Rechnungshof kritisiert Ausgaben für nutzlose Verkehrszeichen an Autobahnen
- Rechnungshof Baden-Württemberg bemängelt in Denkschrift 2014 fehlendes Gesamtkonzept für neue Streckenbeeinflussungsanlagen an A 8 und A 81
- Landesausgaben von rund 1 Mio. Euro ohne erkennbaren Nutzen
- Bund unterstützt Pilotbetrieb nicht
Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof Baden-Württemberg kritisiert in seiner aktuellen Denkschrift Ausgaben der Straßenbauverwaltung des Landes für nutzlose Verkehrszeichen an den Autobahnen. So habe das Land seit 2007 an der A 8 und der A 81 jeweils eine Streckenbeeinflussungsanlage mit 45 beziehungsweise 33 Anzeigetafeln errichtet. Ziel der Investition sei es gewesen, an die jeweilige Verkehrs- und Gefahrensituation angepasste Anzeigen quer über die Bundesautobahnen möglich zu machen (siehe Abbildung). Jedoch sei weder im Vorfeld Bedarf und Nutzen des Systems für die Autofahrer untersucht worden, noch sei bis heute ein Mehrwert der Anlagen erkennbar.
Insbesondere bemängeln die Rechnungsprüfer, dass das Land die Investitionssumme von rund 1 Mio. Euro nun selbst tragen müsse - obwohl eigentlich der Bund für Maßnahmen an den Autobahnen zuständig sei. Dieser lehne jedoch eine Übernahme der Kosten ab. Das Bundesverkehrsministerium sehe in den neu beschafften Verkehrszeichen nicht nur keinen „Mehrgewinn“ gegenüber den üblichen Verkehrszeichen, sondern befürchte zusätzlich negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Folglich unterstütze der Bund das ganze Projekt nicht.
Der Rechnungshof empfiehlt daher für die Zukunft, den Mehrwert vermeintlich innovativer Verkehrszeichensysteme vor deren Installation kritisch zu hinterfragen und - im Falle der Autobahnen - rechtzeitig mit dem Bund die verkehrsplanerische Notwendigkeit sowie die Finanzierung solcher Systeme abzuklären. Zudem gelte es etwaige Ausgaben im Landeshaushalt transparent zu veranschlagen und nicht wie im vorliegenden Fall die Mittel aus anderen Bereichen des Straßenbauetats kurzfristig umzuschichten. Letztendlich sei damit Bau und Unterhalt der umstrittenen Streckenbeeinflussungsanlagen auf Kosten des Erhalts anderer Straßen im Land erfolgt.