wird im Betrieb und Unterhalt höhere Aufwendungen mit sich bringen als Gebäude vergleichbarer Nutzung.

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Um das Gebäude teilweise mit Mitteln der Landesstiftung zu finanzieren ist, ist es künstlich in zwei selbstständige Gebäudeteile getrennt worden. Dadurch wurden in ein und demselben Gebäude zusätzliche Flächen und Einbauten realisiert. So wurden mehr Flure, Treppen, Sanitärräume als erforderlich und zusätzlich eine elektronische Zutrittskontrolle hergestellt.

Die Verwaltung war der Auffassung, dass dies aus steuerlichen Gründen erforderlich sei, damit die Vorgaben für eine Finanzierung aus Mitteln der Landesstiftung erfüllt werden. Ansonsten wäre die gemeinnützige Verwendung der Mittel gefährdet gewesen. Die Verwaltung hätte 2011 bei der Genehmigung der Maßnahme die damals schon geltenden gelockerten steuerlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen und auf die bauliche Trennung verzichten können.

Bereits 2005 hat ein Bund-Länder-Gremium zur Körperschaftssteuer die restriktive Auslegung der gemeinnützlichkeitsunschädlichen Verwendung von Fördermitteln aufgegeben. Das Finanzministerium teilte 2008 den Ressorts diese „Lockerung der Kriterien für die Verwendung von Landesstiftungsmitteln“ mit. Die Bauverwaltung erstellte jedoch dessen ungeachtet 2010 die Bauunterlage ohne die zwischenzeitlich geltenden Lockerungen des Steuerrechts zu berücksichtigen. Das Finanzministerium genehmigte 2011 die zu Mehrkosten führende Bauunterlage.